Zehn Tibeter zu
langen Haftstrafen
verurteilt

Quelle: State Media Handout

Nur höchst selten erreichen uns Bilder von Prozessen gegen Tibeter. Insbesondere politisch motivierte Verfahren finden in der Regel heimlich und hinter verschlossenen Türen statt. Noch seltener bekommt die Öffentlichkeit Videoaufnahmen aus dem Gerichtssaal zu Gesicht, wie nun im Fall von zehn Tibetern, die vom Volksgericht des Bezirks Sangchu (chinesisch: Xiahe) in der nordosttibetischen Präfektur Kanlho (Gannan) wegen „Erpressung“ und „erzwungenem Handel“ zu Gefängnisstrafen von neun bis 14 Jahren verurteilt wurden. Ein neuer Bericht der International Campaign for Tibet zeigt beispielhaft den Missbrauch der chinesischen Strafjustiz durch die von der Kommunistischen Partei beherrschten Behörden des Landes. Vermutlich sollte mit der Videoübertragung aus dem Gericht der Anschein erweckt werden, es handele sich um einen ordnungsgemäßen Prozess inklusive der Möglichkeit, sich zu verteidigen. Jedoch wurde im Verlauf des Verfahrens deutlich, dass die von den Tibetern vorgebrachten Argumente von dem Gericht komplett ignoriert wurden, und unter dem Deckmantel eines ordnungsgemäßen Gerichtsverfahrens letztlich politische Strafen verhängt wurden. Während des gesamten Prozesses bezeichneten Staatsanwälte und Richter die 10 angeklagten Tibeter wiederholt als „böse Bande“. Nach Einschätzung von ICT dürfte die Übertragung des Prozesses auch darauf abgezielt haben, eine einschüchternde und abschreckende Wirkung bei den Tibetern zu erzeugen. Der Prozess zeigt in anschaulicher Weise, wie China Maßnahmen der vorgeblichen „Bandenbekämpfung“ einsetzt, um Tibeter zum Schweigen zu bringen und ihnen faire Prozesse zu verweigern. Aufgrund der mangelnden Transparenz Chinas – sowie seiner Weigerung, unabhängige Journalisten und Ermittler in Tibet zuzulassen – ist es unmöglich, genau zu wissen, wie viele Tibeter im Rahmen dieser „Bandenbekämpfungs-Kampagne“ strafrechtlich verfolgt wurden. Es wird jedoch vermutet, dass mehrere hundert Tibeter im Rahmen der Initiative inhaftiert wurden.

Aus Unterstützung für ein Kloster macht das Gericht «kriminelle Bandentätigkeit»

Bei den Angeklagten in Sangchu handelte es sich um angesehene Gemeindevorsteher, die lediglich eine angemessene Entschädigung für Sachschäden aus staatlichen Autobahnprojekten forderten sowie Bedenken bezüglich eines Schlachthofs in ihrer Heimatstadt äußerten und ein Stück verlassenes Land für die Nutzung durch das Kloster beschafften. Alle zehn angeklagten Tibeter gehörten zu einem Unterstützungskomitee für das örtliche Namlha-Kloster, für das sie in der Bevölkerung um Spenden warben. Diese ehrenamtliche Tätigkeit wurde ihnen von der Anklage als kriminelle Bandentätigkeit ausgelegt, wogegen sich die zehn Tibeter vergeblich verwahrten.

Neun weitere Tibeter wegen «Anstiftung zur Spaltung» verurteilt

Darüberhinaus ist ICT in großer Sorge um neun weitere Tibeter, die offenbar in den vergangenen Wochen in der osttibetischen Präfektur Kardze (chin.: Ganzi) zu langen Haftstrafen verurteilt worden sind. Wie die in San Francisco ansässige Dui Hua Stiftung unter Berufung auf eine verlässliche Quelle berichtet, waren die neun Menschen vor dem Mittleren Volksgericht der Präfektur der „Anstiftung zur Spaltung” bezichtigt worden. Dieser Begriff findet in Tibet Anwendung im Zusammenhang mit unterstellten separatistischen Bestrebungen; er gehört in die Kategorie der „Gefährdung der Staatssicherheit“. Drei der verurteilten Tibeter seien überdies der Brandstiftung schuldig gesprochen worden, so der Bericht. Aufgrund der rigorosen Geheimhaltungspraxis der chinesischen Behörden sind lediglich die Namen der Verurteilten, die unterstellten Straftaten sowie die Daten der Verurteilungen bekannt. Dem Bericht zufolge existieren in keinem einzigen der Fälle öffentliche Aufzeichnungen über die Inhaftierung der betroffenen Tibeter. Für ICT belegen die Verurteilungen der neun Tibeter einen eklatanten Mangel an Transparenz. Weder weiß man, wessen die Menschen konkret bezichtigt wurden, noch ist bekannt, ob sie Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl hatten. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass die Prozesse nicht den anerkannten Maßstäben eines fairen Verfahrens entsprachen.

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