ICT:
«Eklatanter Mangel
an Transparenz»

Foto: NoGhost-CC-BY-SA-4.0

Berlin, 15. September 2020. Die International Campaign for Tibet (ICT) ist in großer Sorge um neun Tibeter, die offenbar in den vergangenen Wochen in der osttibetischen Präfektur Kardze (chin.: Ganzi) zu langen Haftstrafen verurteilt worden sind. Wie die in San Francisco ansässige Dui Hua Stiftung unter Berufung auf eine verlässliche Quelle berichtet, waren die neun Menschen vor dem Mittleren Volksgericht der Präfektur der „Anstiftung zur Spaltung“ bezichtigt worden. Dieser Begriff findet in Tibet Anwendung im Zusammenhang mit unterstellten separatistischen Bestrebungen; er gehört in die Kategorie der „Gefährdung der Staatssicherheit“. Drei der verurteilten Tibeter seien überdies der Brandstiftung schuldig gesprochen worden, so der Bericht.

Aufgrund der rigorosen Geheimhaltungspraxis der chinesischen Behörden sind lediglich die Namen der Verurteilten, die unterstellten Straftaten sowie die Daten der Verurteilungen bekannt. Der Dui Hua-Bericht enthält weder Angaben zu Alter noch Geschlecht, auch Zeitpunkt und Gründe für die Verhaftung sowie das Strafmaß bleiben einstweilen im Dunkeln. Nur soviel ist von den neun verurteilten Tibetern bekannt:

  • Choethar (Qute) wurde am 31. August verurteilt
  • Dolma Tsering (Zhuoma Zeren), Drakpa (Zhaba) und Tsering Yeshi (Cili Yixi) wurden am 28. August verurteilt
  • Penpa (Bingba), Namkha Gyaltsen (Langka Jiangze) und Pema Tsethar (Baima Zeta) wurden am 7. August verurteilt
  • Bhutruk (Buzhu) wurde am 2. Juli verurteilt
  • Bhudhar (Buda) wurde am 30. Juni verurteilt

In allen neun Fällen erfolgte die Verurteilung offenbar wegen „Anstiftung zur Spaltung“. Penpa, Namkha Gyaltsen und Pema Tsethar seien laut Dui Hua zusätzlich der Brandstiftung schuldig gesprochen worden. Dem Bericht zufolge existieren in keinem einzigen der Fälle öffentliche Aufzeichnungen über die Inhaftierung der betroffenen Tibeter. Dies darf als Beleg für ein bekanntes Muster gewertet werden.

Dazu ICT-Geschäftsführer Kai Müller: „Die Verurteilungen der neun Tibeter belegen einen eklatanten Mangel an Transparenz. Weder wissen wir, wessen die Menschen konkret bezichtigt wurden, noch ist bekannt, ob sie Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl hatten. Tatsächlich muss davon ausgegangen werden, dass die Prozesse in nicht den anerkannten Maßstäben eines fairen Verfahrens entsprachen“, so Müller.

Zusätzlich Grund zur Sorge bereitet ICT die Gesundheit der neun Verurteilten. Bekanntlich sind Folter und Misshandlung im Strafrechtssystem Chinas tief verwurzelt. So hat ICT in jüngster Zeit mehrfach über Fälle berichtet, in denen politische Gefangene schwer gefoltert wurden. Teilweise wurden sie vorzeitig aus der Haft entlassen, um nur wenig später dann an den Folgen der Folter zu sterben.

 

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