UN-Experten
verlangen Auskunft
über Umweltverteidiger

 

Quelle: RFA

ICT begrüßt eine Erklärung mehrerer UN-Menschenrechtsexperten zu den Fällen von neun tibetischen Umweltverteidigern in chinesischer Haft. Darin verlangen diese von der chinesischen Regierung Auskunft über die Tibeter, die wegen ihres friedlichen Einsatzes für den Schutz der tibetischen Umwelt zu langen Haftstrafen verurteilt worden sind.

Eine entsprechende gemeinsame Erklärung der Sonderberichterstatterin für die Situation von Menschenrechtsverteidigern, des Sonderberichterstatters für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie des Sonderberichterstatters für Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wurde am 10. August veröffentlicht.

In ihrem Schreiben fordern die drei Menschenrechtsexperten die chinesische Regierung auf, Einzelheiten über den Grund der Inhaftierung und den Gesundheitszustand der neun Tibeter mitzuteilen. Die Sonderberichterstatter betonen außerdem, dass die chinesischen Behörden für eine angemessene medizinische Versorgung sorgen und den Familien der Tibeter erlauben sollten, sie zu besuchen.

Protest gegen illegale Bergbauaktivitäten und Wilderei

Die neun in der Mitteilung genannten Tibeter – Anya Sengdra, Dorjee Daktal, Kelsang Choklang, Dhongye, Rinchen Namdol, Tsultrim Gonpo, Jangchup Ngodup, Sogru Abhu und Namesy – wurden alle inhaftiert, nachdem sie gegen illegale Bergbauaktivitäten protestiert oder die Wilderei gefährdeter Arten aufgedeckt hatten. Während drei der Genannten zu bis zu 11 Jahren Haft verurteilt wurden, hat die chinesische Regierung im Falle von Dhongye, Rinchen Namdol, Tsultrim Gonpo, Jangchup Ngodup, Sogru Abhu und Namsey das Strafmaß nicht bekannt gegeben.

Den UN-Experten zufolge ist auch unklar, inwieweit die inhaftierten Tibeter Zugang zu einem Rechtsbeistand hatten und ob einer von ihnen während der Haft medizinisch versorgt wurde.

In einem im Juni 2022 veröffentlichten Bericht dokumentierte die International Campaign for Tibet 50 Fälle von Tibetern, die seit 2008 willkürlich inhaftiert, verhaftet, vor Gericht gestellt und/oder verurteilt wurden. Daraus ergibt sich ein klares Bild: Umweltaktivismus von Tibetern wird vom chinesischen Staat hart bestraft. Die in dem ICT-Bericht dokumentierten Haftstrafen reichen von einem Jahr und neun Monaten bis zu 21 Jahren, der Mittelwert liegt bei neun Jahren Haft.

Zwangsarbeit in Tibet und Xinjiang

ICT begrüßt ebenfalls den Bericht des UN-Sonderberichterstatters Tomoya Obokata über „zeitgenössische Formen von Sklaverei, von denen religiöse, ethnische und sprachliche Minderheiten besonders betroffen sind“. Bemerkenswert ist, dass der Bericht explizit auf vergleichbare Formen der Zwangsarbeit sowohl in Ost-Turkestan (Xinjiang), als auch in Tibet hinweist.

Unter anderem betont der UN-Sonderberichterstatter in seinem Bericht „die unfreiwillige Natur der von den betroffenen Gemeinschaften geleisteten Arbeit“ mit Blick auf die internationalen Arbeits- und Sozialstandards der ILO: „Ähnliche Vereinbarungen wurden auch in der Autonomen Region Tibet identifiziert, wo ein umfangreiches Arbeitstransferprogramm hauptsächlich Bauern, Hirten und andere Landarbeiter in gering qualifizierte und schlecht bezahlte Beschäftigung versetzt hat.“

ICT hat in der Vergangenheit immer wieder auf die sogenannten „Arbeitsprogramme“ der chinesischen Regierung hingewiesen, in die Hunderttausende Tibeter gezwungen werden. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass der Bericht des UN-Sonderberichterstatters diese als Zwangsarbeit brandmarkt und gleichzeitig die Parallelen zwischen Tibet und Ostturkestan (Xinjiang) darlegt.

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