ICT: «Fahren Sie
auch nach Tibet,
Frau Bachelet!»

 

Foto: UNHCHR-CC BY-NC-ND 2.0

24 Jahre ist es bereits her, dass zum letzten Mal eine UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Tibet besucht hat. Und dies obwohl die Menschenrechtssituation in Tibet ausgesprochen besorgniserregend und systematische Unterdrückung weit verbreitet ist. Als die derzeitige UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet ankündigte, im Mai nach China reisen zu wollen, forderte ICT sie daher auf, auch nach Tibet zu fahren. Bachelet, müsse gegenüber der chinesischen Führung unbedingt die schlechte Lage in Tibet ansprechen.

Denn wie die Uigurenregion Xinjiang (Ost-Turkestan) ist auch Tibet einer zutiefst diskriminierenden Politik und totalitärer Kontrolle ausgesetzt, besonders gravierend spürbar im religiösen und kulturellen Bereich. Schon seit geraumer Zeit diente Tibet den chinesischen Behörden schließlich als „Testlabor“ für die schrankenlose Repression, die wir heute in Xinjiang erleben. Der Zugang nach Tibet ist extrem eingeschränkt, Reisen in die Region bleiben unabhängigen Beobachtern, Diplomaten oder Journalisten verwehrt. Es ist enorm wichtig, dass der uneingeschränkte Zugang nach Tibet gewährt wird. Dies würde Transparenz ermöglichen und damit letztendlich den Schutz der Menschenrechte fördern.

Im UN-Menschenrechtsrat versucht Peking, kritische Stimmen zu beschneiden

ICT ist besorgt angesichts erneuter Versuche der chinesischen Regierung, Stimmen der Zivilgesellschaft im UN-Menschenrechtsrat zu beschneiden. So stellte die chinesische Delegation am 8. März einen Geschäftsordnungsantrag, mit dem Ziel, ein Statement unseres ICT-Kollegen Vincent Metten zu unterbrechen. Dieser hatte sich im Namen der „Helsinki Foundation for Human Rights“ enttäuscht über das Schweigen von UN-Hochkommissarin Michelle Bachelet zur sich verschlechternden Menschenrechtslage in Tibet geäußert.

Metten forderte in seiner Erklärung „unverzüglichen, ungehinderten und unabhängigen Zugang für unabhängige internationale Menschenrechtsexperten zu allen Teilen der Volksrepublik China und insbesondere zu den tibetischen Gebieten“. Zwar blieb Pekings Intervention letztlich erfolglos, doch entspricht die Interventionen der chinesischen Regierung einem bekannten Muster. Für die Zukunft gilt es daher, wachsam zu bleiben.

Europäische Union kritisiert Menschenrechtslage in Tibet

Im UN-Menschenrechtsrat äußerte sich die EU besorgt über die Politik der chinesischen Regierung. In der Erklärung wurde besonders auf die Situation in Tibet, der Uigurenregion Xinjiang (Ost-Turkestan), der Inneren Mongolei und Hongkong hingewiesen. Konkret forderte die EU die chinesische Regierung auf, „ihren Verpflichtungen gemäß nationalem und internationalem Recht zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle nachzukommen, einschließlich der Uiguren und Angehörigen ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten in ganz China, insbesondere in Xinjiang, Tibet und der Inneren Mongolei“.

Außerdem fordert die EU die sofortige Freilassung von 30 namentlich erwähnten Einzelpersonen, darunter auch die Tibeter Dorjee Tashi, Go Sherab Gyatso und Rinchen Tsultrim. Auch Deutschland, Frankreich, Dänemark, die Niederlande, Schweden, die Schweiz und Großbritannien gingen in ihren Erklärungen explizit auf die besorgniserregende Menschenrechtslage in Tibet ein. Melanie Blondelle aus dem Brüsseler Büro von ICT konnte in Genf im Namen der „Helsinki Foundation for Human Rights“ eine Erklärung abgeben. „Wir sind nach wie vor zutiefst besorgt über die systematischen Menschenrechtsverletzungen gegen Tibeter. Die chinesische Regierung löscht die tibetische Identität aus, indem sie die Assimilation beschleunigt und die politische Kontrolle verstärkt. Nacheinander haben die chinesischen Behörden dabei die Grundlagen der tibetischen Gesellschaft ins Visier genommen: die tibetische Religion, Bildung und ihre führenden Intellektuellen“, so Blondelle.

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