Sorge um Gesundheit von Mönch nach dreieinhalb Jahren Haft

Quelle: Phayul

Die International Campaign for Tibet (ICT) ist in großer Sorge um die Gesundheit des tibetischen Mönchs Choekyi, der im Januar nach dreieinhalb Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen wurde. Choekyis „Verbrechen“ bestand darin, dass er ein T-Shirt getragen hatte, mit dem er den 80. Geburtstag des Dalai Lama feiern wollte. Zudem hatte er in sozialen Medien Glückwünsche gepostet. Die Gesundheit des Mönchs hat im Gefängnis offenbar so ernsten Schaden genommen, dass er am 18. Januar 2019 fünf Monate vor Ende seiner vierjährigen Haftstrafe entlassen wurde. Möglicherweise wollte die Gefängnisleitung damit verhindern, dass er in der Haft stirbt. Dennoch wurde ihm bislang die nötige medizinische Behandlung verwehrt. Bereits vor seiner Inhaftierung hatte Choekyi an einem Nierenleiden und weiteren Gesundheitsbeschwerden gelitten. Im Gefängnis wurde er zu schwerer körperlicher Arbeit gezwungen und in Einzelhaft gehalten. Folter und Misshandlung im bei Chengdu gelegenen Mianyang-Gefängnis beeinträchtigten seine Gesundheit Berichten zufolge zusätzlich.

Folter und Misshandlung nach wie vor „fest verwurzelt“

Der Mönch war im vergangenen Jahr Gegenstand einer Dringlichkeits-Resolution des EU-Parlaments gewesen, in der seine Freilassung gefordert wurde. ICT hat in der Vergangenheit eine Reihe von Fällen tibetischer Gefangener dokumentiert, die offenbar nach in der Haftzeit erlittener Folter und Misshandlung vorzeitig entlassen wurden. Einige von ihnen starben nach ihrer Haftentlassung, wie etwa der Tibeter Goshul Lobsang, der im März 2014 an den Folgen von Schlägen, Schlafentzug und Hunger in seinem Heimatort verstarb. Der Anti-Folter-Ausschuss der Vereinten Nationen hatte 2015 mit großer Besorgnis unter anderem festgestellt, dass Folter und Misshandlung im chinesischen Strafverfolgungssystem nach wie vor „fest verwurzelt“ seien. ICT fordert ein Ende von Folter und Misshandlung in Tibet. Gefangene müssen überdies auch nach Haftentlassung Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten und bei erlittener Misshandlung während der Haftzeit entschädigt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Mitteilung.

Behörden verweigern Anwalt Zugang zu Menschenrechtsverteidiger Tashi Wangchuk

Dem Anwalt des bekannten tibetischen Menschenrechtsverteidigers Tashi Wangchuk wurde Mitte Januar der Zugang zu seinem Mandanten verwehrt. Wie aus einem Post der Organisation China Human Rights Defenders hervorgeht, war Anwalt Lin Qilei zum Dongchuan-Gefängnis der Stadt Xining gereist, um zusammen mit Tashi Wangchuk über seine Haftsituation und eine mögliche Petition mit dem Ziel einer vorzeitigen Entlassung zu sprechen. Ein erster Versuch, dieses Ziel zu erreichen, war im vergangenen August gescheitert. Als der Anwalt am 15. Januar im Gefängnis angekommen war und verlangte, seinen Mandanten sprechen zu können, wurde ihm bedeutet, dies sei nicht möglich, man müsse erst auf Ebene der Provinzverwaltung eine Genehmigung einholen, da es sich bei dem „Verbrechen“ Wangchuks um ein „sensibles“ handle. Sein Mandant verhalte sich entsprechend den „Regeln der Überwachung“, weigere sich aber nach wie vor, sich schuldig zu bekennen. Der Anwalt habe den Beamten geantwortet, er hoffe, seinen Mandanten in Kürze treffen zu können, da für die beabsichtigte Petition Fristen einzuhalten seien. Weitere Informationen finden Sie hier.

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