EBU: China soll
sich nicht in tibetischen
Buddhismus einmischen!

 

Foto: Tenzin Choejor

In einer einstimmig angenommenen Erklärung fordert die Europäische Buddhistische Union (EBU) die chinesische Regierung auf, sich nicht in tibetisch-buddhistische Angelegenheiten einzumischen. Dies gelte insbesondere für die Anerkennung der Reinkarnation hoher Lamas, einschließlich des Dalai Lama, sagt der Dachverband europäischer Buddhisten. Die EBU fordert die internationale Gemeinschaft außerdem auf, keinen von der chinesischen Regierung ernannten Lama anzuerkennen.

Darüber hinaus solle Peking davon absehen, „tibetisch-buddhistische Klöster und buddhistische Statuen zu demontieren“. In der Erklärung heißt es weiter: „Wir fordern die chinesische Regierung auf, die Verhandlungen mit dem Dalai Lama wieder aufzunehmen, um friedliche Lösungen zu finden, die den gemeinsamen Interessen sowohl des tibetischen und des chinesischen Volkes dienen.“

Dass die EBU sich angesichts der Lage des tibetischen Buddhismus so klar positioniert hat, unterstreicht, wie groß die Sorgen sind, die man sich bei dem Verband um dessen Anhänger, insbesondere um die Glaubensbrüder und -schwestern in Tibet, macht.

Tempelschließungen in Lhasa zeigen Realität der chinesischen Diktatur in Tibet

Zum Jahrestag der Gründung der Volksrepublik China am 1. Oktober haben die Behörden in Lhasa für mehr als eine Woche einige der heiligsten buddhistischen Stätten Tibets geschlossen. Tibetern sei der Zutritt zum Jokhang-Tempel, zum Potala-Palast und den Klöstern in Lhasa verwehrt worden. Tibetern sei unter anderem mit Arbeitsplatzverlust gedroht worden, wenn sie religiöse Stätten besuchten, so die Quellen.

Die chinesischen Behörden hatten vom 1. Oktober an einen achttägigen Feiertagszeitraum ausgerufen. In Lhasa seien während der Feiertage auch Personen durchsucht worden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs waren. Wer keine ordnungsgemäßen Dokumente vorweisen konnte, sei den Quellen zufolge zum Verlassen der Stadt aufgefordert worden.

„Umerziehung“, Drohungen, Verletzung der Religionsfreiheit

Außerdem hätten die Behörden tibetisch-buddhistische Mönche in Klöstern gezwungen, den Gründungstag der kommunistischen Diktatur zu feiern und sich einer politischen „Umerziehung“ zu unterziehen. Regierungsbeamte, Büroangestellte und Studenten seien davor gewarnt worden, religiöse Stätten zu besuchen oder Pilgerfahrten zu unternehmen. Andernfalls liefen sie Gefahr, ihren Arbeitsplatz und ihre Rente zu verlieren oder von ihren Schulen verwiesen zu werden, falls sie erwischt würden, so die beiden tibetischen Quellen.

Gläubigen den Besuch ihrer religiösen Stätten zu verbieten, ist eine eklatante Verletzung der Religionsfreiheit. Dem Bericht von RFA zufolge galt das Verbot in Tibets Hauptstadt jedoch nicht für jeden. Denn im Gegensatz zu den Tibetern hätten die zahlreichen chinesischen Touristen, die während des Nationalfeiertags in Lhasa weilten, die heiligen Stätten trotz der offiziellen Schließung weiterhin besuchen können.

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