Behörden verbieten
Tibetern den Besuch
ihrer heiligen Stätten

 

Foto: Luca Galuzzi-CC-BY-SA-2.5

Berlin, 10.10.2023. Zum Jahrestag der Gründung der Volksrepublik China am 1. Oktober haben die Behörden in Lhasa für mehr als eine Woche einige der heiligsten buddhistischen Stätten Tibets geschlossen, wie „Radio Free Asia“ (RFA) unter Berufung auf tibetische Quellen berichtet. Tibetern sei der Zutritt zum Jokhang-Tempel (Foto), zum Potala-Palast und den Klöstern in Lhasa verwehrt worden. Tibetern sei unter anderem mit Arbeitsplatzverlust gedroht worden, wenn sie religiöse Stätten besuchten, so die Quellen.

Die chinesischen Behörden hatten vom 1. Oktober an einen achttägigen Feiertagszeitraum ausgerufen. In Lhasa seien während der Feiertage auch Personen durchsucht worden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs waren. Wer keine ordnungsgemäßen Dokumente vorweisen konnte, sei den Quellen zufolge zum Verlassen der Stadt aufgefordert worden.

Die Realität der Diktatur: „Umerziehung“, Drohungen, Verletzung der Religionsfreiheit

Außerdem hätten die Behörden tibetisch-buddhistische Mönche in Klöstern gezwungen, den Gründungstag der kommunistischen Diktatur zu feiern und sich einer politischen „Umerziehung“ zu unterziehen. Regierungsbeamte, Büroangestellte und Studenten seien davor gewarnt worden, religiöse Stätten zu besuchen oder Pilgerfahrten zu unternehmen. Andernfalls liefen sie Gefahr, ihren Arbeitsplatz und ihre Rente zu verlieren oder von ihren Schulen verwiesen zu werden, falls sie erwischt würden, so die beiden tibetischen Quellen.

Gläubigen den Besuch ihrer religiösen Stätten zu verbieten, ist eine eklatante Verletzung der Religionsfreiheit. Dem Bericht von RFA zufolge galt das Verbot in Tibets Hauptstadt jedoch nicht für jeden. Denn im Gegensatz zu den Tibetern hätten die zahlreichen chinesischen Touristen, die während des Nationalfeiertags in Lhasa weilten, die heiligen Stätten trotz der offiziellen Schließung weiterhin besuchen können.

Wo bleibt die UNESCO?

Eine besondere Brisanz erhält das Vorgehen der chinesischen Behörden noch dadurch, dass mehrere der betroffenen Stätten als UNESCO-Weltkulturerbe eigentlich unter besonderem Schutz stehen. So umfasst das „Historische Ensemble des Potala-Palastes“ neben dem namensgebenden ehemaligen Amtssitz des Dalai Lama auch den Jokhang-Tempel und den Norbulingka-Palast. Doch am Willen der UNESCO, sich vorbehaltlos für den Erhalt der tibetischen Welterbestätten einzusetzen, bestehen schon seit Langem ernsthafte Zweifel.

Was in den chinesischen Staatsmedien über den kürzlich erfolgten Peking-Besuch von UNESCO Generalsekretärin Azoulay zu lesen war, trägt nicht dazu bei, diese Zweifel zu zerstreuen oder auch nur kleiner zu machen. Nicht nur in den Ohren tibetischer Buddhisten muss es wie der blanke Hohn klingen, wenn der chinesische Diktator Xi Jinping nach seinem Treffen mit der UN-Funktionärin davon spricht, man wolle „die Sache des Friedens und der Entwicklung in der Welt gemeinsam“ voranbringen.

Tatsächlich könnte nichts weniger den Tatsachen entsprechen. Und es wirft kein gutes Bild auf die UNESCO-Generalsekretärin, wenn sie sich offenbar für Pekings Propagandanarrativ einspannen lässt.

Wem gehört Tibets Kulturerbe?

Der Jokhang-Tempel und die anderen Bereiche des „Historischen Ensemble des Potala-Palastes“ sind Teil einer lebendigen Kultur, keine Ausgrabungsstätten oder Museen. Tibeter aus Lhasa und Pilger aus ganz Tibet besuchen den ihnen heiligen Jokhang-Tempel, um sich niederzuwerfen, zu beten, Almosen zu geben, sich zu versammeln oder auf andere Weise den tibetischen Buddhismus zu praktizieren.

Es darf nicht hingenommen werden, dass das chinesische KP-Regime den Tibetern den Tempelbesuch verwehrt, während dieser zugleich Touristen erlaubt bleibt. Schweigen und Untätigkeit tragen dazu bei, den legitimen Eigentümern der tibetischen Kultur – nämlich den heute lebenden Tibetern – ihr Erbe zu rauben.

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