ICT-Analyse der
deutschen
China-Strategie

 

Foto: ICT

Die Erarbeitung einer „umfassenden China-Strategie“ war eines der Vorhaben im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung, mit dem SPD, Grüne und FDP „mehr Fortschritt wagen“, konkret sogar „Chinas Menschenrechtsverletzungen klar thematisieren“ wollten. Nun, da diese endlich vorliegt, kommt ein blinder Fleck zum Vorschein: die grundsätzliche Frage nämlich nach der Mitverantwortung Deutschlands dafür, dass Peking heute imstande ist, die internationale Ordnung in Frage zu stellen.

Schon während der Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen, die am 20. Juni in Berlin stattfanden, wurde deutlich, dass von der angekündigten China-Strategie aus menschenrechtlicher Sicht nicht allzu viel zu erwarten sein würde. So fehlten etwa im Statement des Bundeskanzlers konkrete Kritikpunkte, stattdessen gab es formelhafte Statements, die erkennbar der chinesischen Seite nicht wehtun sollten. Ebenso fehlte jeglicher Bezug zur Situation der Menschen in Tibet, Ostturkestan und Hongkong. Es zeigte sich daran höchstens, wie berechtigt der Protest (Foto) war, zu dem ICT gemeinsam mit einer großen Koalition von Menschenrechtsorganisationen am Bundekanzleramt aufgerufen hatte.

Außenministerin Baerbock stellt China-Strategie vor

Es sollte noch gut drei Wochen dauern, bis Außenministerin Baerbock schließlich am 13. Juli in Berlin die lang erwartete China-Strategie der Bundesregierung öffentlich präsentierte. Diese bot ein gemischtes Bild mit vielen unbeantworteten Fragen. Die von Baerbock einmal mehr vorgetragene Einschätzung der Volksrepublik China als „Partner, Wettbewerber und Rivale“ spiegelt lediglich die grundsätzliche Ambivalenz der europäischen und deutschen China-Politik wider.

Offen bleibt, ob beispielsweise die angestrebte „Partnerschaft“ mit China in der Klimapolitik auf Kosten der Menschenrechte erreicht werden könnte. Zu befürchten ist nämlich, dass Peking die Klimafrage instrumentalisiert und als Druckmittel verwendet, um politisch wohlgefälliges Verhalten des Westens zu erreichen. Die systematische Verletzung der Menschenrechte durch die chinesische Regierung könnte daraus erneut als „Kollateralschaden“ hervorgehen.

Die China-Strategie benennt die Defizite im Menschenrechtsbereich, in Ostturkestan, in Hongkong und auch in Tibet. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel zu Tibet noch geschwiegen, was erstaunte, da doch schon 2021 klar gewesen sein dürfte, was nun in der China-Strategie formuliert wird: dass sich China „verändert“ habe, und zwar zum Negativen. Die China-Strategie holt damit allenfalls nach, was zuvor versäumt wurde.

Gegenüber Tibetern und Uiguren wird eine sogenannte Nationalitätenpolitik umgesetzt, die auf umfassende Angleichung an die von der Kommunistischen Partei verordnete Ideologie abzielt, von der KP irreführend als Politik der „Sinisierung“ ausgegeben. Letztlich zielt Pekings Politik auf das ab, was ein einflussreicher KP-Funktionär einst als «ethnische Verschmelzung» propagiert hat.

Deutschlands Mitverantwortung an Aufstieg und Festigung einer totalitären Diktatur

Generell überwiegen in der öffentlichen Diskussion der China-Strategie die wirtschafts- und handelspolitischen Aspekte. Offengelassen wird auch, wie die Bundesregierung Menschenrechts- und Rechtsstaatsdialoge mit einem Gegenüber „neu aufstellen“ will, das offensichtlich gar kein Interesse an einem ernsthaften Dialog über Menschenrechte hat.

Der blinde Fleck aber bleibt die Frage, wieviel Mitverantwortung Deutschland am Aufstieg und der Festigung einer mittlerweile totalitären Diktatur hat, die sich in Gegnerschaft zu universellen menschlichen Werten stellt. Vielleicht kann dies sinnvollerweise nicht in einer China-Strategie abgehandelt werden, dennoch sollten wir endlich darüber diskutieren. Es täte uns gut.

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