Bundestagsausschuss
übt scharfe Kritik an
Pekings Politik in Tibet

Foto: Steffen Prößdorf-CC-BY-SA-4.0

Nicht allzu häufig beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit den Menschenrechtsverletzungen der chinesischen Führung. Gleich zwei Mal innerhalb weniger Tage war dies im Mai anders – eine Entwicklung, die Mut macht. Am 19. Mai verabschiedete der Menschenrechtsausschuss des Bundestages eine Erklärung zur Lage in Tibet. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wird darin scharfe Kritik an der Politik der Kommunistischen Partei Chinas in Tibet geübt. Anlass für die Erklärung des Ausschusses war die Unterzeichnung des 17-Punkte-Abkommens zwischen China und Tibet am 23. Mai 1951. ICT begrüßt die Erklärung des Bundestagsauschusses und und unterstreicht die Dringlichkeit der Situation in Tibet und die Notwendigkeit einer Lösung auf der Grundlage des „Mittleren Wegs“ des Dalai Lama. Bemerkenswert war daran auch, dass die Abgeordneten von Tibet als einem militärisch besetzten Land sprechen, das vor dem Einmarsch der chinesischen Truppen eine faktische Unabhängigkeit genossen hatte. Wörtlich heißt es in dem Dokument: „Am 23. Mai 1951 beendete die Unterzeichnung des umstrittenen 17-Punkte-Abkommens die De-facto-Unabhängigkeit Tibets. Die Unterzeichnung des Abkommens wurde auch unter dem Druck des chinesischen Militärs erzwungen, das Tibet in den Jahren zuvor, beginnend 1949, besetzt hatte.“

Peking zu „Dialog mit den legitimen Vertretern der Tibeter“ aufgefordert

Erfreulicherweise belässt es die Erklärung des Menschenrechtsausschusses nicht beim Blick zurück, sondern geht auch auf die gegenwärtige Lage ein: „Heute sind Kultur, traditionelle Lebensweise, Sprache, Identität und Religion der Tibeter bedroht. Das politische System Tibets ist entgegen dem Vertrag völlig abgeschafft worden. Das 17-Punkte-Akommen diente nur der Ausdehnung der Macht der chinesischen KP, nicht dem friedlichen und gleichberechtigen Zusammenleben. Der friedliche Widerstand des tibetischen Volkes gegen die gezielte Entrechtung braucht dringend weltweit mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung.“ Beklagt wird die chinesische Politik der „ Assimilierung und Sinisierung“. Unmissverständlich heißt es in der Erklärung: „Die Menschenrechtsverletzungen gegenüber allen religiösen und ethnischen Minderheiten in der Volksrepublik China und die massiven Eingriffe in das religiöse und kulturelle Leben sowie die persönliche Freiheit sind sofort zu beenden. Der Ausschuss fordert die chinesische Regierung auf, die Repressionen gegen das tibetische Volk sofort einzustellen und den Dialog mit den legitimen Vertretern der Tibeter wieder aufzunehmen.“

Anhörung zu Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren

Zwei Tage zuvor hatte sich der Menschenrechtsausschuss bereits mit der Lage in der Uigurenregion Xinjiang (Ost-Turkestan) befasst. Am 17. Mai fand eine live im Parlamentsfernsehen übertragene „Anhörung zu Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren“ statt. ICT begrüßte die Diskussion und nutzte die Gelegenheit, um auf tiefgreifende Menschenrechtsverletzungen in Tibet hinzuweisen, die in Teilen „eindeutige Parallelen“ zur Lage in Xinjiang aufweisen. So werden Berichten zufolge mehr als eine halbe Million Tibeter von den chinesischen Behörden in ein sogenanntes „Arbeitsprogramm“ gezwungen und massenhaft als Arbeitskräfte in chinesische Fabriken und Betriebe transferiert. Schätzungsweise zwei Millionen Tibeter wurden zudem zwangsangesiedelt und mussten ihr Leben als Nomaden aufgeben. Im November 2020 hatte ICT im Berliner Auswärtigen Amt eine von mehr als 2.500 Menschen unterzeichnete Petition zu den sogenannten „Arbeitsprogrammen“ in Tibet übergeben und darin die Bundesregierung und Bundesaußenminister Heiko Maas aufgefordert, die zwangsweisen „Arbeitsprogramme“ zu verurteilen und das Thema in Gesprächen mit der chinesischen Regierung auf den Tisch zu bringen.

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