UN-Menschenrechtsrat:
ICT äußert Sorge um
inhaftierte Tibeter

 

Foto: Screenshot ICT

Immer wieder prangert ICT in Genf Pekings Menschenrechtsverletzungen an. Zuletzt war es Ende September an unserer Brüsseler Kollegin Mélanie Blondelle (Foto), im Namen der „Helsinki Foundation for Human Rights“ vor dem UN-Menschenrechtsrat zu den fortgesetzten Attacken auf Tibets einzigartige Kultur und Tradition durch die chinesischen Behörden zu sprechen. Dabei kritisierte sie unter anderem Pekings sogenannte Politik der „Sinisierung“, mit deren Hilfe die tibetische Kultur einer ideologischen Umgestaltung unterworfen werden soll. Zudem forderte sie ungehinderten Zugang nach Tibet. Darüber hinaus müssten die Empfehlungen von 50 UNO-Menschenrechtsexperten aus dem Juni 2020 „aktiv umgesetzt“ und ein unabhängiger Mechanismus für die Überprüfung von Menschenrechtsverstößen durch die chinesische Regierung geschaffen werden.

ICT spricht zu „Verschwindenlassen“ von Tibetern

Immer wieder werden Tibeter willkürlich verhaftet und an unbekannten Orten festgehalten. Darauf wies ICT-Geschäftsführer Kai Müller am 21. September gleichfalls im Namen der Helsinki Foundation for Human Rights vor dem UN-Menschenrechtsrat hin. Das Verschwindenlassen von Tibetern sei „Teil eines Repressionsmusters zur Unterdrückung abweichender Meinungen und unabhängigen Denkens“. Kai Müller begrüßte eine Mitteilung von vier unabhängigen Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen an die chinesische Regierung, in der die Fälle der verschwundenen und willkürlich verhafteten Tibeter Rinchen Tsultrim und Go Sherab Gyatso angesprochen wurden. Erneut wies er auf den Fall des 1995 von der chinesischen Regierung entführten Panchen Lama Ghedun Choekyi Nyima hin und forderte alle Regierungen auf, diese Fälle bilateral mit der chinesischen Regierung zur Sprache zu bringen sowie öffentlich ein Ende des Verschwindenlassens von Tibetern, Uiguren, chinesischen Menschenrechtsverteidigern und anderen zu fordern.

Antwort der chinesischen Regierung bietet Anlass zu Sorge

Nur selten äußert sich die chinesische Regierung zu konkreten Vorwürfen hinsichtlich ihrer Menschenrechtsverletzungen. Im Fall der inhaftierten Tibeter Rinchen Tsultrim und Go Sherab Gyatso reagierte Peking auf ein Schreiben von Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen und bestätigte die Befürchtungen von ICT, dass Rinchen Tsultrim allein aufgrund seiner friedlichen Meinungsäußerung verurteilt wurde. Ähnliches gilt für Go Sherab Gyatso, dessen Aufenthaltsort bis heute nicht bekannt ist. Aus Sicht der ICT ist klar, dass Rinchen Tsultrim und Go Sherab Gyatso willkürlich inhaftiert wurden, weil sie friedlich ihre Meinung geäußert haben. Sie müssen daher unverzüglich freigelassen werden. Ihre Fälle stehen beispielhaft für viele Tibeter, die aufgrund von Kritik an staatlicher Politik, wegen ihres Bürgerengagements, ihrer religiösen Überzeugungen und der Ausübung ihrer Kultur verfolgt werden. ICT fordert die internationale Gemeinschaft, Regierungen und UNO-Vertreter auf, sich bei der chinesischen Regierung für die Freilassung von Rinchen Tsultrim und Go Sherab Gyatso und anderer sowie den Schutz der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit einzusetzen.

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