Chinesische Behörden
verbieten Schülern
religiöse Aktivitäten
Foto: tibet.cn
Während der gut zwei Monate dauernden Winterferien, die in Tibet am 31. Dezember begonnen haben, ist den Schülern „jegliche Form religiöser Aktivität“ untersagt. Dies geht aus einem Schreiben der chinesischen Behörden an die Eltern der Schulkinder hervor, das ICT vorliegt und ins Englische übersetzt wurde. Die behördliche Anordnung, die an der Haicheng-Grundschule in Lhasas Innenstadtbezirk Chengguan ausgegeben wurde, umfasst insgesamt sieben Punkte; bei Zuwiderhandlung werden den Eltern Konsequenzen angedroht. Besondere Bedeutung dürfte dem Religionsverbot auch deshalb zukommen, weil in den Zeitraum der Winterferien auch das tibetische Neujahrsfest Losar fällt, das traditionell mit zahlreichen religiösen Ritualen begangen wird. Bereits in den vergangenen Jahren hatten die chinesischen Behörden in Tibet ähnliche Verbote während der Schulferien ausgesprochen. Die International Campaign for Tibet verurteilt das Vorgehen der Behörden als massiven Eingriff in die freie Religionsausübung, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert ist, der auch China zugestimmt hat. Zusätzlich bedeutet es eine Verletzung der Kinderrechtskonvention, die China im Jahr 1992 ratifiziert hat. Ein Staat hat schlicht nicht das Recht, Kindern die religiöse Betätigung zu untersagen.