Auswärtiges Amt auch
gegen Zwangsansiedlung
tibetischer Nomaden

Quelle: RFA Tibetan

Berlin, 24.04.2023. Die Bundesregierung zeigt sich besorgt über die sich zunehmend verschlechternde Menschenrechtslage in Tibet. Während der Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am 19.04. sagte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes, man unterstütze ausdrücklich die Forderung des UN-Sozialausschusses nach einem Ende von Zwangsinternaten für tibetische Kinder. Zugleich spreche man sich gegen die Zwangsansiedlung tibetischer Nomaden aus.

Der Vertreter des Außenministeriums erklärte, die chinesischen Behörden verletzten im Rahmen ihrer gegen die tibetische Sprache, Kultur und Religion gerichteten Assimilationspolitik systematisch Menschenrechte. Zu den dabei verwendeten Methoden gehörten „Umerziehungskampagnen, willkürliche Internierungen und ein umfassendes Programm der Zwangsansiedlung“.

Rund zwei Millionen Menschen mit nomadischer Lebensweise seien von Zwangsansiedlung betroffen. Darüber hinaus gehöre zu dem breitangelegten Angriff auf die tibetische Identität auch ein System von Zwangsinternaten für tibetische Kinder.

Tibetische Kinder seien gezwungen, unter der Woche in den Städten ein Internat zu besuchen, wo sie fast ausschließlich auf Mandarin unterrichtet würden. Das Ziel sei offensichtlich, so der Regierungsvertreter, es gehe um das Verdrängen der tibetischen Sprache und Kultur. Während die Internatsquote in den von Han-Chinesen bewohnten Regionen bei etwa 20 Prozent liege, besuchten in Tibet etwa eine Million und damit 90 Prozent der tibetischen Kinder ein Internat.

Vor diesem Hintergrund schließe sich die Bundesregierung den Forderungen des UN-Sozialausschusses an, Zwangsinternate zu schließen und Zwangsansiedlung zu stoppen.

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