„Leugnen, Vernebeln, Irreführen“

Am 13. August war Peking an der Reihe. Nun durfte die chinesische Delegation vor dem UN-Ausschuss zur Beseitigung von Rassendiskriminierung (CERD) in Genf ihre Sicht der Lage in der Volksrepublik präsentieren. Zuvor hatten bereits unabhängige Menschenrechtsorganisationen – darunter auch ICT – ihre Stellungnahmen vorgetragen. Doch der Auftritt der Chinesen trug deutliche Züge von Realitätsverweigerung. So stritten Pekings Vertreter jegliche Diskriminierung oder Menschenrechtsverletzungen in Tibet und anderen Teilen der Volksrepublik China rundweg ab und zeichneten stattdessen ein rosiges Bild großer persönlicher Freiheiten. Beobachter waren konsterniert ob der Behauptung, die Regierung habe sich „gut um die tibetische Kultur und Religion gekümmert“, obgleich sich seit 2009 mehr als 150 Tibeter aus Protest gegen eben diese Politik selbst angezündet haben. Pekings Auftritt vor dem Antirassismus-Ausschuss der UNO habe hauptsächlich aus „Leugnen, Vernebeln und Irreführen“ bestanden, resümierte ICT-Geschäftsführer Kai Müller, der in Genf einen aktuellen Bericht der ICT vorgestellt hattte. Weitere Informationen zu der zwei Tage dauernden Sitzung finden Sie hier.
Ende August lag dann die Bilanz des Antirassismus-Ausschusses der Vereinten Nationen vor. Darin zeigt sich das Gremium besorgt über Berichte von Folter an Tibetern, Uiguren, friedlich Protestierenden und Menschenrechtsverteidigern. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung schenkt den Beteuerungen der chinesischen Regierung, derartige Berichte seien falsch, offensichtlich keinen Glauben. Sorge bereitet dem Gremium außerdem die Einschränkung der Reise- und Bewegungsfreiheit, denen sich Tibeter sowohl innerhalb ihrer Heimat als auch beim Wunsch nach Auslandsreisen ausgesetzt sehen.
Die International Campaign for Tibet begrüßt die klaren Worte des UN-Expertengremiums. ICT-Geschäftsführer Kai Müller, bei der Organisation verantwortlich für die UN-Arbeit, sagte dazu: „Der Antirassismus-Ausschuss sendet mit seiner Bilanz eine deutliche Botschaft nach Peking. Die chinesische Regierung muss ihre zutiefst diskriminierende Politik in Tibet und den anderen Regionen stoppen. Die internationale Gemeinschaft muss China mit Nachdruck auffordern, die grundlegenden Menschenrechte zu respektieren.“ Mehr Informationen entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Mitteilung.

Keine Überraschung

Am Ende kam es wie erwartet: Das Oberste Gericht der Provinz Qinghai bestätigte die im Mai verhängte 5-jährige Haftstrafe wegen „Anstiftung zum Separatismus“ gegen Tashi Wangchuk, wie Liang Xiaojun, der Anwalt des tibetischen Menschenrechtsverteidigers, am 23. August per Twitter-Nachricht mitteilte. Darin hieß es, das Gericht habe von Wangchuk eingelegte Rechtsmittel vollständig zurückgewiesen. Wangchuk, der sich öffentlich für den Erhalt der tibetischen Sprache eingesetzt hatte, hatte den Separatismus-Vorwürfen stets widersprochen. Wie Anwalt Liang Xiaojun während des Verfahrens betonte, gehe es seinem Mandanten „alleine um den Erhalt der tibetischen Kultur“. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Mittlere Gerichtshof von Yushu (Provinz Qinghai) hatte den 33-jährigen Tibeter am 22. Mai wegen des Vorwurfs der „Anstiftung zu Separatismus“ verurteilt. Tashi Wangchuk hatte sich im November 2015 in einem Interview mit der „New York Times“ kritisch über die chinesische Sprachen- und Bildungspolitik in Tibet geäußert. Zudem hatte er unter anderem versucht, die örtlichen Behörden per Gerichtsklage zu tibetischsprachigem Unterricht in den Schulen zu verpflichten. Im Januar 2016 war er daraufhin festgenommen worden. Mehrere Regierungen, darunter auch die deutsche Bundesregierung, Parlamentarier, Menschenrechtsexperten sowie Nichtregierungsorganisationen hatten in der Vergangenheit seine sofortige und bedingungslose Freilassung gefordert. Das Urteil dürfte auch für die ohnehin stark eingeschränkte Tätigkeit unabhängiger Medien in China und Tibet von grundsätzlicher Bedeutung sein, da Tibeter als auch Medien aus Angst vor Repressionen nunmehr von Interviews und Berichterstattung in noch stärkerem Maße absehen könnten.
Aus Sicht der International Campaign for Tibet ist Tashi Wangchuk ein gewaltloser politischer Gefangener, der allein aufgrund seiner friedlichen Meinungsäußerung inhaftiert wurde. Er muss unverzüglich freigelassen werden. Das Urteil zeigt, dass chinesische Gerichte in Tibet Rechtsstaatlichkeit und internationale Menschenrechtsstandards systematisch missachten.

Abriss

Es war eines der größten und bedeutendsten von nur noch wenigen verbliebenen historischen Gebäuden in Lhasa: Das Yabshi Takster-Haus, die ehemalige Residenz der Eltern des gegenwärtigen Dalai Lama im Zentrum von Lhasa, wurde abgerissen und durch einen Neubau aus Beton ersetzt. Der Abriss fand offenbar im Frühjahr statt, nur wenige Wochen vor der Sitzung des Welterbekomitees der UNESCO in Bahrain. Dieses befasste sich unter anderem mit dem Schutz der UNESCO-Weltkulturerbestätte „Potala Palast-Ensemble“, das neben dem Potala Palast auch den Jokhang-Tempel und dessen unmittelbare Umgebung in der Altstadt Lhasas umfasst. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Yabshi Takster-Haus war im traditionellen tibetischen Stil eigens für die Eltern des Dalai Lama errichtet worden, die ihrem Sohn in die tibetische Hauptstadt gefolgt waren, wo er auf seine zukünftigen Pflichten als geistliches und politisches Oberhaupt Tibets vorbereitet werden sollte. Es lag in der Nähe des Potala Palasts, in dem der Dalai Lama bis zu seiner Flucht aus Tibet im Jahr 1959 lebte. Während der Kulturrevolution in den sechziger Jahren wurde das Gebäude von den sogenannten Roten Garden in Beschlag genommen. Bis 1990 nutzte die chinesische Regierung das Yabshi Takster-Haus dann als Gästehaus, später wurde es Teil eines Hotels, in andere Teile des Gebäudes seien Händler eingezogen, so ein älterer, inzwischen online nicht mehr verfügbarer Beitrag einer tibetischen Bloggerin. In den letzten Jahren war das Yabshi Takster-Haus immer stärkerem Verfall preisgegeben. Tibeter, die sich um das Gebäude sorgten, hätten es aus Furcht vor möglichen Repressionen wegen der direkten Verknüpfung des Hauses mit dem Dalai Lama nicht gewagt, sich öffentlich für dessen Erhalt oder Renovierung einzusetzen. Dass China seine Verpflichtungen nach der Weltkulturerbekonvention der UNESCO missachtet und Lhasas verbliebenes, einzigartiges Kulturerbe gefährdet, belegte bereits ein ICT-Bericht aus dem Juni unter der Überschrift „Zerstörung, Kommerzialisierung, gefälschte Nachbildungen“.

Erfolgreiche Flucht

Eine Gruppe junger Tibeter konnte im August die Grenze von Nepal ins sichere Indien überqueren und hält sich nun im Aufnahmezentrum für tibetische Flüchtlinge in Dharamsala auf. Dies meldete „Radio Free Asia“ (RFA). Die acht jungen Tibeter, unter ihnen Mönche, eine Nonne und ein dreizehnjähriges Mädchen, stammen aus dem Osten der sogenannten "Autonomen Region Tibet" (TAR). Sie waren mit Hilfe eines Führers, für dessen Hilfe sie jeweils 15.000 Yuan (ca. 1.900 €) aufbringen mussten, nach Nepal gelangt. Nachdem nepalesische Medien am 26. Juli über den Fall berichtet hatten, wurden die jungen Tibeter von den dortigen Behörden jedoch zunächst an der Weiterreise nach Indien gehindert, ehe man sie schließlich doch die Grenze passieren ließ.
Die jungen Tibeter sagten, sie hätten ihre Heimat verlassen, weil sie in Tibet nicht die religiösen und kulturellen Traditionen ihres Volkes erlernen durften. Dies gelte auch für ihre Muttersprache, da das Tibetische im Schulunterricht immer stärker vom Chinesischen verdrängt werde. Wie RFA weiter berichtete, wolle die tibetische Exilregierung für die Gruppe eine Privataudienz beim Dalai Lama organisieren. Gelangten bis vor enigen Jahren noch jährlich tausende Tibeter über Nepal nach Indien, brachte die chinesische Regierung die Fluchtbewegung aus Tibet inzwischen fast vollständig zum Erliegen. Zum einen wurde das chinesische Grenzregime personell und technisch stark aufgerüstet, zum anderen kam es zu einer immer engeren Zusammenarbeit Pekings mit den nepalesischen Behörden.

„Freunde für Tibet“

Unsere Arbeit für Tibet wäre nicht möglich ohne die regelmäßige Unterstützung von Menschen wie Ihnen, denen Tibet und die Tibeter ebenfalls am Herzen liegen. Besonders hilfreich ist für uns Ihre regelmäßige Hilfe durch Lastschrifteinzug. Als „Freunde für Tibet“ ermöglichen Sie uns so, unsere Spendeneinnahmen genauer planen und die Kosten reduzieren zu können. Als „Freunde für Tibet“ erhalten Sie kostenlos unser Tibet-Journal mit interessanten Informationen über Tibet und Hinweisen zu speziellen Veranstaltungen.

Und nicht zuletzt erhalten

Irmtraut Wäger: Amala – Mein Leben für Tibet

Unsere Arbeit

Tibetische politische Gefangene brauchen unsere Unterstützung!

Seit den landesweiten Protesten im letzten Jahr befinden sich immer noch mehr als 1.200 Tibeter in Haft oder sind „verschwunden“ – und müssen mit großer Wahrscheinlichkeit Folter und Misshandlungen hinnehmen. Der Grund: viele haben auf friedliche Weise gegen die Verhältnisse in Tibet und die Politik Pekings auf dem Hochland protestiert. Grundlegende Rechte werden ihnen damit systematisch vorenthalten.
Die Situation in Tibet ist eine Menschenrechtskrise, die uns alle angeht. Helfen auch Sie wie Schauspieler Hannes Jaenicke bei unserer Kampagne für tibetische Gefangene auf www.missingvoices.net oder sehen Sie ein Statement von Hannes Jaenicke auf unserer Webseite, laden Sie ein eigenes Videostatement hoch oder nehmen Sie an unserer Appellaktion an Staatspräsident Hu Jintao teil!

So können Sie helfen!

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende bei unserem Einsatz für die Wahrung der Menschenrechte und die Selbstbestimmung des tibetischen Volkes.
ONLINE SPENDEN

So können Sie helfen!

Mit 5 € können Malstifte und Zeichenblöcke gekauft werden.
Mit 50 € können 5 warme Decken gegen die Kälte bezahlt werden.
Mit 250 € könnten fünf zusätzliche Betten angeschafft werden.
Internationaler Vorsitzender ist der bekannte Schauspieler Richard Gere (Foto). Er setzt sich bereits seit vielen Jahren aktiv für die Freiheit und die Selbstbestimmung Tibets ein.

ICT – News April 2009 Chinesisches Gericht verhängt Todesstrafe gegen Tibeter

Am 8. April hat das Mittlere Volksgericht in Lhasa zwei Tibeter zum Tode verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, Geschäfte von Han-Chinesen in Brand gesetzt zu haben und dadurch den Tod mehrerer Menschen verursacht zu haben. Es handelt sich dabei um die ersten Todesurteile im Zusammenhang mit den Unruhen in Lhasa vom März 2008. Insgesamt wurden vor dem Mittleren Volksgericht in Lhasa drei Fälle von Brandstiftung verhandelt, die sich einem Bericht der amtlichen chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua zufolge alle am 14. März 2008 ereignet haben sollen. Dabei hätten sieben Menschen den Tod gefunden. Zwei Angeklagte, deren Namen von Xinhua mit Losang Gyaltse und Loyar angegeben wurden, erhielten die Todesstrafe, zwei weitere Todesstrafen ergingen mit zweijährigem Aufschub, ein Angeklagter erhielt lebenslänglich. Todesstrafen mit Aufschub können in China bei guter Führung in lebenslange Haft umgewandelt werden. 
Der Meldung zufolge seien zwar alle fünf Angeklagten von Rechtsanwälten vertreten worden. Aus früheren Fällen ist jedoch bekannt, dass eine freie Wahl des Anwalts häufig unmöglich ist. So wurden im vergangenen Jahr 18 engagierte Bürgerrechtsanwälte massiv bedroht, sollten sie ihre Dienste Angeklagten in politisch sensiblen Verfahren anbieten. Generell muss davon ausgegangen werden, dass in solchen Fällen internationale Mindeststandards nicht eingehalten werden. Folter und Einschüchterung der Angeklagten sind an der Tagesordnung, die Gerichte stehen unter hohem Druck, ihre Urteile entsprechend den Erwartungen der politischen Führung zu fällen. ICT fordert die chinesischen Behörden auf, alle Urteile, die gegen Teilnehmer an den Protesten in Tibet vom März 2008 ergangen sind, unter der Teilnahme unabhängiger Beobachter zu überprüfen und in jedem Fall von der Anwendung der Todesstrafe abzusehen. Die Härte der ergangenen Urteile dürfte in keiner Weise geeignet sein zu einer Beruhigung der Lage beizutragen. Die Spannungen in Tibet dürften dadurch im Gegenteil nur noch erhöht werden.
Wenn Sie mehr über unseren weltweiten Einsatz für das tibetische Volk erfahren möchten, sehen Sie das
ICT-Video „20 Years ICT“.

„Tag der Befreiung der Leibeigenen“ provoziert Widerspruch

Mit großem Aufwand inszenierte die chinesische Staatsführung am 28. März in Lhasa die Feierlichkeiten zum „Tag der Befreiung der Leibeigenen“ in Tibet. Tatsächlich aber markiert das Datum den 50. Jahrestag der Niederschlagung des tibetischen Volksaufstands. Damit begann die Phase der direkten Herrschaft Pekings über Tibet. Am 28. März verkündete der chinesische Ministerpräsident Zhou Enlai die Auflösung der tibetischen Regionalregierung. Dies bedeutete das vorläufige Ende des tibetischen Volksaufstands, der am 10. März begonnen hatte. In seinem Verlauf verloren mehrere zehntausend Tibeter ihr Leben, der Dalai Lama musste – begleitet von zahlreichen Flüchtlingen – seine Heimat verlassen und lebt seither im indischen Exil. Der neue Feiertag muss als Reaktion auf die massiven Proteste im März 2008 gesehen werden. Diese machten aller Welt deutlich, dass die chinesische Herrschaft von den Tibetern keineswegs als Befreiung empfunden wird. Mit massiver Propaganda soll nun der große Fortschritt gewürdigt werden, den China angeblich nach Tibet gebracht hat. Vor allem der chinesischen Öffentlichkeit gegenüber wird deshalb betont, wie unsagbar rückständig die gesellschaftlichen Verhältnisse in Tibet gewesen seien. Dabei wird vom Dalai Lama keineswegs bestritten, dass Tibet vor 1959 eine äußerst arme Gesellschaft war und dass es große Ungerechtigkeiten gab. Klar ist, dass der Dalai Lama längst schon Reformen eingeleitet hatte und Tibet auch ohne chinesische Herrschaft seinen eigenen Weg der Modernisierung gegangen wäre. Insofern ist der „Tag der Befreiung der Leibeigenen“ eine Provokation für die tibetische Bevölkerung und ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die an einer Entspannung der Lage interessiert sind.

Missing Voices – prominente Unterstützer jetzt online

Neue prominente Unterstützer auf der neuen ICT-Webseite für politische Gefangene: Burkhardt Müller-Sönksen (FDP), Obmann im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Thomas Mann (CDU), Präsident der Tibet-Intergroup im Europäischen Parlament, jetzt mit Statements auf www.missingvoices.net. Machen Sie mit: auch Sie können uns Ihr Video zuschicken und damit den vielen inhaftierten Tibetern symbolisch eine Stimme verleihen! Vielen Dank!

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

JETZT FOLGEN

   

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

 

JETZT FOLGEN