Hartes Urteil
Die International Campaign for Tibet ist entsetzt über das harte Urteil eines chinesischen Gerichts gegen den prominenten tibetischen Menschenrechtsverteidiger Tashi Wangchuk. Wie sein Anwalt Liang Xiaojun mitteilte, verurteilte der Mittlere Gerichtshof von Yushu (Provinz Qinghai) den 33-jährigen Tibeter am 22. Mai wegen des Vorwurfs der „Anstiftung zu Separatismus“ zu fünf Jahren Haft. Das eintägige Gerichtsverfahrens hatte bereits am 4. Januar 2018 stattgefunden. Tashi Wangchuk hatte sich im November 2015 in einem Interview mit der „New York Times“ kritisch über die chinesische Sprachen- und Bildungspolitik in Tibet geäußert. Im Januar 2016 wurde er daraufhin festgenommen. Mehrere Regierungen, darunter auch die deutsche Bundesregierung, UN-Menschenrechtsexperten sowie Nichtregierungsorganisationen hatten in der Vergangenheit seine sofortige und bedingungslose Freilassung gefordert.
ICT appellierte an Bundeskanzlerin Angela Merkel, sich bei ihrem kurz darauf beginnenden China-Besuch mit Nachdruck für Wangchuks Freilassung sowie für die Einhaltung der Menschenrechte in der Volksrepublik und insbesondere in Tibet einzusetzen. Die Bundesregierung müsse die chinesische Regierung unmissverständlich auf die immer eklatanteren Defizite im Menschenrechtsbereich hinweisen. „Andersdenkende und Menschenrechtsverteidiger werden rücksichtslos verfolgt, Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit systematisch und massiv eingeschränkt und ein grenzenloser Überwachungsstaat installiert. Die Bundesregierung muss diese unverhohlene Verachtung für Rechtsstaatlichkeit und internationales Recht mit Nachdruck thematisieren. Es darf nicht allein um wirtschaftspolitische Fragen gehen", sagte Kai Müller, Geschäftsführer der International Campaign for Tibet Deutschland.
Eine gute Woche nach Rückkehr der Bundeskanzlerin forderte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Bärbel Kofler Peking auf, „Tashi Wangchuk umgehend freizulassen und die kulturellen sowie die religiösen Rechte der Tibeter zu achten“. Kofler kritisierte, die „Verurteilung eines Tibeters, der sich mit friedlichen und nach chinesischem Recht zulässigen Mitteln für die Erhaltung der kulturellen Identität Tibets eingesetzt hat“. Ihr Statement ergänzte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung um die Forderung, „die Institutionen des tibetischen Buddhismus wie die Lehrinstitute Larung Gar und Yachen Gar nicht in ihrer Arbeit zu behindern und die tibetische Sprache und Kultur nicht zu verdrängen.“
Zutritt nach Tibet verboten
Nach Einschätzung von ICT stellt dies ein inakzeptables Missverhältnis dar, das von der internationalen Gemeinschaft, von Regierungen, Parlamenten und der Öffentlichkeit mit Nachdruck thematisiert werden muss. Das Prinzip der Gegenseitigkeit gegenüber der Volksrepublik China dürfe nicht nur in den Bereichen Wirtschaft und Handel Anwendung finden, sondern müsse auch für den Bereich Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gelten. Im Sinne einer robusteren Politik gegenüber der Volksrepublik China, die auf Dialog setzt, sich Realitäten aber nicht verweigert, sollte die deutsche Politik diese Gegenseitigkeit der Beziehungen auch in diesen Bereichen offensiv einfordern. Tibet müsse frei zugänglich sein sowohl für Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen, Diplomaten und Parlamentarier, als auch für ausländische Journalisten. Medien wie etwa die Deutsche Welle müssten in Tibet und China frei und unzensiert arbeiten können.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Bericht Access Denied: China’s enforced isolation of Tibet and the case for reciprocity, der auch eine Reihe von Empfehlungen enthält.
Lehrverbot für Mönche
Ebenfalls besorgniserregend sind Meldungen der staatlichen chinesischen Medien, die von einer umfassenden Überwachung und Kontrolle religiöser Feierlichkeiten während des buddhistischen Festmonats Saga Dawa, der am 16. Mai begonnen hat, berichten. So versuchen die chinesischen Behörden offenbar, die Menschen in Tibet von religiösen Aktivitäten abzuhalten. „24 Stunden am Tag“ würden Offizielle die Einhaltung eines entsprechenden Verbots für KP-Mitglieder überwachen, hieß es etwa am 24. Mai in einem Artikel der „Global Times“. Besonders an Orten wie dem Jokhang-Tempel in Lhasa, einem zentralen Heiligtum des tibetischen Buddhismus, würde die Kontrolle verschärft, so der Bericht. Weitere Einzelheiten bietet unsere aktuelle Mitteilung.
Unterdessen wurde bekannt, dass die chinesischen Behörden in der sogenannten Autonomen Region Tibet (TAR) Schulkindern während Saga Dawa jegliche religiöse Betätigung untersagt haben. Im zentraltibetischen Chamdo zirkuliert eine entsprechende Anweisung, die von ICT ins Englische übertragen wurde. Dieser zufolge sollten Kinder nicht in Klöster oder zu religiösen Veranstaltungen mitgenommen werden. Auch die Eltern sollten solche Besuche meiden. Versehen ist das Ganze mit dem Hinweis, dass die Behörden ein genaues Auge darauf haben würden.
Empfang im Bundestag
Dr. Sangay bedankte sich für das Engagement der Abgeordneten und verwies auf die Politik der Exiltibeter und des Dalai Lama, einen friedlichen Ausgleich über Dialog mit der chinesischen Regierung zu erreichen. Die Politik des „Mittleren Weges“ des Dalai Lama, die auf Unabhängigkeit Tibets verzichtet, aber eine „echte Autonomie“ einfordert, sei Leitmotiv seiner Administration im Exil, so Sangay. Mit Blick auf die Rolle Chinas in Europa und der Welt warnte er die westlichen Demokratien vor zu viel Zurückhaltung gegenüber Peking.
Bei einem Besuch im ICT-Büro zeigte sich Lobsang Sangay interessiert an der Arbeit von ICT in Deutschland. Insbesondere ging es ihm dabei darum, mehr über die öffentliche Meinung in Deutschland hinsichtlich der Tibet-Frage zu erfahren. In einem kurzen
Happy Birthday, Dalai Lama!
Am 6. Juli feiert der Dalai Lama seinen 83. Geburtstag. Viele Menschen werden ihm dazu gratulieren wollen“>Glückwunschseite im Internet. um sie dann an den Dalai Lama weiterzuleiten. Geben sie dort Ihre individuellen Geburtstagsgrüße ein, die Seite ist ab sofort freigeschaltet.
An dieser Stelle noch ein kleiner Tipp: Wir empfehlen, Ihre Grußbotschaften mit einem Bild anzureichern, denn ein Bild sagt häufig mehr als 1000 Worte. Wie das technisch geht? Gehen Sie auf unsere Glückwunschseite und klicken Sie auf „Schreibe Deine Nachricht“. Dann öffnet sich das Nachrichtenfenster. Routinemäßig ist die Seite so eingestellt, dass Sie eine Text-Nachricht verfassen können. Das erkennen Sie an dem Wort „Text“ in dem Kästchen links oben. Wenn Sie nun auf das kleine Dreieck rechts daneben klicken, öffnen sich weitere Möglichkeiten, unter anderem „Foto“. Ein Klick darauf verändert das Fenster so, dass Sie ein zuvor ausgewähltes Bild von Ihrem Rechner hochladen können. In dem Feld darunter haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, eine Textbotschaft hinzuzufügen. Viel Spaß bei Ihren Foto-Glückwünschen an den Dalai Lama!
Wundern Sie sich übrigens nicht, wenn Ihre Geburtstagsgrüße nicht sofort auf
Irmtraut Wäger: Amala – Mein Leben für Tibet
Unsere Arbeit
Tibetische politische Gefangene brauchen unsere Unterstützung!
Seit den landesweiten Protesten im letzten Jahr befinden sich immer noch mehr als 1.200 Tibeter in Haft oder sind „verschwunden“ – und müssen mit großer Wahrscheinlichkeit Folter und Misshandlungen hinnehmen. Der Grund: viele haben auf friedliche Weise gegen die Verhältnisse in Tibet und die Politik Pekings auf dem Hochland protestiert. Grundlegende Rechte werden ihnen damit systematisch vorenthalten.
Die Situation in Tibet ist eine Menschenrechtskrise, die uns alle angeht. Helfen auch Sie wie Schauspieler Hannes Jaenicke bei unserer Kampagne für tibetische Gefangene auf www.missingvoices.net oder sehen Sie ein Statement von Hannes Jaenicke auf unserer Webseite, laden Sie ein eigenes Videostatement hoch oder nehmen Sie an unserer Appellaktion an Staatspräsident Hu Jintao teil!
So können Sie helfen!
ONLINE SPENDEN
So können Sie helfen!
Mit 50 € können 5 warme Decken gegen die Kälte bezahlt werden.
Mit 250 € könnten fünf zusätzliche Betten angeschafft werden.
ICT – News April 2009 Chinesisches Gericht verhängt Todesstrafe gegen Tibeter
Der Meldung zufolge seien zwar alle fünf Angeklagten von Rechtsanwälten vertreten worden. Aus früheren Fällen ist jedoch bekannt, dass eine freie Wahl des Anwalts häufig unmöglich ist. So wurden im vergangenen Jahr 18 engagierte Bürgerrechtsanwälte massiv bedroht, sollten sie ihre Dienste Angeklagten in politisch sensiblen Verfahren anbieten. Generell muss davon ausgegangen werden, dass in solchen Fällen internationale Mindeststandards nicht eingehalten werden. Folter und Einschüchterung der Angeklagten sind an der Tagesordnung, die Gerichte stehen unter hohem Druck, ihre Urteile entsprechend den Erwartungen der politischen Führung zu fällen. ICT fordert die chinesischen Behörden auf, alle Urteile, die gegen Teilnehmer an den Protesten in Tibet vom März 2008 ergangen sind, unter der Teilnahme unabhängiger Beobachter zu überprüfen und in jedem Fall von der Anwendung der Todesstrafe abzusehen. Die Härte der ergangenen Urteile dürfte in keiner Weise geeignet sein zu einer Beruhigung der Lage beizutragen. Die Spannungen in Tibet dürften dadurch im Gegenteil nur noch erhöht werden.
ICT-Video „20 Years ICT“.