Menschenrechtler vor Gericht
Am 10. Februar 2017 haben fünf UN-Sonderberichterstatter sowie die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen eine Stellungnahme zu Tashi Wangchuk abgegeben und darin ihre „ernste Besorgnis über die Verhaftung, die anfängliche Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, die fortgesetzte Inhaftierung, sein beschränktes Recht auf anwaltliche Beratung, die Verweigerung der Darstellung der Beweise gegen ihn und die Unregelmäßigkeiten bei der Untersuchung“ zum Ausdruck gebracht. Die deutsche Bundesregierung hat wiederholt, zuletzt im September 2017, vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die sofortige Freilassung Wangchuks gefordert. Auch die Bundestagsabgeordneten Claudia Roth und Maria Klein-Schmeink von den GRÜNEN haben sich in einem offenen Brief an den chinesischen Botschafter in Deutschland für Tashi Wangchuk eingesetzt. Den Wortlaut des Schreibens finden Sie hier auf unserer Seite auf Facebook.
Nach Einschätzung der International Campaign for Tibet ist Tashi Wangchuk ein gewaltloser politischer Gefangener, der allein aufgrund der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde. Er ist daher unverzüglich freizulassen. Ihm müssen überdies insbesondere vor Gericht rechtlicher Beistand durch einen Anwalt seiner Wahl und, falls notwendig, eine angemessene medizinische Versorgung ermöglicht sowie seiner Familie ein regelmäßiges Besuchsrecht eingeräumt werden. ICT ist ferner in großer Sorge, dass Wangchuk insbesondere dafür belangt werden soll, dass er gegenüber ausländischen Medien kritisch über die Situation in Tibet gesprochen hat. Die Repression richtet sich daher nicht nur gegen Tashi Wangchuk, sondern auch gegen die ohnehin schon stark eingeschränkte Berichterstattung unabhängiger Medien wie der „New York Times“.
Pilger unter Druck
Doch auch tibetische Pilger, die es im Januar nach Bodhgaya geschafft hatten, wurden von den Behörden unter Druck gesetzt. Hunderte, wenn nicht tausende von ihnen mussten gezwungenermaßen die Unterweisungen des Dalai Lama vorzeitig verlassen und nach Tibet zurückkehren. Dies meldete „Radio Free Asia“ (RFA) unter Berufung auf tibetische Quellen. Demnach hätten die chinesischen Behörden in mehreren osttibetischen Landkreisen angeordnet, dass in Indien und Nepal weilende Tibeter binnen weniger Tage heimreisen müssten. Andernfalls drohten ihnen nicht näher benannte Konsequenzen. Ein Vertreter der tibetischen Exilregierung in Dharamsala sagte, zu Beginn der Unterweisungen des Dalai Lama seien rund 2.600 Pilger aus Tibet in Bodhgaya gewesen, nach Bekanntwerden der Anordnung der chinesischen Behörden habe sich ihre Zahl auf etwa 200 verringert.
Peking demonstriert seine Macht
Die Reaktionen darauf beschreibt der österreichische „Standard“ so: „Dass die Hotelkette bei ihrer Onlinebefragung so gegen die chinesische Weltsicht verstößt, löste bereits (…) in den sozialen Medien einen Aufschrei aus. Ein Nutzer postete am Dienstag, dass das Unternehmen zu weit ginge, wenn es ‚Tibet als ein eigenes Land auflistet‘, berichtet die chinesische Zeitung ‚Global Times‘ (das englischsprachige Propagandasprachrohr der chinesischen KP – Anm. ICT). Die Firma könne nicht einerseits Geld in China verdienen und andererseits die nationalen Interessen des Landes verletzen, postete ein anderer.“
Marriott knickte umgehend ein. Dem „Standard“ zufolge heißt es nun auf der Webseite des Hotelkonzerns: „Marriott International respektiert Chinas Souveränität und territoriale Integrität. Wir werden absolut keine separatistische Organisation unterstützen, die Chinas Souveränität und territoriale Integrität untergräbt. Wir entschuldigen uns für jede Handlung, die zu Missverständnissen in der obigen Position führen könnte." Unter ähnlichen Druck wie Marriott gerieten indes weitere westliche Unternehmen wie die spanische Modekette Zara oder die US-Fluglinie Delta. ICT warnte indes in einem Schreiben an die Unternehmensführung von Marriott, sich dem politischen Druck der chinesischen Regierung zu unterwerfen.
Beobachter werteten das Ganze als Teil einer Kampagne der chinesischen Regierung. Damit bestätigten sie die Einschätzung des langjährigen China-Korrespondent der „New York Times“ Edward Wong. In einem Artikel fand China-Kenner Wong die Gründe für die „Wiedergeburt des chinesischen Reiches“ weniger in der Überzeugungskraft der diesem zugrundeliegenden Ideen als vielmehr in schierer Gewalt. Anders als den Vereinigten Staaten fehle es der Volksrepublik China an „Soft Power“, jenem Einfluss, der aus der Attraktivität einer Gesellschaft resultiert. Diese Attraktivität zeigt sich besonders in der Populärkultur. Hinsichtlich ihrer Anziehungskraft könne sich Chinas Populärkultur aber nicht einmal mit der Südkoreas messen, geschweige denn mit der der USA.
Menschenrechtsverteidiger freilassen!
Der tibetische Mönch Choekyi wurde vor zwei Jahren verhaftet und anschließend zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er den Geburtstag des Dalai Lama feiern wollte. Wie „Radio Free Asia“ (RFA) unter Berufung auf tibetische Quellen meldete, soll es ihm inzwischen gesundheitlich sehr schlecht gehen. Schon vor seiner Verhaftung wegen angeblicher „separatistischer Aktivitäten“ im Jahr 2015 litt er unter gesundheitlichen Problemen, so der Bericht. Dennoch sei er in Haft zu schwerer körperlicher Arbeit gezwungen worden. Auch für ihn fordert das EU-Parlament die „sofortige und bedingungslose Freilassung“. Zusätzlich solle die chinesische Regierung seinen Angehörigen sowie Rechtsanwälten seiner Wahl erlauben, ihn zu besuchen. Insbesondere solle ihm angemessene medizinische Behandlung gewährt werden.
Über die Einzelfälle hinaus beschäftigte sich das EU-Parlament auch mit der generellen Lage in Tibet und China. So enthält die Resolution auch die Aufforderung zur Wiederaufnahme des Dialogs zwischen der chinesischen Regierung und Vertretern des Dalai Lama. Das EU-Parlament unterstreicht darin zudem seine Unterstützung für eine friedliche Lösung der Tibetfrage durch Dialog und Verhandlungen mit dem Ziel einer „echten Autonomie für Tibet innerhalb des Rahmens der chinesischen Verfassung“. Zudem verurteilen die Abgeordneten gegen den Buddhismus gerichtete Kampagnen der chinesischen Regierung mittels der sogenannten „patriotischen Erziehung“. Außerdem äußern sie ihre Besorgnis über in jüngster Zeit erlassene gesetzliche Bestimmungen, die – wie etwa das „Antiterror-Gesetz“ – dazu führen könnten, dass bereits „der friedliche Ausdruck der tibetischen Kultur und Sprache“ zu einer strafbaren Handlung erklärt würde.
„Herzlichen Dank!“
In diesem Jahr haben wir uns besonders darüber gefreut, dass viele von Ihnen die Möglichkeit genutzt haben, auf der ICT-Webseite einen Spendenbetrag am Geschenkbaum auszuwählen und somit dazu beitrugen, das Online-Spendenziel von 2.000 EUR deutlich zu übertreffen!
Unsere Weihnachtsspendenaktion 2017 stand ganz im Zeichen der Unterstützung des ICT-Flüchtlingskinderprojekts. In kurzen Videos stellten wir Ihnen die Kinder
Irmtraut Wäger: Amala – Mein Leben für Tibet
Unsere Arbeit
Tibetische politische Gefangene brauchen unsere Unterstützung!
Seit den landesweiten Protesten im letzten Jahr befinden sich immer noch mehr als 1.200 Tibeter in Haft oder sind „verschwunden“ – und müssen mit großer Wahrscheinlichkeit Folter und Misshandlungen hinnehmen. Der Grund: viele haben auf friedliche Weise gegen die Verhältnisse in Tibet und die Politik Pekings auf dem Hochland protestiert. Grundlegende Rechte werden ihnen damit systematisch vorenthalten.
Die Situation in Tibet ist eine Menschenrechtskrise, die uns alle angeht. Helfen auch Sie wie Schauspieler Hannes Jaenicke bei unserer Kampagne für tibetische Gefangene auf www.missingvoices.net oder sehen Sie ein Statement von Hannes Jaenicke auf unserer Webseite, laden Sie ein eigenes Videostatement hoch oder nehmen Sie an unserer Appellaktion an Staatspräsident Hu Jintao teil!
So können Sie helfen!
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So können Sie helfen!
Mit 50 € können 5 warme Decken gegen die Kälte bezahlt werden.
Mit 250 € könnten fünf zusätzliche Betten angeschafft werden.
ICT – News April 2009 Chinesisches Gericht verhängt Todesstrafe gegen Tibeter
Der Meldung zufolge seien zwar alle fünf Angeklagten von Rechtsanwälten vertreten worden. Aus früheren Fällen ist jedoch bekannt, dass eine freie Wahl des Anwalts häufig unmöglich ist. So wurden im vergangenen Jahr 18 engagierte Bürgerrechtsanwälte massiv bedroht, sollten sie ihre Dienste Angeklagten in politisch sensiblen Verfahren anbieten. Generell muss davon ausgegangen werden, dass in solchen Fällen internationale Mindeststandards nicht eingehalten werden. Folter und Einschüchterung der Angeklagten sind an der Tagesordnung, die Gerichte stehen unter hohem Druck, ihre Urteile entsprechend den Erwartungen der politischen Führung zu fällen. ICT fordert die chinesischen Behörden auf, alle Urteile, die gegen Teilnehmer an den Protesten in Tibet vom März 2008 ergangen sind, unter der Teilnahme unabhängiger Beobachter zu überprüfen und in jedem Fall von der Anwendung der Todesstrafe abzusehen. Die Härte der ergangenen Urteile dürfte in keiner Weise geeignet sein zu einer Beruhigung der Lage beizutragen. Die Spannungen in Tibet dürften dadurch im Gegenteil nur noch erhöht werden.
ICT-Video „20 Years ICT“.