Öffentliche Gebete
Und zum Schluss noch eine gute Nachricht für all diejenigen, die den Dalai Lama einmal live erleben wollen: Für den 17. und 18. September – es handelt sich hier um ein Wochenende (!) – sind Auftritte des Dalai Lama in Straßburg geplant. Alle derzeit verfügbaren Informationen findet Sie auf der dafür eingerichteten Webseite.
Erfolgreicher Protest
Dessen Leitung entschuldigte sich daraufhin öffentlich dafür, seinen Beschäftigten den Gebrauch des Tibetischen verboten zu haben. In der im Internet veröffentlichten Erklärung heißt es, man habe damit „die Gefühle des tibetischen Volkes schwer verletzt und gegen die ethnische Politik des Landes verstoßen“. Man entschuldige sich bei den tibetischen Landsleuten und akzeptiere die Entscheidungen der (kommunistischen) Partei sowie der lokalen Behörden. Derartiges werde sich zukünftig nicht wiederholen, so die Erklärung der Hotelleitung.
Die Behörden des Landkreises Rebkong gingen in ihrer Reaktion über diesen Einzelfall hinaus und verkündeten, dass von nun an das Tibetische gleichberechtigt neben dem Chinesischen stehen müsse. Seit dem 13. Januar gelte diese Bestimmung für alle öffentlichen Einrichtungen sowie offenbar auch für private Unternehmen, wie man dem Wortlaut der behördlichen Ankündigung vom 11. Januar entnehmen kann. Detailliert wird darin ausgeführt, wie Schilder und öffentliche Bekanntmachungen auszusehen haben. Tibetische und chinesische Schriften müssen demnach stets die gleiche Größe aufweisen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem englischsprachigen Bericht „Hotel restaurant closed down by authorities after staff threatened with fine for speaking Tibetan“.
Überwachung total
Um die Kontrolle über die Religion geht es Peking mit einer anderen Maßnahme. So hat die offiziell dem Atheismus verpflichtete chinesische Führung unlängst eine Liste mit insgesamt 870 "echten lebenden Buddhas" veröffentlicht. Die Liste wurde auf die Internetseite der staatlichen Religionsbehörde gestellt. Angeblich solle damit die Bevölkerung vor Betrügern geschützt werden, so die Begründung. Tatsächlich dürfte es der Regierung jedoch viel eher darum gehen, den tibetischen Buddhismus zu kontrollieren. Lesen Sie hier dazu einen Bericht der britischen BBC.
„Anti-Terror“-Gesetz rechtsstaatswidrig
Online-Flohmarkt für Tibet
Konkret funktioniert die Idee des in München gegründeten Wohltätigkeits-Flohmarkts so: Sie laden sich die SWOP-Team-App auf Ihr Smartphone und bieten auf dem digitalen SWOP-Team-Flohmarkt Dinge an, die Sie nicht mehr benötigen oder die Ihnen einfach im Weg sind. Sie sparen sich jedoch den Gang zum realen Flohmarkt und stehen sich nicht am Wochenende die Beine in den Bauch. Sie ersparen sich auch das Feilschen. Und sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, wie das gute Stück zu seinem neuen Besitzer gelangen könnte – der holt es nämlich bei Ihnen ab. Das Besondere dabei: Anstatt zu bezahlen, spendet der Abholer einen Betrag in selbstgewählter Höhe für den Gegenstand. Der gespendete Betrag wird dann jeweils zu 50 Prozent an die von Inserent und Abholer ausgewählten Organisationen aufgeteilt. So kann jeder seine bevorzugte soziale Organisation unterstützen – z. B. die International Campaign for Tibet und damit unsere Arbeit für Tibet.
Irmtraut Wäger: Amala – Mein Leben für Tibet
Unsere Arbeit
Tibetische politische Gefangene brauchen unsere Unterstützung!
Seit den landesweiten Protesten im letzten Jahr befinden sich immer noch mehr als 1.200 Tibeter in Haft oder sind „verschwunden“ – und müssen mit großer Wahrscheinlichkeit Folter und Misshandlungen hinnehmen. Der Grund: viele haben auf friedliche Weise gegen die Verhältnisse in Tibet und die Politik Pekings auf dem Hochland protestiert. Grundlegende Rechte werden ihnen damit systematisch vorenthalten.
Die Situation in Tibet ist eine Menschenrechtskrise, die uns alle angeht. Helfen auch Sie wie Schauspieler Hannes Jaenicke bei unserer Kampagne für tibetische Gefangene auf www.missingvoices.net oder sehen Sie ein Statement von Hannes Jaenicke auf unserer Webseite, laden Sie ein eigenes Videostatement hoch oder nehmen Sie an unserer Appellaktion an Staatspräsident Hu Jintao teil!
So können Sie helfen!
ONLINE SPENDEN
So können Sie helfen!
Mit 50 € können 5 warme Decken gegen die Kälte bezahlt werden.
Mit 250 € könnten fünf zusätzliche Betten angeschafft werden.
ICT – News April 2009 Chinesisches Gericht verhängt Todesstrafe gegen Tibeter
Der Meldung zufolge seien zwar alle fünf Angeklagten von Rechtsanwälten vertreten worden. Aus früheren Fällen ist jedoch bekannt, dass eine freie Wahl des Anwalts häufig unmöglich ist. So wurden im vergangenen Jahr 18 engagierte Bürgerrechtsanwälte massiv bedroht, sollten sie ihre Dienste Angeklagten in politisch sensiblen Verfahren anbieten. Generell muss davon ausgegangen werden, dass in solchen Fällen internationale Mindeststandards nicht eingehalten werden. Folter und Einschüchterung der Angeklagten sind an der Tagesordnung, die Gerichte stehen unter hohem Druck, ihre Urteile entsprechend den Erwartungen der politischen Führung zu fällen. ICT fordert die chinesischen Behörden auf, alle Urteile, die gegen Teilnehmer an den Protesten in Tibet vom März 2008 ergangen sind, unter der Teilnahme unabhängiger Beobachter zu überprüfen und in jedem Fall von der Anwendung der Todesstrafe abzusehen. Die Härte der ergangenen Urteile dürfte in keiner Weise geeignet sein zu einer Beruhigung der Lage beizutragen. Die Spannungen in Tibet dürften dadurch im Gegenteil nur noch erhöht werden.
ICT-Video „20 Years ICT“.