Fünf Todesurteile gegen Tibeter – Bitte unterstützen Sie unseren Protest!
Die vier Fälle von Brandstiftung, die vor
dem Mittleren Volksgericht in Lhasa verhandelt wurden, sollen sich Berichten der amtlichen chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua zufolge am 14. und 15. März 2008 ereignet haben. Dabei hätten insgesamt zwölf Menschen den Tod gefunden. Zwei Angeklagte, deren Namen von Xinhua mit Losang Gyaltse und Loyar angegeben wurden, erhielten die Todesstrafe, drei weitere Angeklagte namens Gangtsu, Tenzin Phuntsog sowie Penkyi wurden zu Todesstrafen mit zweijährigem Aufschub verurteilt. Todesstrafen mit Aufschub können in China bei guter Führung in lebenslange Haft umgewandelt werden. Zwei weitere Angeklagte, Dawa Sangpo und Penkyi, wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, die Angeklagte Chime zu zehn Jahren Gefängnis.
Den Meldungen zufolge seien zwar alle fünf Angeklagten von Rechtsanwälten vertreten worden, auch seien Tibetisch-Dolmetscher vorhanden gewesen. Aus früheren Fällen ist jedoch bekannt, dass eine freie Wahl des Anwalts häufig unmöglich ist. So wurden im vergangenen Jahr 18 engagierte Bürgerrechtsanwälte massiv unter Druck gesetzt, um sie davon abzuhalten, ihre Dienste tibetischen Angeklagten in politisch sensiblen Verfahren anzubieten.
Die International Campaign for Tibet befürchtet, dass auch diesen Angeklagten fundamentale Rechte vorenthalten worden sind, insbesondere solche, die sich aus den UN-Garantien für faire Gerichtsverfahren in Fällen von drohender Todesstrafe ergeben. Dies betrifft sowohl den Anspruch auf einen Rechtsbeistand der eigenen Wahl als auch die Möglichkeit der angemessenen Verteidigung vor Gericht und der Einlegung von Rechtsmitteln.
ICT kritisiert grundsätzlich die Atmosphäre von Geheimhaltung, unter der Prozesse wie die hier genannten stattfinden. Generell muss in derartigen Fällen Folter und Einschüchterung der Angeklagten befürchtet werden. Die Gerichte stehen unter hohem Druck, ihre Urteile entsprechend den Erwartungen der politischen Führung zu fällen. Prozesse und Festnahmen in Tibet – und China insgesamt – sind gekennzeichnet von systematischer politischer Einflussnahme auf gerichtliche und polizeiliche Verfahren, so dass von einer unabhängigen Justiz nicht ausgegangen werden kann.
Wir fordern, dass in jedem Fall von der Anwendung der Todesstrafe abgesehen wird sowie neue Verfahren, die den international anerkannten Mindeststandards für faire Gerichtsverfahren entsprechen.
Die beiden Urteile sind die ersten Todesurteile, die in Tibet seit 2003 bekannt geworden sind. Sie sind überdies die ersten Todesurteile, die in Zusammenhang mit den Protesten seit März 2008 ausgesprochen worden sind. Die International Campaign for Tibet ist in großer Sorge, dass infolge dieses Urteiles weitere Tibeter mit der Todesstrafe rechnen müssen.
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Richten Sie bitte Ihr Schreiben an folgende Adressaten:
President of the Supreme People’s Court of the People’s Republic of China
WANG Shengjun Yuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan
27 Dongjiaomin Xiang
Beijingshi 100745, People’s Republic of China
Fax: +86 10 65292345
Korrekte Anrede: Dear President
Secretary of the Tibet Autonomous Regional Party Committee
Zhang Qingli
Zhonggong Xizang Zizhiqu Weiyuanhui
Lhasashi, Xizang Zizhiqu
People’s Republic of China
Korrekte Anrede:
Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Volksrepublik China
Herrn Botschafter Wu Hongbo
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax:030-27588 221
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