Tibet-Politik

Aktuell: Zwei der „singenden Nonnen“ fliehen ins Exil
31. Mai 2006
Zwei Mitglieder der tibetischen Gefangenengruppe, die auch unter dem Namen „singende Nonnen“ bekannt ist, sind nach ihrer Flucht über den Himalaja unversehrt im Exil angekommen.
Die Nonnen heißen Rigzin Choekyi, die eine zwölfjährige Haftstrafe verbüßte, und Lhundrub Zangmo, die neun Jahre im Gefängnis war. Beide Frauen gehörten zu der Gruppe der Nonnen, die zusammen mit Phuntsog Nyidron und Ngawang Sangdrol, heimlich Lieder über den Dalai Lama und die Zukunft Tibets auf eine Hörkassette aufnahmen, die aus dem Gefängnis geschmuggelt und im Westen veröffentlicht wurde.
Beide, Rigzin Choekyi und Lhundrub Zangmo wollen aufgrund der Folterungen in der Haftzeit medizinisch untersucht werden und zusätzlich im Exil studieren.
Rigzin Choekyi, eine Shugsib-Nonne Mitte dreißig, war am 24. August 1990 verhaftet worden, nachdem sie mit fünf weiteren Shugsib- Nonnen an einer friedlichen Demonstration in Barkor teilgenommen hatte. Ihre ursprüngliche Haftstrafe betrug sieben Jahre, die allerdings 1993 um weitere fünf Jahre verlängert wurde, nachdem die Nonnen die Lieder in ihren Zellen aufgenommen hatten. Lhundrub Zangmo, aus dem Mechungri Kloster, war 23 Jahre alt, als sie im August 1990 mit zwölf weiteren Nonnen aus dem Mechungri und dem Garu-Kloster an einer friedlichen Demonstration beim Norbulingka Palast während des Shoton-Festivals mitwirkte. Lhundrub Zangmos vierjährige Haftstrafe wurde aufgrund der Tonbandaufnahmen um weitere fünf Jahre verlängert.
Die Nonnen, die vor kurzem das Exil erreichten sind, berichten, dass sie die Lieder 1993 aufgenommen hatten, um ihrer Familie und ihren Freunden außerhalb des Gefängnisses zu zeigen, dass ihr Wille noch nicht gebrochen sei. Bei der Verlängerung der Haftstrafen gaben die chinesischen Behörden an, dass die 14 Nonnen „reaktionäre tibetische Unabhängigkeitslieder in konterrevolutionärer, arroganter Art und Weise aufgenommen hätten“ und dass die Bereitschaft, mit der sie das Geständnis ablegten, „widerwärtig“ gewesen sei. (Lhasa, mittleres Volksgericht, Strafdokument der Autonomen Region Tibets, 1993. Siehe auch hier).
Die Ausreise der 37-jährigen Nonne Phuntsog Nyidron in die Vereinigten Staaten am 15. März diesen Jahres markierte das Ende der Leidenszeit einer mutigen und standhaften Gruppe, die als „singende Nonnen“ bekannt sind. Sehr selten dürfen politische Gefangene in den Westen ausreisen und meist ist dies nur der Fall, wenn zuvor monate- und jahrelange Verhandlungen auf hoher diplomatischer Ebene stattfanden. Die meisten ehemaligen politischen Gefangenen wie Rigzin Choekyi und Lhundrub Zangmo wählen den gefährlichen Weg über den Himalaja, um über Nepal nach Indien zu fliehen.
Tibetische Mönche und Nonnen, die eine Haftstrafe verbüßt haben, dürfen nach ihrer Freilassung nicht mehr in ihre Klöster zurück und sind deshalb oft von ihren Familien abhängig. Alle unterliegen Einschränkungen in ihrer Bewegungsfreiheit und werden weiterhin überwacht, weshalb sich viele für eine Flucht ins Exil entscheiden.
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