27. April 2009. Eine Tibeterin ist Berichten der staatlichen chinesischen Medien vom 21. April zufolge vom Mittleren Volksgericht in Lhasa wegen Brandstiftung zum Tode verurteilt worden. Die Verurteilung der Tibeterin Penkyi ist damit das fünfte Todesurteil, das von Gerichten in Zusammenhang mit den Unruhen in Lhasa am 14. März 2008 verhängt worden ist. Zwei weitere Tibeterinnen sind im selben Verfahren zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Die International Campaign for Tibet (ICT) hat die Urteile scharf kritisiert: „Es gibt keinen Beleg dafür, dass die drei Tibeterinnen ein faires Gerichtsverfahren erhalten haben und angemessen rechtlich vertreten worden sind, so wie es auch die chinesischen Gesetze vorsehen. Die Urteile sind für die internationale Gemeinschaft nicht hinnehmbar.“
Laut Meldung der „China Daily“ vom 21. April 2009 seien die Angeklagten von einem Anwalt vertreten worden, der „ihre Argumente vollständig vorgebracht“ habe. Auch seien Dolmetscher zur Verfügung gestellt worden. Die International Campaign for Tibet weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der Informationssperre in Tibet diese Angaben nicht bestätigt und Einzelheiten über den Fall nicht in Erfahrung gebracht werden konnten. Andere Verfahren haben ebenfalls gezeigt, dass keine Wahlfreiheit in Bezug auf die Vertretung vor Gericht bestanden hat und Anwälte Repressionen fürchten müssen, wenn sie Tibeter vor Gericht vertreten wollen, so ICT. Die Organisation fordert mit Blick auf die fünf Todesurteile, dass in jedem Fall von der Anwendung der Todesstrafe abgesehen wird.
Der ausführliche englischsprachige ICT-Bericht „Fifth Tibetan sentenced to death“ vom 24. April 2009 kann unter http://www.savetibet.org/media-center/ict-news-reports/fifth-tibetan-sentenced-death eingesehen werden.
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