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International Campaign for Tibet kritisiert weiteres Todesurteil in Tibet

27. April 2009. Eine Tibeterin ist Berichten der staatlichen chinesischen Medien vom 21. April zufolge vom Mittleren Volksgericht in Lhasa wegen Brandstiftung zum Tode verurteilt worden. Die Verurteilung der Tibeterin Penkyi ist damit das fünfte Todesurteil, das von Gerichten in Zusammenhang mit den Unruhen in Lhasa am 14. März 2008 verhängt worden ist. Zwei weitere Tibeterinnen sind im selben Verfahren zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Die International Campaign for Tibet (ICT) hat die Urteile scharf kritisiert: „Es gibt keinen Beleg dafür, dass die drei Tibeterinnen ein faires Gerichtsverfahren erhalten haben und angemessen rechtlich vertreten worden sind, so wie es auch die chinesischen Gesetze vorsehen. Die Urteile sind für die internationale Gemeinschaft nicht hinnehmbar.“

Die Angaben des Tibetan Centre for Human Rights and Democracy (TCHRD) zufolge aus der Präfektur Shigatse stammende Tibeterin Penkyi war der Beteiligung an einer Brandstiftung für schuldig befunden worden, infolge derer in Lhasa am 14. März 2008 fünf Ladenangestellte ums Leben gekommen seien. Das Mittlere Volksgericht in Lhasa sprach im gleichen Verfahren die zwei Tibeterinnen, ebenfalls mit Namen Penkyi, 23, und Chime, 20, schuldig und verhängte eine lebenslange Haftstrafe bzw. eine Haftstrafe von zehn Jahren. Die Vollstreckung des Todesurteils gegen Penkyi wurde mit einer Frist von zwei Jahren aufgeschoben. Nach chinesischem Recht kann das Urteil nach Ablauf dieser Zeit, in der sich der Verurteilte keiner weiteren Vergehen schuldig machen darf, in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt werden.
Laut Meldung der „China Daily“ vom 21. April 2009 seien die Angeklagten von einem Anwalt vertreten worden, der „ihre Argumente vollständig vorgebracht“ habe. Auch seien Dolmetscher zur Verfügung gestellt worden. Die International Campaign for Tibet weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der Informationssperre in Tibet diese Angaben nicht bestätigt und Einzelheiten über den Fall nicht in Erfahrung gebracht werden konnten. Andere Verfahren haben ebenfalls gezeigt, dass keine Wahlfreiheit in Bezug auf die Vertretung vor Gericht bestanden hat und Anwälte Repressionen fürchten müssen, wenn sie Tibeter vor Gericht vertreten wollen, so ICT. Die Organisation fordert mit Blick auf die fünf Todesurteile, dass in jedem Fall von der Anwendung der Todesstrafe abgesehen wird.
Der ausführliche englischsprachige ICT-Bericht „Fifth Tibetan sentenced to death“ vom 24. April 2009 kann unter http://www.savetibet.org/media-center/ict-news-reports/fifth-tibetan-sentenced-death eingesehen werden.

Kontakt:
Kai Müller
Geschäftsführer
International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
10435 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 27879086
Fax: +49 (0) 30 27879087
E-Mail: presse(at)savetibet.de
www.savetibet.de

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