Tibet-Politik

Aktuell: 17. Geburtstag des „gestohlenen Kindes“ Tibets: Repression und Kontrolle von Religion und Gesellschaft nehmen zu – Zeigen von Gebetsfahnen in Region Tibets mit Verbot belegt
25. April 2006
Berlin/Amsterdam/Washington. Glaubens – und Religionsfreiheit und die freie Religionsausübung unterliegen in Tibet immer massiveren, systematischen Einschränkungen. Am 25. April gedenken Tibeter und Tibet-Freunde in aller Welt dem Schicksal des von China entführten Panchen Lama, Gedhun Choeki Nyima, der an diesem Tag seinen 17. Geburtstag feiert. Sein Aufenthaltsort ist seit mehr als zehn Jahren unbekannt und die chinesische Regierung weigert sich beharrlich, unabhängigen Beobachtern Zugang zum Panchen Lama zu ermöglichen, der sich eigenen Erklärungen zufolge in ihrer Gewalt befindet. Gleichzeitig präsentiert Peking einen von den chinesischen Machthabern bestimmten Jugendlichen als Panchen Lama, der allerdings von Tibetern nicht anerkannt und im Volksmund lediglich „Panchen Zuma“ – „falscher Panchen Lama“ genannt wird.
Die chinesische Regierung hat die Kontrolle und Überwachung von religiösen Einrichtungen in Tibet mit der Verabschiedung neuer Vorschriften über die Religionsausübung, die zum 1. März 2005 in Kraft traten, verschärft. Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen reichen nunmehr über religiöse Einrichtungen hinaus weit in die Gesellschaft hinein. International Campaign for Tibet (ICT) liegt zudem eine neue Bestimmung der chinesischen Behörden vor, nach der das Zeigen von traditionellen tibetischen Gebetsfahnen in einer Region Tibets verboten wird. Die Vorschrift sieht für jeden Verstoß „schwere Strafen“ vor.
Neue Vorschriften erlauben lückenlose Überwachung und Kontrolle – Staatsapparat wird gestärkt
Die ursprünglich im Juli 2004 vom Ständigen Komitee des Staatsrates verabschiedeten Vorschriften über Religionsausübung stärken den chinesischen Staatsapparat und seine rechtlichen und faktischen Möglichkeiten, gegen die Religionsausübung in China und Tibet vorzugehen. Folge ist unter anderem, dass die religiösen Einrichtungen in Tibet empfindlich beeinträchtigt werden und etwa eine Ausbildung in tibetischen Klöstern kaum mehr möglich ist. Fortdauernde strenge Überwachungsmaßnahmen, „patriotische Erziehungskampagnen“, politische Indoktrination, Zulassungsbeschränkungen für Klöster, das Fehlen gut ausgebildeter und respektierter Geistlicher, das Verbot minderjähriger Klosterschüler – all dies hat zur Folge, dass es an gut gebildetem Nachwuchs in den Klöstern fehlt. Die Existenzgrundlage der Klöster und von religiösen und kulturellen Traditionen in Tibet ist damit massiv bedroht. Die im Juli 2004 verabschiedeten Vorschriften über die Religionsausübung sind mittlerweile an zentrale religiöse Einrichtungen in Tibet in chinesischer und tibetischer Sprache übersandt worden. Gestärkt werden mit ihnen vor allem die staatlichen Behörden für Religionsangelegenheiten, die aus einem Netz aus Verwaltungseinheiten auf Provinz-, Kreis- und Gemeindeebene bestehen, sowie das Ministerium für öffentliche Sicherheit und die örtlichen Polizeiwachen.
Gebetsfahnen – traditionelle Glaubensbekundung verboten
In der tibetischen Region Amdo, jetzt Teil der Provinz Qinghai, erklärte das örtliche staatliche „Büro für die Kontrolle religiöser Angelegenheiten“ das Zeigen von Gebetsfahnen (auch „lung-ta“ oder „wind-horses“) für verboten. Das Zeigen von Gebetsfahnen ist eine traditionelle und weit verbreitete Glaubensbekundung des tibetischen Buddhismus. Üblicherweise werden die Fahnen mit Gebeten oder Mantras beschriftet an Häusern, Klöstern oder anderen religiösen Einrichtungen oder auf Berggipfeln und Anhöhen gezeigt oder angebracht. Die Erklärung der Behörden datiert vom 1. Juni 2004 und stammt aus der Gemeinde Gyurme im Kreis Darlag (chin.: Dari) in der Präfektur Golog. (siehe englische Version unten)
„Mönche und Nonnen wissen, dass es gegen sie geht“
Ein westlicher Wissenschaftler, der sich mit dem tibetischen Buddhismus befasst und sich seit Verabschiedung der der Vorschriften vom Juli 2004 in Tibet aufhält, erklärte gegenüber ICT: „Aus meiner Sicht ist es so, dass sich viele Klöster und andere religiöse Einrichtungen verstärktem Druck ausgesetzt sehen, die Vorschriften zu beachten, wenn sie ihren Betrieb aufrecht erhalten […] und ihre Existenz wahren wollen. Obwohl die Anmeldung und Registrierung der Klöster bei den chinesischen Behörden im Grunde den weiteren Betrieb erlaubt, so ist doch auch Ergebnis, dass eine stärkere Überwachung stattfindet. Tibetischen Nonnen und Mönche wissen, dass die Registrierung den Behörden engere Überwachungsmaßnahmen erlauben und vermehrte Möglichkeiten zur Indoktrination geben, die sich gegen Mönche und Nonnen richten“.
Nachfolgend das Verbot chinesischer Behörden über das Zeigen von Gebetsfahnen in englischer Sprache (Übersetzung durch ICT):
BAN ON PRAYER-FLAGS IN DARLAG
Public Announcement by the Religious Affairs Control Bureau concerning the Prohibition to Display Wind Horse Flags and Flag masts near Fortresses [??] According to One’s Own Wishes
1. Each unit of the County People’s Government and County Government, and all the offices at provincial and local level residing in the county with various organizational and strengthening systems will abolish prayer flags, pole banners and the use of religious scripts. Additionally, with proper decisions, they will prevent similar wrong actions from taking place again.
2. All government officials and employees will set a good example and observe policies, laws, and regulations concerning popular religion in harmony with the Party and the Country. Above all, by setting themselves as good examples and respecting the regulations, they will ensure that prayer flags and pole banners be not associated with religious scripts (chos yig). In the case they are exposed to wrong situations they are responsible to make inquires.
3. We, in response to the large community of nomads and various religious leaders, will provide diligently the response of the Party and the Government that the diffusion of such religious activities are allowed under proper regulations. The open installation of prayer flags and pole banners on Party and Government buildings and on mountain tops nearby stone house must be abolished. If this and other wrong actions are carried out, serious penalties will be applied.
4. This announcement will be effective from the day of its diffusion.
Qinghai Dari Bureau of Religious Affairs
June 1, 2004
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