Berlin, 24. Februar 2016. Zwei Wochen vor dem Jahrestag des tibetischen Volksaufstands vom 10. März 1959 haben die chinesischen Behörden die so genannte Autonome Region Tibet (TAR) für Ausländer geschlossen. Wie aus einem

Eintrag auf dem Reiseblog „Tripadvisor“ hervorgeht, sind ausländische Touristen aufgefordert, diesen Teil Tibets spätestens bis morgen (25. Februar 2016) zu verlassen. Die Maßnahme sei bereits im Januar von der Regierung der TAR bekanntgemacht worden. Es wird vermutet, dass die Sperrung bis Ende März aufrechterhalten bleibt. Der Webseite “

exploretibet.com“ zufolge solle die Schließung bereits zum 20. Februar wirksam geworden sein. Die Seite beruft sich auf das offizielle „Tibet Tourism Bureau“ und weist darauf hin, dass es seit den massiven Protesten in Tibet im Frühjahr 2008 üblich geworden sei, Reisen ausländischer Touristen in die Autonome Region Tibet im Monat März zu unterbinden. Für die nord- und osttibetischen Regionen, die verwaltungsmäßig zu den chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan gerechnet werden, sind keine derartigen Reiserestriktionen bekannt.

ICT-Geschäftsführer Kai Müller sagte dazu: „Die Meldung von der erneuten Abriegelung Lhasas und anderer tibetischer Regionen auf dem Gebiet der Autonomen Region Tibet kommt leider nicht überraschend. Es hat sich mittlerweile zu einer schlechten Tradition entwickelt, in den Wochen rund um den Jahrestag des tibetischen Volksaufstands möglichst wenig Ausländer in Tibet wissen zu wollen. Ganz offensichtlich wünscht Peking keine ausländischen Augenzeugen vom massiven Sicherheitsaufgebot in Tibet oder im Fall von tibetischen Protesten“, so der ICT-Geschäftsführer.

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Berlin, 23. August 2018. Die International Campaign for Tibet kritisiert die heute bekannt gewordene Bestätigung der 5-jährigen Haftstrafe für den tibetischen Menschenrechtsverteidiger Tashi Wangchuk. Demnach wies das Oberste Gericht der Provinz Qinghai von Wangchuk eingelegte Rechtsmittel zurück. In einem Tweet seines Anwalts Liang Xiaojun hieß es, die Argumente Wangchuks und seiner Anwälte seien vollständig zurückgewiesen und die im Mai verhängte 5-jährige Haftstrafe wegen „Anstiftung zum Separatismus“ bestätigt worden. Wangchuk, der sich öffentlich für den Erhalt der tibetischen Sprache eingesetzt hatte, hatte den Vorwürfen stets widersprochen. Wie sein Anwalt Liang Xiaojun während des Verfahrens betonte, gehe es seinem Mandanten „alleine um den Erhalt der tibetischen Kultur“.
ICT-Geschäftsführer Kai Müller: „Tashi Wangchuk ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der allein aufgrund seiner friedlichen Meinungsäußerung inhaftiert wurde. Er muss unverzüglich freigelassen werden. Das Urteil zeigt, dass chinesische Gerichten in Tibet Rechtsstaatlichkeit und internationale Menschenrechtsstandards systematisch missachten.“
Der Mittlere Gerichtshof von Yushu (Provinz Qinghai) hatte den 33-jährigen Tibeter am 22. Mai wegen des Vorwurfs der „Anstiftung zu Separatismus“ verurteilt. Tashi Wangchuk hatte sich im November 2015 in einem Interview mit der „New York Times“ kritisch über die chinesische Sprachen- und Bildungspolitik in Tibet geäußert. Einem auf der Webseite der „New York Times“ veröffentlichten Video zufolge hatte er unter anderem versucht, die örtlichen Behörden per Gerichtsklage zu tibetischsprachigem Unterricht in den Schulen zu verpflichten. Im Januar 2016 war er daraufhin festgenommen worden. Mehrere Regierungen, darunter auch die deutsche Bundesregierung, Parlamentarier, Menschenrechtsexperten sowie Nichtregierungsorganisationen hatten in der Vergangenheit seine sofortige und bedingungslose Freilassung gefordert. Das Urteil dürfte auch für die ohnehin stark eingeschränkte Tätigkeit unabhängiger Medien in China und Tibet von grundsätzlicher Bedeutung sein, da Tibeter als auch Medien aus Angst vor Repressionen nunmehr von Interviews und Berichterstattung in noch stärkerem Maße absehen könnten.

 

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Tibet: Zerstörungen und Vertreibungen in buddhistischen Studienzentren Teil chinesischer Doppelstrategie / Wachsendes Interesse am tibetischen Buddhismus soll zugleich eingedämmt und touristisch ausgebeutet werden

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