Tibet-Politik

Rede: Sofortige Aufhebung der Todesstrafe für zwei Tibeter

20. September 2002
Es war ein hoffnungsvoller Anfang: Im September besuchte eine offizielle Delegation des Dalai Lama die chinesische Führung. Im Oktober wurde die Nonne Ngawang Sangdrol nach jahrzehntelanger Haft aus dem Gefängnis entlassen – nach massiven internationalen Protesten, auch unseres Europäischen Parlaments. Eine beachtliche Anzahl von uns Parlamentariern hatte sie für den Sacharow-Preis nominiert.
Waren diese begrüßenswerten Schritte der Chinesen nur ein Manöver im Vorfeld des USA-Besuchs ihres Staatspräsidenten? Wird jetzt – nach dem kommunistischen Parteitag mit gravierenden personellen Veränderungen – der Weg des konstruktiven Dialogs schon wieder beendet? Gewinnen die Hardliner die Oberhand?
Die Meldungen der letzten Tage sind alarmierend. Anfang Dezember wurden zwei Tibeter vom Volksgericht Kardze in einem juristisch fragwürdigen Eilverfahren zum Tode verurteilt. Vorgeworfen wird ihnen illegaler Waffenbesitz, Separatismus und die Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag vom April in Chengdu.
Betroffen ist der tibetische Tulku Tenzin Delek, dem eine Todesstrafe mit zweijährigem Aufschub droht. Jahrzehntelang engagierte er sich für die Wahrung der tibetischen Sprache, Kultur und Religion, gründete neue Klöster und setzte sich für das soziale Wohlergehen der Bevölkerung ein. Bedroht mit einer Todesstrafe und deren sofortigen Vollstreckung ist sein Mitarbeiter Lobsang Dhondup.
Es ist offensichtlich, dass beiden Angeklagten kein fairer Prozess gemacht wurde. Internationale Normen wurden verletzt. So saß Tenzin Delek acht Monate in Isolationshaft, ohne Kontakt zu Verwandten oder Anwälten – ein klarer Verstoß gegen UN-Mindestregeln zur Behandlung von Gefangenen. Zur Eröffnung eines ordentlichen Gerichtsprozesses verlangten die Behörden die Hinterlegung von umgerechnet 120.000 Euro. Schüler des Tulku, die versuchten, das Geld zu sammeln, wurden festgenommen.
Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen internationale Menschenrechte. Die Verantwortlichen in China müssen Rechtsstandards zwingend einhalten. Der Kampf gegen den Terrorismus, der nötig ist und von uns allen unterstützt wird, kann jedoch nicht ohne Recht und Gesetz geführt werden. Völlig inakzeptabel ist, dem gewaltfreien Kampf für die Ausübung der tibetischen Religion und Kultur zu unterstellen, er sei ein Element des Terrorismus.
Im Namen der EVP-ED-Fraktion fordere ich die Kommission auf, diese Fehlurteile unverzüglich zum Gegenstand des EU-Menschenrechtsdialoges mit den Chinesen zu machen. Eine Vollstreckung, die auf rechtswidrigen Bedingungen beruht, muss verhindert werden. Die Gewährung finanzieller Hilfen ist mit Fortschritten in der Menschrechtssituation zu verknüpfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fordere Sie auf, die Botschaften Ihrer Mitgliedstaaten in Bejing umgehend zu mobilisieren, damit den Angeklagten ein fairer Prozess ermöglicht wird. Als erste Maßnahme müssen die Todesstrafen ausgesetzt werden.
Als Präsident der Tibet-Intergroup hoffe ich, dass in China die vernünftigen Kräfte die Oberhand gewinnen und dass der weltweite Einsatz für Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte erfolgreich ist.
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