Tibet-Politik

Sonderberichterstatter für Folter kündigt Verschiebung seines China-Besuchs an

UNHCHR
16. Juni 2004
Der Sonderbeauftragte für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der UN Menschenrechtskommission, Theo van Boven, gab heute folgende Erklärung ab:
"Der Sonderbeauftragte für Folter erklärt mit Bedauern, daß sein Besuch der VR China, der für Ende Juni 2004 vorgesehen war, auf Verlangen der Regierung des Landes auf ein späteres Datum verschoben werden mußte. Von der Regierung wurde als Grund für die Verschiebung angegeben, daß sie für Vorbereitung des zweiwöchigen Besuchs, besonders weil so viele verschiedene Behörden, Departments und Provinzen involviert sind, mehr Zeit benötige" Während der Sonderberichterstatter schon seit langem auf grünes Licht für einen Besuch in China wartet, bleibt er zuversichtlich, denn die Notwendigkeit weiterer Vorbereitungen zeige, welche Bedeutung die Regierung dem Besuch beimesse.
Mit dem Besuch in einem Land bezweckt der Sonderbeauftragte, die Lage, was die Folter betrifft, unmittelbar vor Ort zu eruieren, wozu auch institutionelle und legislative Faktoren gehören, die zu solchen üblen Praktiken führen, so daß er dann die entsprechenden Empfehlungen abgeben könne. Eine faire und glaubwürdige Einschätzung setze daher u.a. die Freiheit voraus, Nachforschungen anzustellen, sowie den ungehinderten Zugang zu den Orten, wo die Menschen inhaftiert sind und verhört werden, vertrauliche und unbeaufsichtigte Interviews mit den Häftlingen, Privatpersonen und Vertretern der Zivilgesellschaft, ohne daß diese Furcht haben müssen, später belangt zu werden, und die Einsichtnahme in alle relevanten Dokumente.
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