Tibet-Politik
Europäisches Parlament verabschiedet Resolution zu Tibet und Tenzin Delek Rinpoche
14. Januar 2005
Mit 99 zu zwei Gegenstimmen bei sieben Enthaltungen hat das Europäische Parlament am 13. Januar 2005 eine gemeinsame Resolution verabschiedet, in der es zum wiederholten Male für die Rechtsstaatlichkeit eingetreten ist und die chinesische Regierung zur sofortigen Umwandlung des gegen Tenzin Delek Rinpoche ausgesprochenen Todesurteils auffordert.
Resolution des Europäischen Parlaments zu Tibet
Indem das Europäische Parlament
• an die bereits früher verabschiedeten Resolutionen zu Tibet und die Menschenrechtslage in China anknüpft,
• auf seine Resolution vom 18. November 2004 (1) zu Tibet und dem Fall Tenzin Delek Rinpoche zurückgreift,
• den Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China berücksichtigt,
• die Religionsfreiheit in China und hier insbesondere den Fall von Julius Jia Zhiguo, des Bischofs der nordchinesischen Provinz Hebei, in Betracht zieht,
• sich auf Bestimmung 115(5) seiner Verfahrensregeln bezieht, und angesichts der Tatsache, daß
a. der Mittlere Volksgerichtshof von Kardze in der Tibetischen Autonomen Präfektur Kardze in der Provinz Sichuan den einflußreichen und angesehenen buddhistischen Lama Tenzin Delek Rinpoche am 2. Dezember 2002 mit zweijährigem Aufschub zum Tode und seinen Schüler Lobsang Dhondup ohne Aufschub zum Tode verurteilt hat,
b. die Beteiligung von Tenzin Delek und Lobsang Dhondup an einer Reihe von Sprengstoffexplosionen oder ihre Aufwiegelung zum Separatismus in keiner Weise bewiesen wurden,
c. der 26. Januar den Tag markiert, an dem Lobsang Dhondup 2003 hingerichtet wurde,
d. die Aufschubperiode für die Hinrichtung von Tenzin Delek Rinpoche am 26. Januar 2005 ausläuft,
e. dem chinesischen Gesetz zufolge die Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt wird, sofern der Angeklagte während des zweijährigen Aufschubs keine weitere strafbare Handlung begeht,
f. auf Ersuchen des damaligen Europarats der Rat gegenwärtig das 1989 in Kraft getretene Waffenembargo gegen China überprüft,
g. die chinesische Regierung unlängst Gesandte Seiner Heiligkeit, des Dalai Lama, empfing,
1. tritt es erneut für die Rechtsstaatlichkeit ein und fordert die chinesische Regierung zur unverzüglichen Umwandlung der gegen Tenzin Delek Rinpoche ausgesprochenen Todesstrafe auf;
2. bekräftigt es seinen Aufruf zur Abschaffung der Todesstrafe und zu einem umgehenden Moratorium des Vollzugs derselben in China;
3. begrüßt es die Erklärung der chinesischen Behörden, der zufolge die Strafe eines jeden mit einem zweijährigen Aufschub zum Tode Verurteilten am Ende dieser Periode in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt wird, sofern dieser während des Aufschubs keine vorsätzliche Straftat begeht, und ruft die chinesischen Justizbehörden dazu auf, dieser Erklärung durch eine offizielle Regelung Rechtskraft zu verleihen;
4. appelliert es erneut an die Regierung der VR China, ihre anhaltenden Menschenrechtsverletzungen am tibetischen Volk und anderen Minderheiten einzustellen und den internationalen Standard der Menschenrechte und das humanitäre Gesetz sowie die religiösen Rechte zu achten;
5. fordert es den Rat und die Mitgliedsstaaten dazu auf, das EU-Waffenembargo gegen die VR China beizubehalten und die jeweiligen nationalen Begrenzungen für derartige Waffengeschäfte nicht aufzuweichen; es ist der Auffassung, daß dieses Embargo so lange aufrechterhalten werden sollte, bis die EU sich auf einen bindenden Kodex für den Waffenexport geeinigt und die VR China konkrete Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtssituation unternommen hat, etwa die Ratifizierung des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie die uneingeschränkte Achtung der Rechte von Minderheiten;
6. ruft es die Regierung der VR China zur Intensivierung des gegenwärtigen Dialogs mit den Gesandten des Dalai Lama auf, damit auf diesem Weg ohne weitere Verzögerungen eine für beide Seiten akzeptable Lösung in der Tibet-Frage gefunden werden kann;
7. beauftragt es seinen Präsidenten, diese Resolution an den Rat, die Kommission, den Generalsekretär der Vereinten Nationen, die chinesische Regierung, den Gouverneur der Provinz Sichuan und den Generalstaatsanwalt der “Volksprokuratur” der Provinz Sichuan weiterzuleiten.
14. Januar 2005
Mit 99 zu zwei Gegenstimmen bei sieben Enthaltungen hat das Europäische Parlament am 13. Januar 2005 eine gemeinsame Resolution verabschiedet, in der es zum wiederholten Male für die Rechtsstaatlichkeit eingetreten ist und die chinesische Regierung zur sofortigen Umwandlung des gegen Tenzin Delek Rinpoche ausgesprochenen Todesurteils auffordert.
Resolution des Europäischen Parlaments zu Tibet
Indem das Europäische Parlament
• an die bereits früher verabschiedeten Resolutionen zu Tibet und die Menschenrechtslage in China anknüpft,
• auf seine Resolution vom 18. November 2004 (1) zu Tibet und dem Fall Tenzin Delek Rinpoche zurückgreift,
• den Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China berücksichtigt,
• die Religionsfreiheit in China und hier insbesondere den Fall von Julius Jia Zhiguo, des Bischofs der nordchinesischen Provinz Hebei, in Betracht zieht,
• sich auf Bestimmung 115(5) seiner Verfahrensregeln bezieht, und angesichts der Tatsache, daß
a. der Mittlere Volksgerichtshof von Kardze in der Tibetischen Autonomen Präfektur Kardze in der Provinz Sichuan den einflußreichen und angesehenen buddhistischen Lama Tenzin Delek Rinpoche am 2. Dezember 2002 mit zweijährigem Aufschub zum Tode und seinen Schüler Lobsang Dhondup ohne Aufschub zum Tode verurteilt hat,
b. die Beteiligung von Tenzin Delek und Lobsang Dhondup an einer Reihe von Sprengstoffexplosionen oder ihre Aufwiegelung zum Separatismus in keiner Weise bewiesen wurden,
c. der 26. Januar den Tag markiert, an dem Lobsang Dhondup 2003 hingerichtet wurde,
d. die Aufschubperiode für die Hinrichtung von Tenzin Delek Rinpoche am 26. Januar 2005 ausläuft,
e. dem chinesischen Gesetz zufolge die Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt wird, sofern der Angeklagte während des zweijährigen Aufschubs keine weitere strafbare Handlung begeht,
f. auf Ersuchen des damaligen Europarats der Rat gegenwärtig das 1989 in Kraft getretene Waffenembargo gegen China überprüft,
g. die chinesische Regierung unlängst Gesandte Seiner Heiligkeit, des Dalai Lama, empfing,
1. tritt es erneut für die Rechtsstaatlichkeit ein und fordert die chinesische Regierung zur unverzüglichen Umwandlung der gegen Tenzin Delek Rinpoche ausgesprochenen Todesstrafe auf;
2. bekräftigt es seinen Aufruf zur Abschaffung der Todesstrafe und zu einem umgehenden Moratorium des Vollzugs derselben in China;
3. begrüßt es die Erklärung der chinesischen Behörden, der zufolge die Strafe eines jeden mit einem zweijährigen Aufschub zum Tode Verurteilten am Ende dieser Periode in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt wird, sofern dieser während des Aufschubs keine vorsätzliche Straftat begeht, und ruft die chinesischen Justizbehörden dazu auf, dieser Erklärung durch eine offizielle Regelung Rechtskraft zu verleihen;
4. appelliert es erneut an die Regierung der VR China, ihre anhaltenden Menschenrechtsverletzungen am tibetischen Volk und anderen Minderheiten einzustellen und den internationalen Standard der Menschenrechte und das humanitäre Gesetz sowie die religiösen Rechte zu achten;
5. fordert es den Rat und die Mitgliedsstaaten dazu auf, das EU-Waffenembargo gegen die VR China beizubehalten und die jeweiligen nationalen Begrenzungen für derartige Waffengeschäfte nicht aufzuweichen; es ist der Auffassung, daß dieses Embargo so lange aufrechterhalten werden sollte, bis die EU sich auf einen bindenden Kodex für den Waffenexport geeinigt und die VR China konkrete Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtssituation unternommen hat, etwa die Ratifizierung des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie die uneingeschränkte Achtung der Rechte von Minderheiten;
6. ruft es die Regierung der VR China zur Intensivierung des gegenwärtigen Dialogs mit den Gesandten des Dalai Lama auf, damit auf diesem Weg ohne weitere Verzögerungen eine für beide Seiten akzeptable Lösung in der Tibet-Frage gefunden werden kann;
7. beauftragt es seinen Präsidenten, diese Resolution an den Rat, die Kommission, den Generalsekretär der Vereinten Nationen, die chinesische Regierung, den Gouverneur der Provinz Sichuan und den Generalstaatsanwalt der “Volksprokuratur” der Provinz Sichuan weiterzuleiten.
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