Tibet-Politik

Grußwort von Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, zum 10. März 2004, dem 45. Jahrestag des Tibetischen Volksaufstandes von 1959
10. März 2004
Das Gedenken an den tibetischen Volksaufstand vom 10. März 1959 erinnert uns an die nach wie vor ungelöste Situation in Tibet.
Die Verletzung von Menschenrechten, die Unterdrückung der religiösen, kulturellen und sozialen Rechte der Tibeter und die Zerstörung der Umwelt sind leider nach wie vor aktuell.
Die Tibeter kämpfen gewaltfrei und friedlich für ihre Rechte. Dies ist in Zeiten der Gewalt und des Terrors eine Haltung, die Maßstäbe setzt.
Der Dalai Lama läßt nichts unversucht, um für die chinesische und tibetische Seite gleichermaßen eine nützliche und friedliche Lösung zu finden, die dem tibetischen Volk ein Leben in Freiheit, Frieden und Würde ermöglicht, und zwar, wie er es seit über fünfzehn Jahren fordert, innerhalb des chinesischen Staatsverbands.
Wie alle anderen EU-Partner betrachtet auch die Bundesregierung Tibet als Teil des chinesischen Staatsverbands. Jedoch hat das tibetische Volk Anspruch auf religiöse und kuturelle Autonomie.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass eine Lösung für Tibet in Zusammenarbeit mit dem Dalai Lama gefunden werde. Sie hofft insbesondere, daß der abgerissene Gesprächsfaden zwischen den Gesandten des Dalai Lama und der Regierung in Peking wieder geknüpft werden kann.
Der Nationale Volkskongreß plant, die Menschenrechte in der chinesischen Verfassung zu verankern. Die Tibeter haben Anspruch auf die volle Achtung ihrer Menschenrechte und diese umfassen auch den Schutz von Minderheiten.
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