Tibet-Politik

Erklärung des Präsidiums der EU zur Hinrichtung von Lobsang Dhondup
5. Februar 2003
Brüssel – Die Europäische Union drückt hiermit ihr tiefes Bedauern und ihre Enttäuschung darüber aus, daß Lobsang Dhondup unmittelbar nach der Bestätigung seines Todesurteils durch das Oberste Volksgericht von Sichuan hingerichtet wurde, obwohl international wegen des Mangels an Transparenz im Prozeß gegen ihn und Tenzin Delek Rinpoche Bedenken geäußert worden waren.
Die Europäische Union drückt erneut ihre Besorgnis über die Bedingungen aus, unter welchen der Prozeß stattfand und beklagt die mangelnde Gewißheit darüber, ob es sich dabei um ein ordentliches Verfahren handelte und die Regeln für einen fairen Prozeß eingehalten wurden, weshalb sie der Ansicht ist, daß es sich hier um eine ernste Verletzung der Rechte der beiden Angeklagten handelt.
Sie weis erneut auf ihre Haltung gegenüber Todesstrafe hin, einschließlich ihrer Forderung, daß im Falle von deren Beibehaltung wenigstens der international akzeptierte Mindeststandard respektiert werden sollte. Dies schließt alle nur möglichen Vorkehrungen ein, um einen gerechten Prozeß und eine ordentliche Vertretung des Angeklagten zu gewährleisten, sowie die Notwendigkeit einer eindeutigen und überzeugenden Beweisführung.
Die Europäische Union hat diese Bedenken der chinesischen Regierung mitgeteilt und sie aufgefordert, den Fall Tenzin Delek Rinpoche einer Überprüfung zu unterziehen, wobei sie erwartet, daß das Todesurteil aufgehoben wird.
Die Mitgliedsländer Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien, die assoziierten Länder Bulgarien, Rumänien und die Türkei, die EFTA (Europäische Freihandelszone) die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die Mitglieder der Europäischen Union schließen sich dieser Erklärung an. zurück zur Übersicht

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