Bekanntmachung erfolgt
kurz vor Geburtstag
des Dalai Lama

 

Quelle: Free Tibet

Berlin, 11.07.2022. In einer öffentlichen Bekanntmachung hat die chinesische Polizeibehörde in Tibets Hauptstadt Lhasa hohe Belohnungen für Spitzeldienste ausgelobt. Konkret zielen die Behörden auf die Äußerung abweichender Meinungen und eine Vielzahl weiterer Aktivitäten von Tibetern ab. Die wesentlichen Bestimmungen des Schriftstücks wurden von der International Campaign for Tibet (ICT) ins Englische übersetzt. Die Bekanntmachung, die am 4. Juli und damit wohl nicht zufällig zwei Tage vor dem 87. Geburtstag des Dalai Lama veröffentlicht wurde, bietet bis zu 300.000 Yuan (ca. 44.000 €) als finanziellen Anreiz. Konkret nennt das Dokument zwölf Arten von Aktivitäten, die aus Sicht der chinesischen Regierung als „illegal und kriminell“ zu gelten haben. Acht davon stehen in direktem Zusammenhang mit tibetischem Aktivismus, wie beispielsweise das Lesen oder Diskutieren ausländischer Zeitungsartikel oder Informationen über Tibets geistiges Oberhaupt, den Dalai Lama.

Die International Campaign for Tibet ist zutiefst besorgt über diese Maßnahmen. Die chinesischen Behörden in Tibet wenden eine Taktik an, um die Tibeter gegeneinander aufzubringen, indem sie noch mehr Angst und Misstrauen unter Familien, Freunden und Nachbarn schaffen. Diese Belohnungen sind Maßnahmen eines totalitären Systems, die das Leben der Tibeter zutiefst beeinträchtigen und die friedliche Äußerung von Kritik und Aktivitäten, die durch internationales Recht geschützt sind, kriminalisieren.

Ausschnitt aus der Bekanntmachung der chinesischen Polizeibehörde in Tibets Hauptstadt Lhasa.

Die Mehrzahl der in der Bekanntmachung aufgelisteten Aktivitäten sind im Bereich der menschenrechtlich geschützten Gedanken- und Meinungsäußerung angesiedelt. Dies hält Pekings lokale Vertreter in Tibet indes nicht davon ab, sie zu kriminalisieren und unter Strafandrohung zu stellen. So seien etwa Online-Aktivitäten im Zusammenhang mit der „Unabhängigkeit Tibets“ als Straftat zu betrachten. Auch andere Formen der Meinungs- und Gedankenäußerung werden in dem Dokument als Straftaten aufgeführt, die den Behörden gemeldet werden sollten. Konkret geht es um Reden, Schreiben, Audio- oder Videomaterial sowie das Tragen von Flaggen und anderen Souvenirs.

 

Sie wollen weiterhin informiert bleiben? Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

JETZT FOLGEN

   

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

 

JETZT FOLGEN