Mönche müssen
öffentliche Erklärung
unterschreiben

 

Quelle: RFA

Berlin, 27.06.2023. Die chinesischen Behörden in Tibet verschärfen ihren Druck auf die Loyalität der Bevölkerung zum Dalai Lama. So ließen sie offenbar jüngst stichprobenartig Klöster durchsuchen und zwangen dabei Mönche, Dokumente zu unterschreiben, in denen diese dem geistlichen Oberhaupt der tibetischen Buddhisten abschwören mussten. Dies berichtet „Radio Free Asia“ (RFA) unter Berufung auf tibetische Quellen.

Anfang Juni seien unter dem Vorwand, die Sicherheit zu gewährleisten, Klöster in den Landkreisen Shentsa und Sok durchsucht worden, so ein im Exil lebender Tibeter. Dabei hätten die Behörden „alle Unterkünfte der Mönche und die wichtigsten Heiligtümer in den Klöstern“ durchsucht. Die Landkreise Shentsa und Sok gehören verwaltungsmäßig zur sogenannten Autonomen Region Tibet (TAR), die ungefähr die Hälfte der Fläche des historischen Tibet umfasst.

Im Kloster Shartsa seien die Mönche gezwungen worden, öffentlich ihre Verbindung zum Dalai Lama zu widerrufen und sich Anti-Dalai-Lama-Gruppen anzuschließen. Wie auf einem Foto (s. oben) zu erkennen ist, mussten die Shartsa-Mönche auf einer Wandtafel einen Text unterschreiben, der folgendermaßen lautet: „Wir werden uns rigoros gegen die Dalai-Lama-Clique einsetzen und dem Land [China] gegenüber loyal und ergeben bleiben.“

Bei ihren Durchsuchungen hätten die chinesischen Behörden sogar die Gebetsmanuskripte und -bücher der Mönche untersucht und auch Gebetsfahnen von buddhistischen Schreinen entfernt. Einer Quelle zufolge seien die Durchsuchungen „ohne jegliche Vorwarnung“ durchgeführt worden. Die Mönche der betroffenen Klöster seien zu einem Treffen vorgeladen worden, bei dem man sie gezwungen habe, „Dokumente zu unterschreiben, in denen sie dem Dalai Lama und dem Separatismus abschwören“ mussten.

Das Vorgehen der chinesischen Machthaber spiegelt offenkundig eine Bestimmung aus dem vergangenen Jahr, die von öffentlichen Bediensteten in Tibet verlangte, ihre Verbindungen zum Dalai Lama zu kappen. Diese Voraussetzung für eine Anstellung im öffentlichen Dienst scheinen die chinesischen Behörden nun auch auf tibetisch-buddhistische Klöster auszuweiten.

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