Tibeter sollen zu Hause
bleiben und weder Klöster
noch Tempel besuchen
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Berlin, 07.03.2022. Die chinesischen Behörden haben in der tibetischen Hauptstadt Lhasa zum tibetischen Neujahrsfest Losar alle größeren religiösen Aktivitäten verboten. Bereits am 22. Februar habe das Büro für ethnische und religiöse Angelegenheiten eine entsprechende Anordnung erlassen, heißt es in einem Bericht von „Radio Free Asia“ (RFA). Davon betroffen seien die Klöster Drepung, Sera, Ratreng, Sharbumpa, Sengling und Dakpo sowie auch das bedeutendste Heiligtum des tibetischen Buddhismus, der Jokhang Tempel. Stattdessen seien die Tibeter angewiesen worden, in ihren Häusern zu bleiben und während Losar, das dieses Jahr am 3. März begann, Reisen und Versammlungen zu vermeiden. „Die Bekanntmachung verbietet den Tibetern alle wichtigen religiösen Aktivitäten, die normalerweise vor und während des Neujahrsfestes stattfinden“, zitiert der Bericht den ehemaligen politischen Gefangenen Ngawang Woebar, der mittlerweile im nordindischen Dharamsala lebt. Offiziell sei der erneute schwere Eingriff in Tibets Kultur und Religion mit der Gefahr durch die COVID-19-Pandemie begründet worden.
Dies erscheint jedoch fragwürdig. Tatsächlich dürfte es sich eher um eine Vorsichtsmaßnahme der chinesischen Behörden im Vorfeld politisch sensibler tibetischer Jahrestage handeln. So jährt sich etwa am 10. März der tibetische Volksaufstand gegen die chinesische Herrschaft. Bereits in den Jahren vor Ausbruch der Corona-Pandemie hatten die Behörden im Februar und März regelmäßig die Sicherheitsvorkehrungen in Lhasa und anderen Teilen Tibets verschärft, weil sie Proteste gegen die Herrschaft Pekings befürchteten. Eine Quelle von RFA berichtete schon am 27. Februar, dass chinesische Sicherheitskräfte in Lhasa im Einsatz seien. Die chinesische Regierung habe eine große Anzahl von Polizisten geschickt, um die Bewegungen der Tibeter in und um Lhasa zu überwachen. Niemandem sei es erlaubt, den Potala-Palast des Dalai Lama oder den Tsuglakhang (andere Bezeichnung für den Jokhang Tempel) für religiöse Aktivitäten zu besuchen, so die Quelle.