21 Tibeter zu
langen Haftstrafen
verurteilt

 

Quelle: TCHRD

Einem Bericht des „Tibetischen Zentrums für Demokratie und Menschenrechte“ (TCHRD) mit Sitz im nordindischen Dharamsala zufolge, haben die chinesischen Behörden des Landkreises Nangchen in zwei Strafverfahren insgesamt 21 Tibeter aus dem Dorf Shordha zu Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren sowie zu hohen Geldstrafen verurteilt. Unter ihnen sollen sich zwei frühere Dorfvorsteher befinden. Offiziell seien die Verurteilungen im Rahmen einer landesweiten Kampagne gegen kriminelle Aktivitäten erfolgt, die laut der chinesischen Propagandasprache auf „schwarze und böse Kräfte“ ziele. Den elf Tibetern des ersten Verfahrens sei unter anderem die „böswillige Gründung einer illegalen Organisation“ sowie „heimlicher Handel mit Sand und Erdaushub“ vorgeworfen worden. Die Verurteilten hätten die Politik der Behörden behindert sowie einen „negativen Einfluss auf die ordnungsgemäße Arbeit der Dorf- und Parteikomitees“ ausgeübt. Der zweiten Gruppe, der insgesamt zehn Tibeter angehörten, wurden unter anderem illegaler Landverkauf und die Bildung einer „illegalen Umweltschutzorganisation“ zur Last gelegt.

Offenbar existieren jedoch große Zweifel an der Stichhaltigkeit der Vorwürfe. Laut TCHRD ließen es die lokalen Durchführungsbestimmungen der Antiverbrechens-Kampagne beispielsweise zu, „Bekundungen der tibetischen Kultur“ und das „Äußern politischer Kritik“ als kriminelle Handlungen zu definieren. So seien etwa im April neun Tibeter im Landkreis Rebkong zu langen Haftstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt worden. TCHRD zufolge sei es den Behörden dabei darum gegangen, den lang anhaltenden Protest von Dorfbewohnern gegen die Enteignung ihres Landes zu beenden und das traditionelle System der dörflichen Selbstorganisation zu schwächen.

Auch im Falle der 21 Tibeter aus dem Dorf Shordha äußert das TCHRD die Sorge, dass die chinesischen Behörden die Kampagne nutzen könnten, um in Tibet eine „politische Hexenjagd zu starten“, die gegen die friedliche Äußerung abweichender Meinungen gerichtet ist. Das „Fehlen fairer Prozessrechte und die extreme Geheimhaltung der chinesischen Strafjustiz“ erschwerten es Verdächtigen und Inhaftierten, ihre Menschenrechte zu schützen und auszuüben. Ebenso besorgniserregend seien die weitreichenden Ermessensspielräume, die es den Strafverfolgungsbeamten ermöglichten, „extralegale Praktiken der willkürlichen Inhaftierung, Folter und erzwungenen Geständnisse“ auszuüben. Das TCHRD zeigt sich zutiefst besorgt über „die Sicherheit von Menschenrechtsverteidigern und anderer Personen, die aufgrund ihres Aktivismus‘ zu Unrecht inhaftiert“ seien. Die chinesischen Behörden müssten unverzüglich eine menschenrechtlich orientierte Bewertung ihrer Kampagne zur Verbrechensbekämpfung vornehmen und „die zu Unrecht Inhaftierten ohne Auflagen freilassen“.

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