Rücksichtsloser Umgang mit Menschenrechten

Karikatur: Dave Simonds

Chinas Staatspräsident Xi Jinping setzt seine orthodoxe politische Programmatik konsequent um. Spätestens 2014 dürfte mit der Vorlage einer Reihe von Gesetzeswürfen klar geworden sein, dass die 2013 geleakte parteiinterne Anweisung, das „Dokument Nr.9“, nicht bloße Parteirhetorik, sondern den ideologischen Überbau einer repressiven Gesellschaftspolitik darstellt.

Während das im Juli 2015 verabschiedete Sicherheitsgesetz und das im Januar 2016 in Kraft getretene weitreichende „Anti-Terror-Gesetz“ in der deutschen Öffentlichkeit nur bescheidene Aufmerksamkeit erfahren haben, wird das im April verabschiedete „Gesetz über Aktivitäten ausländischer Nichtregierungsorganisationen“ (NGO-Gesetz) umso heftiger diskutiert, da es die Tätigkeit deutscher Organisationen, politischer Stiftungen oder auch universitärer Einrichtungen in China existentiell bedroht. Das im Januar 2017 in Kraft tretende Gesetz sieht zahlreiche Verbote, Überwachungsmöglichkeiten und Kontrollen vor, die im Wesentlichen von den Polizeibehörden verantwortet werden. Nichtregierungsorganisationen, wollen sie in China tätig werden, müssen sich einem von der Regierung definierten Themenkatalog opportuner Arbeitsbereiche unterwerfen und den Behörden unter Androhung empfindlicher Strafen praktisch alles offenlegen: Aktivitäten, Pläne, Berichte, Finanzen, Mitarbeiterfragen.

Die Arbeit ausländischer Einrichtungen und Organisationen in China war indes schon immer ein Wandeln auf abschüssigem Gelände. Furcht vor Repressionen, geschickt gesetzte Nadelstiche – die berüchtigten „Teegespräche“ wurden interessanterweise in das NGO-Gesetz als zulässige behördliche Maßnahme übernommen – oder Selbstzensur waren der Preis für die Duldung der eigenen Arbeit. Es ist daher kaum verwunderlich, dass „sensible Themen“ wie etwa die Situation in Tibet oder Xinjiang, also der sogenannten Minderheiten von den in China tätigen ausländischen Organisationen kaum bearbeitet wurden – von seltenen Ausnahmen abgesehen. Mit dem Ergebnis, dass zu diesen Themenbereichen keine glaubwürdige Expertise aufgebaut und letztlich das Narrativ der chinesischen Regierung oftmals unkritisch übernommen wird. Das im neuen NGO-Gesetz festgelegte Verbot von Aktivitäten, die die „Eintracht der Volksgruppen Chinas gefährden“, bei gleichzeitigem Offenlassen, was dies konkret bedeutet, wird dazu beitragen, dass die Frage der Minderheiten noch weniger Aufmerksamkeit erfahren wird. Die Angst vor den Konsequenzen mit der Befassung dieser Themen – gleich welcher Art – dürfte noch größer werden.

Größer ist auch die Liste der „sensiblen Themen“ geworden. Nicht mehr nur „Tibet, Taiwan, Tiananmen“, sondern auch „westliche Werte“ sollen laut „Dokument Nr. 9“ aktiv bekämpft werden: dazu gehören auch solche Aufreger wie „Unabhängigkeit der Justiz“, „universelle Werte“ oder „Zivilgesellschaft“. Das sollte all jene nicht eben beruhigen, die etwa die Tibetfrage als zu vernachlässigendes Nebenthema betrachteten und möglicherweise hofften, durch ihr Schweigen ihren politischen Handlungsspielraum in anderen, „wichtigeren“ Bereichen vergrößern zu können, und dies durchaus mit redlichen Absichten.

Vermutlich werden viele ausländische Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen ihre Arbeit in China einstellen müssen. Diejenigen, die sich in einem Graubereich möglicherweise zulässiger Tätigkeiten befinden, sollten für sich „rote Linien“ definieren, im Interesse der Wahrung ihrer eigenen Integrität und Glaubwürdigkeit. Inwieweit will man sich den Regelungen eines autoritären Staates unterwerfen, die dem eigenen Selbstverständnis fundamental widersprechen? Bedeutet ein Bleiben die Zementierung der rückwärtsgewandten Politik Xi Jinpings? Beantwortet werden muss auch die unbequeme Frage, ob das eigene bisweilen nachgiebige Verhalten die chinesische Politik dazu ermutigt hat, die Schrauben weiter anzuziehen. Schließlich haben in der Vergangenheit Drohung und Überwachung bei den allermeisten funktioniert.

Autor: Kai Müller, Geschäftsführer der International Campaign for Tibet

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

JETZT FOLGEN

   

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

 

JETZT FOLGEN