Tibeter zu langen Haftstrafen verurteilt / Bis zu 14 Jahre für Organisation von Dalai Lama-Geburtstagsfeiern / „Verschwindenlassen“ und Incommunicado-Haft
Berlin, 16. Dezember 2016. Auf bis zu 14 Jahren Gefängnishaft lautete das Urteil eines Gerichts im osttibetischen Ngaba (chin.: Aba) am 6. Dezember. Verurteilt wurden insgesamt neun Tibeterinnen und Tibeter dafür, dass sie im Sommer 2015 an der Organisation von Geburtstagsfeiern für den Dalai Lama beteiligt waren. Das geistliche Oberhaupt der Tibeter beging damals seinen 80. Geburtstag. Unter den Verurteilten befinden sich mehrere teils hochrangige Mönche, aber auch buddhistische Laien. Die niedrigste Haftstrafe lag bei fünf Jahren. Wie zwei im indischen Exil lebende tibetische Mönche mit guten Verbindungen in die Region mitteilten, waren alle Verurteilten Ende letzten Jahres festgenommen und seither durchschnittlich ein Jahr an unbekanntem Ort in Incommunicado-Haft festgehalten worden. Angehörige oder Freunde wussten weder, in welcher Haftanstalt sie sich befanden, noch ob sie überhaupt am Leben waren.
Kai Müller, Geschäftsführer der International Campaign for Tibet (ICT), sagte dazu: „Die Urteile des chinesischen Gerichts sprengen jedes nachvollziehbare Maß und belegen erneut die Unrechtsnatur des chinesischen Justizsystems. Es ist geradezu monströs, Menschen mit bis zu 14 Jahren Haft zu belegen, weil sie den Geburtstag ihres verehrten geistlichen Oberhaupts feiern wollten. Insofern ist dies auch ein massiver Anschlag auf das Recht auf die freie Ausübung der Religion“, so der ICT-Geschäftsführer. Müller weiter: „Ganz offensichtlich war diese Gruppenverurteilung politisch motiviert und dient alleine dem Zweck, eine Warnung für alle Tibeterinnen und Tibeter auszusprechen, die loyal zum Dalai Lama stehen.“
Unter den Verurteilten sind:
• Drugdra, 50, Mönch des osttibetischen Klosters Kirti, wurde am 6. Dezember zu 14 Jahren Haft verurteilt. Ende November 2015 war er in seiner Klosterzelle verhaftet und an einen unbekannten Ort verbracht worden. Schon 2008 war er festgenommen und insgesamt 16 Monate lang inhaftiert worden.
• Losang Khedrub, 44, ebenfalls Mönch des Klosters Kirti, wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt. Auch er war Ende letzten Jahres festgenommen und an einem unbekannten Ort festgehalten worden. Im Jahr 2011 war er schon einmal verhaftet und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Weil sich seine Gesundheit dort jedoch drastisch verschlechterte, ließen ihn die chinesischen Behörden vorzeitig frei. Losang Khedrub stand kurz davor, sein Geshe-Mönchsexamen abzulegen, den höchsten Studienabschluss buddhistischer Mönche.
• Lobsang Gephel, 29, gleichfalls Kirti-Mönch, wurde am 30. November 2015 aus seinem Kloster verschleppt. Das Gericht in Ngaba verurteilte ihn zu 12 Jahren Haft. Von Mai 2011 bis Ende 2013 hatte er schon einmal eine längere Haftstrafe zu verbüßen. Lobsang Gephel leitete die Medizinschule des Klosters Kirti.
• Bonkho Kyi, 48, Bewohnerin des Ortes Lhade Gabma, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Sie war am 20. November 2015 an einen unbekannten Ort verschleppt worden. Schon 2011 und 2012 war sie jeweils für einige Monate festgenommen worden.
Am 6. Dezember ebenfalls verurteilt wurden der Kirti-Mönch Lodro (neun Jahre Haft), 41, die Laienbuddhistin Tarey Kyi (acht Jahre), der ehemalige Mönch Trotsik Tsultrim (sechs Jahre), der ehemalige Mönch Tsultrim (sechs Jahre), 32, sowie der ehemalige Mönch Akyakya (fünf Jahre), 35.
Unseren Bericht „Tibetans sentenced to long prison terms for involvement in Dalai Lama’s 80th Birthday celebration“, der auch Fotos der meisten Verurteilten enthält, können Sie hier herunterladen.
Pressekontakt:

Kai Müller
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 30 27879086
Mobil: +49 162 1364917
E-Mail: presse(at)savetibet.de
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International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
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Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit mehr als 20 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien.

Berlin, 24. Februar 2016. Zwei Wochen vor dem Jahrestag des tibetischen Volksaufstands vom 10. März 1959 haben die chinesischen Behörden die so genannte Autonome Region Tibet (TAR) für Ausländer geschlossen. Wie aus einem Eintrag auf dem Reiseblog "Tripadvisor" hervorgeht, sind ausländische Touristen aufgefordert, diesen Teil Tibets spätestens bis morgen (25. Februar 2016) zu verlassen. Die Maßnahme sei bereits im Januar von der Regierung der TAR bekanntgemacht worden. Es wird vermutet, dass die Sperrung bis Ende März aufrechterhalten bleibt. Der Webseite "exploretibet.com" zufolge solle die Schließung bereits zum 20. Februar wirksam geworden sein. Die Seite beruft sich auf das offizielle "Tibet Tourism Bureau" und weist darauf hin, dass es seit den massiven Protesten in Tibet im Frühjahr 2008 üblich geworden sei, Reisen ausländischer Touristen in die Autonome Region Tibet im Monat März zu unterbinden. Für die nord- und osttibetischen Regionen, die verwaltungsmäßig zu den chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan gerechnet werden, sind keine derartigen Reiserestriktionen bekannt.

ICT-Geschäftsführer Kai Müller sagte dazu: „Die Meldung von der erneuten Abriegelung Lhasas und anderer tibetischer Regionen auf dem Gebiet der Autonomen Region Tibet kommt leider nicht überraschend. Es hat sich mittlerweile zu einer schlechten Tradition entwickelt, in den Wochen rund um den Jahrestag des tibetischen Volksaufstands möglichst wenig Ausländer in Tibet wissen zu wollen. Ganz offensichtlich wünscht Peking keine ausländischen Augenzeugen vom massiven Sicherheitsaufgebot in Tibet oder im Fall von tibetischen Protesten“, so der ICT-Geschäftsführer.

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