Berlin, 06.09.2023. Die UN-Arbeitsgruppe gegen das Verschwindenlassen hat von der chinesischen Regierung Auskunft über den Verbleib von 16 „verschwundenen“ Tibeterinnen und Tibetern verlangt. Die betroffenen Tibeterinnen und Tibeter sind Berichten zufolge offensichtlich aus politischen Gründen inhaftiert und an unbekannte Orte verschleppt worden. Die Arbeitsgruppe stellt bei der bevorstehenden Sitzung des UN-Menschenrechtsrates ihren aktuellen Bericht vor, der unter anderem auf die Fälle der 16 Tibeter verweist.

„Immer wieder sind Tibeter Opfer eines zutiefst besorgniserregenden Musters von Verschwindenlassen. Oft droht den an unbekannte Orte verschleppten Tibetern dabei Folter und Misshandlung, während ihre Familien nicht wissen, wo sie sich aufhalten, was ihnen genau vorgeworfen wird, ob sie Zugang zu einem Rechtsbeistand haben oder ob sie bei Bedarf medizinisch versorgt werden. Umso mehr begrüßen wir die Nachfragen der UN-Arbeitsgruppe gegen das Verschwindenlassen bei der chinesischen Regierung nach dem Wohlbefinden von 14 verschwundenen Tibetern und zwei verschwundenen Tibeterinnen.“, erklärte ICT-Geschäftsführer Kai Müller.

Die UN-Arbeitsgruppe gegen das Verschwindenlassen, bestehend aus fünf unabhängigen Expertinnen und Experten, hatte sich in ihrer 129. Sitzung im Februar 2023 mit den Fällen der Tibeter Dokyab und Gyaltsen, Lotse, Sardak und Topgha, Sherab Dorjee, Tenzin Nyima und Wangchen Nyima, Youdon, Pema Rinchen, Drubpa Kyab Gangkye, Gangbu Yudrum, Samdup und Seynam sowie der Tibeterinnen Zumkar und Tsering Dolma befasst. Im Anschluss hatte die Arbeitsgruppe sich mit einem Schreiben an die chinesische Regierung gewandt und Informationen über den Aufenthaltsort und das Wohlbefinden der „verschwundenen“ Tibeter gefordert.

„Die internationale Gemeinschaft und der UN-Menschenrechtsrat müssen die Muster der Menschenrechtsverbrechen an Tibeterinnen und Tibetern mit Nachdruck thematisieren, gerade mit Blick auf die jetzt beginnende 54. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats und die bevorstehende Überprüfung Chinas (UPR) durch den UN-Menschenrechtsrat im nächsten Januar. Und: die Staatengemeinschaft muss die erneute Kandidatur Chinas für den UN-Menschenrechtsrat ablehnen und bei den anstehenden Wahlen im Oktober mit Nein stimmen“, so Müller weiter.

Unter den 16 verschwundenen Tibeterinnen und Tibeter befindet sich etwa die Tibeterin Tsering Dolma, die Berichten zufolge am 2. April 2021 von chinesischen Beamten bei einer Protestkundgebung anlässlich der 100-Jahrfeier der Kommunistischen Partei Chinas in der sogenannten Tibetischen Autonomen Präfektur Ganzi (Provinz Sichuan) verhaftet wurde. Demnach wurde Tsering Dolma von den chinesischen Behörden zunächst mehr als ein Jahr und fünf Monate lang an einem unbekannten Ort und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Im September 2022 verurteilte sie das Mittlere Volksgericht Ganzi in Sichuan wegen „Anstiftung zum Separatismus“ zu acht Jahren Gefängnis. Bereits 2008 war Tsering Dolma aufgrund ihrer Teilnahme an den landesweiten Protesten in Tibet verhaftet worden. 2012 wurde sie erneut festgenommen, weil sie erneut gegen die chinesische Regierung protestierte.

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