Berlin, 14.04.2021. Die International Campaign for Tibet (ICT) fordert die sofortige Freilassung von Rinchen Tsultrim. Quellen aus dem Exil zufolge wurde der tibetische Mönch jetzt zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. ICT hatte im Dezember 2020 darüber berichtet, dass der 29-Jährige sich seinerzeit bereits seit mehr als einem Jahr in Isolationshaft befindet, mutmaßlich weil er seine Meinung auf der chinesischen Social Media-Plattform WeChat geäußert hatte. Sein genauer Aufenthaltsort ist dem Vernehmen nach nicht bekannt.

„Wir sind sehr besorgt darüber, dass Rinchen Tsultrim nur deshalb verhaftet und verurteilt wurde, weil er friedlich sein Recht auf Meinungsfreiheit ausgeübt hat. Die internationale Gemeinschaft sollte sich bei der chinesischen Regierung für seine sofortige Freilassung einsetzen. Seine Familie und die Öffentlichkeit müssen außerdem über seinen genauen Aufenthaltsort informiert werden. Seinen Anwälten und seiner Familie muss ermöglicht werden, ihn in der Haft zu besuchen und er muss angemessen medizinisch versorgt werden, falls dies notwendig ist”, fordert ICT-Geschäftsführer Kai Müller.

ICT geht davon aus, dass Rinchen Tsultrim der „Aufwiegelung zum Separatismus“ und der „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ beschuldigt und deshalb verurteilt wurde. Der 29-jährige Mönch wurde gemeinsam mit zwei weiteren Tibetern am 1. August 2019 in der osttibetischen Region von Ngaba, 1965 als sog. tibetisch-autonome Präfektur der Provinz Sichuan zugeschlagen, verhaftet, nachdem er sich auf WeChat zur politischen, sozialen und kulturellen Situation der Tibeter geäußert hatte. Die genauen Umstände seiner Verurteilung, die Urteilsbegründung und das Datum seiner Gerichtsverhandlung blieben bisher im Dunkeln. Über seinen weiteren Verbleib war mehr als anderthalb Jahre ebenfalls nichts bekannt.

Am 26. März 2021 teilten die chinesischen Sicherheitsbehörden in Ngaba der Familie von Rinchen Tsultrim lediglich mündlich mit, dass er zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden sei und sich in einem Gefängnis in Chengdu befinde. Die Familie des inhaftierten Mönches wurde daraufhin aufgefordert, ihn im Gefängnis zu besuchen, obwohl der genaue Standort der Haftanstalt nicht von der Behörde mitgeteilt wurde. Bis heute wartet die Familie von Rinchen Tsultrim vergeblich auf ein offizielles Dokument zu dem Fall.

Rinchen Tsultrim war 2018 zweimal aufgrund seiner Aktivitäten auf WeChat verwarnt worden. Bereits vor 2016 sperrten die chinesischen Sicherheitsbehörden mehrfach sein WeChat-Konto und seine Beiträge wurden zensiert. Unter anderem setzte sich der 29-jährige Mönch besonders für den Erhalt der tibetischen Sprache und der buddhistischen Kultur ein. Auch seine persönliche Webseite mit dem Titel „Zweifel an Tibet“ („Scepticism on Tibet“) wurde abgeschaltet. Außerdem wurde ein zweistündiges Telefonat von Tsultrim mit einem Exil-Tibeter am 25. April 2019, dem Geburtstag des entführten Panchen Lama, von den Sicherheitsbehörden abgehört und aufgezeichnet.

Pressekontakt:

Kai Müller
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 30 27 87 90 86
E-Mail: presse(at)savetibet.de
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International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
10435 Berlin
www.savetibet.de

Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit 30 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien.

 

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