MIT GELDAUFLAGEN MENSCHENRECHTE SCHÜTZEN

 

Foto: Marco Stepniak

 

 

VERSTORBEN NACH SCHLÄGEN IN CHINESISCHER HAFT

im Januar 2021 ist der 19-jährige Mönch Tenzin Nyima (auch Tamey genannt) an den Folgen von Schlägen in chinesischer Haft gestorben.

Tenzin Nyima geriet ins Visier der chinesischen Behörden, weil er im November 2019 gemeinsam mit drei anderen Mönchen aus dem Kloster in Wonpo, Kardze (chin. Ganzi) friedlich für die Unabhängigkeit Tibets demonstrierte. In der Folge wurde er mehrfach inhaftiert. Im Oktober 2020 wurden seine Angehörigen aufgefordert, ihn aus dem Gefängnis abzuholen. Er verstarb kurz nach seiner Entlassung.

Der Fall Tenzin Nyimas ist kein Einzelfall: Im Mai 2020 starb der tibetische Mönch Choekyi nach Folter in Haft. Im August 2020 starb die 36-jährige Lhamo, eine Mutter von drei Kindern, in Haft nach offensichtlichen Schlägen. Im Jahr 2015 dokumentierte die International Campaign for Tibet die Fälle von 29 Tibetern, die in der Haft gefoltert und misshandelt wurden, 14 von ihnen starben an den Folgen. Im Jahr 2015 kam das Komitee gegen Folter in seiner Überprüfung Chinas zu dem Schluss, dass „Folter und Misshandlung immer noch tief im Strafrechtssystem verwurzelt sind.“ Die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und internationale Menschenrechtsstandards werden systematisch missachtet.

Die International Campaign for Tibet Deutschland e. V. recherchiert und dokumentiert Fälle von Tibeterinnen und Tibetern wie Tenzin Nyima und macht Menschenrechtsverletzungen öffentlich. Seit fast 20 Jahren setzen wir uns aktiv gegen Folter und Misshandlung, für die Freilassung und Unterstützung politischer Gefangener und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien ein. Wir fordern stärkere Transparenz in Strafverfahren und treten für die freie Wahl eines Rechtsvertreters ein.

Schützen Sie Menschenrechte mit Ihrer Bußgeldzuweisung!

Tibeter und Tibeterinnen vertreten trotz der Repressionen öffentlich ihre Meinung und setzen sich friedlich für die Menschenrechte ein. Dafür riskieren sie willkürliche Verhaftungen, lange Gefängnisstrafen oder sogar die Todesstrafe. Oft werden sie ohne faires Gerichtsverfahren verurteilt. In der Gefangenschaft sind sie harten Haftbedingungen ausgesetzt. Häufig werden sie gefoltert, Nahrung und medizinische Versorgung wird ihnen vorenthalten.

Mehr als 17.000 Menschen unterstützen ICT als parteipolitisch und religiös ungebundenen Verein bereits in Deutschland. Bitte helfen auch Sie uns, indem Sie uns bei der Vergabe von Bußgeldern und Geldauflagen berücksichtigen: mit Ihrer Zuweisung helfen Sie, unseren Einsatz für die tibetischen Flüchtlingskinder und das gesamte tibetische Volk auch in Zukunft zu sichern!

Wir garantieren Ihnen eine korrekte und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Bußgeldzuweisungen mittels eines eigens eingerichteten Bußgeldkontos.

Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir unverzüglich den Gerichten und Staatsanwaltschaften zurück.

Selbstverständlich senden wir alljährlich einen Bericht, in dem wir über die Zuwendungen des Vorjahres Rechenschaft ablegen und Sie über unsere Arbeit und unsere Projekte informieren.

Unsere Kontoverbindung für Geldauflagen lautet:
IBAN: DE94370205000003210401
BIC: BFSWDE33XXX

Persönliche Ansprechpartnerin:
Anne von der Ohe

International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
10435 Berlin

Telefon: 030/ 27 87 90 86
Fax: 030 / 27 87 90 87
E-Mail: info@savetibet.de

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