Foto links:
Raimond Spekking/CCBY-SA40

Foto rechts:
Sebastian Derungs/CCBY-SA20

Berlin, 29.04.2021. Bei den deutsch-chinesischen Konsultationen am gestrigen Mittwoch verzichtete Angela Merkel gegenüber Ministerpräsident Li Keqiang fast gänzlich auf kritische Anmerkungen zum Thema „Menschenrechte“. Lediglich die Situation in Hong Kong wurde kurz thematisiert und postwendend verbat sich der chinesische Ministerpräsident jegliche Kritik sowie jedwede Einmischung in das, was Peking als „innere Angelegenheiten“ definiert. Aber kann die Bundeskanzlerin weiterhin Stimmen fast aller Fraktionen aus dem Bundestag ignorieren, die ganz klar fordern, Menschenrechtsverletzungen wie in Xinjiang oder auch in Tibet offen anzusprechen? Am deutlichsten wurde dabei die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Gyde Jensen (FDP), die von Merkel verlangte, sich gegenüber der chinesischen Regierung zum „Vorwurf des Völkermords an den Uiguren“ zu positionieren und sich für eine unabhängige Beobachtermission der Vereinten Nationen auszusprechen.

Auch der deutlich härteren Linie der EU gegenüber der immer autoritärer auftretenden KP-Führung mag sich Angela Merkel trotz Pekings jüngster Sanktionen gegen EU-Parlamentarier nicht anschließen. Stattdessen halten die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin weiter am umstrittenen Investitionsabkommen CAI fest und ignorieren zahlreiche kritische Stimmen, wie die des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Norbert Röttgen, der eine Ratifizierung des CAI zu Recht für undenkbar hält. Indessen sieht Merkel im Investitionsabkommen einen möglichen „Grundstein für die Wirtschaftsbeziehungen“ und für „gegenseitigen Marktzugang“ und mahnt in diesem Zusammenhang halbherzig „vernünftige Arbeitsbedingungen überall und für alle Menschen in Deutschland und China“ an.

In Xinjiang und auch in Tibet geht es aber nicht etwa um arbeitnehmerfreundliche Arbeitszeiten oder einen sicheren Arbeitsplatz, wie es die Wortwahl der Kanzlerin vermuten lässt, welche doch eher an Auseinandersetzungen deutscher Tarifpartner erinnert. Es geht darum, dass ganze Bevölkerungsgruppen, zu Hundertausenden, Zwangsarbeit leisten müssen oder gegen ihren Willen in Arbeitsprogramme der Regierung gesteckt werden. Um diese Realität darf nicht herumgeredet werden.

Dialog mit China als Selbstzweck ist sinnlos. Die EU und Deutschland sind seit jeher dialogbereit gegenüber Peking, und diejenigen, die in Ablehnung der EU-Sanktionen den Dialog mit Peking einfordern, tun so, als gäbe es diese Dialogbereitschaft in Deutschland, in der EU, ja sogar auf Seiten der Verfolgten wie der Tibeter nicht. Eine Fiktion, die, bekannt aus Diskussionen über die europäische Russlandpolitik, jetzt offensichtlich auch in Bezug auf China von wirtschaftsnahen Lobbykreisen verbreitet wird. Menschenrechtsverbrechen dürfen keine „Störungen“ (Li Keqiang) der Wirtschaftsbeziehungen verursachen. Konstruktive Vorschläge, wie man es anders machen sollte, bleiben aus.

Hilflos wirkt der Verweis auf den Menschenrechtsdialog. Peking gibt sich offenbar immer weniger Mühe, sein Desinteresse an diesem in den letzten Jahren geschrumpften Format zu kaschieren. Dass dieses Format de facto gescheitert ist, liegt nicht an fehlendem Engagement der deutschen Seite. Die KP hat schlicht kein Interesse daran, die Menschenrechtslage in Xinjiang, Tibet oder Hongkong zu verbessern und sie will auch nicht ernsthaft darüber sprechen. Der Verweis auf den Menschenrechtsdialog ist realitätsfern und lenkt davon ab, dass Deutschland echte Konsequenzen einer aktiven Menschenrechtspolitik scheut. Dabei gibt es durchaus positive Ansätze, etwa im zu Unrecht wenig beachteten Menschenrechtsrat. Deutschland hat auf Ebene der Vereinten Nationen mehrfach im Konzert mit anderen Nationen dringend notwendige Chinakritik mitgetragen und mitinitiiert. Betrachtet man die deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen, so wähnt man sich in einer anderen Realität.

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