Berlin, 14.07.2022. Die International Campaign for Tibet (ICT) begrüßt einen gestern im US-Kongress eingebrachten Gesetzentwurf zur Lösung des Tibet-Konflikts. Der von demokratischen und republikanischen Abgeordneten gemeinsam eingebrachte Entwurf benennt konkrete Maßnahmen der Regierung der Vereinigten Staaten zur Lösung der jahrzehntelangen illegalen Besetzung Tibets durch China. Das Gesetz fordert, den ungelösten Status Tibets voll anzuerkennen und China für die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des tibetischen Volkes verantwortlich zu machen.

Der offiziell als „Promoting a Resolution to the Tibet-China Conflict Act“ eingeführte Gesetzentwurf bekräftigt die Position der USA zum rechtlichen Status Tibets. Dieser sei trotz der mehr als sechs Jahrzehnte andauernden illegalen Besetzung durch China und der Desinformation durch die chinesische Regierung als nach internationalem Recht ungeklärt zu betrachten.

Das Gesetz wird es zur offiziellen Politik der USA machen, dass die Tibeter das Recht auf Selbstbestimmung haben und dass die Politik Chinas sie daran hindert, dieses Recht auszuüben. Unter Chinas brutaler Besatzung gilt Tibet heute neben dem Südsudan und Syrien als das Land mit der geringsten Freiheit auf der Welt. Seit 2010 weigert sich die chinesische Regierung, mit Vertretern der tibetischen Exilführung zu verhandeln.

Der Gesetzentwurf enthält folgende konkrete Festlegungen für die US-Regierung:

  • Die offizielle Politik der USA erkennt an, dass der Konflikt zwischen Tibet und China ungelöst ist und Tibets rechtlicher Status nach internationalem Recht noch zu klären ist.
  • Die Tibeter haben ein Recht auf Selbstbestimmung; Chinas Politik hindert sie bislang daran, dieses Recht auszuüben.
  • China erfüllt in keiner Weise die Erwartungen an die Teilnahme an einem Dialog mit dem Dalai Lama oder seinen Vertretern.
  • Chinas Behauptung, dass Tibet seit der Antike Teil Chinas sei, ist als „historisch falsch“ zurückzuweisen.
  • Das Büro der Sonderkoordinatorin für tibetische Fragen ist in die Lage zu versetzen, der Propaganda der Kommunistischen Partei Propaganda effektiv entgegenzuwirken. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Geschichte Tibets, des tibetischen Volks und der tibetischen Institutionen wie der des Dalai Lama.
  • Es muss deutlich gemacht werden, dass Tibet nicht nur die sogenannte „Autonome Region Tibet“ (TAR), sondern genauso auch die tibetischen Gebiete der Provinzen Gansu, Sichuan, Qinghai und Yunnan umfasst.

ICT-Geschäftsführer Kai Müller betrachtet den Gesetzentwurf als beispielgebend auch für die Politik Deutschlands und anderer europäischer Staaten. Es sei wichtig, auch dort der chinesischen Propaganda wirksam zu begegnen, so Müller: „Wir müssen im Hinblick auf Tibet und China endlich aufräumen mit den Unwahrheiten. Dies ist eine der wichtigsten Grundlagen für eine friedliche und einvernehmliche Lösung des Tibet-Konflikts. Peking verletzt seit vielen Jahrzehnten das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes in eklatanter Weise. Die chinesischen Propagandalügen werden auch durch ständige Wiederholung nicht zu Wahrheiten“, so der ICT-Geschäftsführer. Dazu gehöre auch die durch nichts zu rechtfertigende anhaltende Verunglimpfung des Dalai Lama.

 

Pressekontakt:

Telis Koukoullis
Pressereferent
Tel.: +49 (0) 30 27 87 90 86
E-Mail: telis.koukoullis(at)savetibet.de
Twitter: @savetibet

International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
10435 Berlin
www.savetibet.de

Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit 30 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien.

 

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

JETZT FOLGEN

   

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

 

JETZT FOLGEN