Berlin, 5. August 2020. Die International Campaign for Tibet (ICT) begrüßt ein öffentliches Schreiben von fünf Menschenrechtsexperten und Expertengremien der Vereinten Nationen an die Adresse der chinesischen Regierung. Darin äußern diese ihre Besorgnis über Tibets seit 25 Jahren „verschwundenen“ Panchen Lama Gedhun Choekyi Nyima und die von der chinesischen Regierung erlassenen „Reinkarnationsregeln“ für den tibetischen Buddhismus. Letztere stellten eine Verletzung der Religionsfreiheit der Tibeter dar, erlauben sie doch unter anderem staatliche Einmischung in die Bestimmung eines Nachfolgers des Dalai Lama. Die Menschenrechtsexperten beziehen sich in ihrem Schreiben auf entsprechende Sorgen was die Nachfolgeregelung des Dalai Lama angeht.

Die am 1. August veröffentlichte Erklärung wurde gemeinsam verfasst von der Arbeitsgruppe „Erzwungenes oder unfreiwilliges Verschwindenlassen“, der Arbeitsgruppe „Willkürliche Inhaftierung“ und den Sonderberichterstattern für den Bereich der kulturellen Rechte, für Minderheitenfragen sowie für Religions- und Glaubensfreiheit.

In ihrer Erklärung äußern die Experten „ernste Besorgnis über die anhaltende Weigerung der chinesischen Regierung, den genauen Aufenthaltsort von Gedhun Choekyi Nyima, dem 11. Panchen Lama, bekannt zu geben“, und fordern die Möglichkeit des Besuchs eines unabhängigen Beobachters bei Tibets Panchen Lama. Der Panchen Lama, traditionell eine der wichtigsten Führungspersönlichkeiten des tibetischen Buddhismus, wird vermisst, seit die chinesische Regierung ihn und seine Familie im Jahr 1995 entführen ließ, nur wenige Tage nachdem der Dalai Lama Gedhun Choekyi Nyima als die Reinkarnation des früheren Panchen Lama identifiziert hatte. Tibets Panchen Lama war zu diesem Zeitpunkt erst sechs Jahre alt.

Zu den Vorschriften der chinesischen Regierung über die Ernennung tibetisch-buddhistischer Führungspersönlichkeiten heißt es in der Erklärung, diese „könnten die religiösen Traditionen und Praktiken der tibetisch-buddhistischen Minderheit in diskriminierender Weise beeinträchtigen und möglicherweise untergraben“. Die UN-Menschenrechtsexperten appellieren an die chinesische Regierung, „sicherzustellen, dass tibetische Buddhisten in der Lage sind, ihre Religion, Traditionen und Kulturen frei und ohne Einmischung zu praktizieren“, da die Religionsfreiheit das Recht der tibetischen Buddhisten einschließe, „ihre Geistlichen und religiösen Führer in Übereinstimmung mit ihren eigenen religiösen Traditionen und Praktiken zu bestimmen“.

ICT-Geschäftsführer Kai Müller sagte dazu: „Die Entführung von Gedhun Choekyi Nyima vor 25 Jahren ist eine offene Wunde in den Herzen tibetischer Buddhisten. Nachdem sie die UN-Gremien und die internationale Kritik jahrzehntelang offen ignoriert hat, muss die chinesische Regierung nun endlich freien Zugang zu Tibets Panchen Lama gewähren“, so Müller. Er appellierte an die internationale Gemeinschaft, sich den Versuchen Pekings entgegenzustellen, sich in die Nachfolge des Dalai Lama einzumischen. Das Schreiben der Experten unterstreiche in aller Deutlichkeit, dass das internationale Recht jede Einmischung der chinesischen Regierung verbiete.

Der ICT-Geschäftsführer begrüßte eine Erklärung des Außenbeauftragten der Europäischen Union Josep Borrell vom Mai dieses Jahres, in der dieser betont, dass „die Auswahl der religiösen Führer ohne jegliche Einmischung der Regierung und unter Beachtung der religiösen Normen erfolgen sollte. ( ) China muss den Nachfolgeprozess des Dalai Lama respektieren.“

Weitere Informationen können Sie unserem Bericht „UN experts write to China on Panchen Lama, reincarnation rules“ entnehmen.

Pressekontakt:

Kai Müller
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 30 27 87 90 86
E-Mail: presse(at)savetibet.de
Twitter: @savetibet

International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
10435 Berlin
www.savetibet.de

Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit 30 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien.

 

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

JETZT FOLGEN

   

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

 

JETZT FOLGEN