Berlin, 26.11.2020. Die International Campaign for Tibet (ICT) kritisiert die Reaktion der chinesischen Regierung auf eine gemeinsame Stellungnahme von fünf Menschenrechtsexperten und Expertengremien der Vereinten Nationen. Darin hatten diese große Besorgnis über die anhaltende Weigerung der chinesischen Regierung geäußert, den genauen Aufenthaltsort von Gedhun Choekyi Nyima, dem 11. Panchen Lama, bekannt zu geben, und forderten unabhängigen Zugang zu ihm. In ihrer im August 2020 veröffentlichen Mitteilung äußerten die Experten zudem die Sorge, die Vorschriften der chinesischen Regierung über die Ernennung tibetisch-buddhistischer Führungspersönlichkeiten „könnten die religiösen Traditionen und Praktiken der tibetisch-buddhistischen Minderheit in diskriminierender Weise beeinträchtigen und möglicherweise untergraben“. Hinsichtlich der Nachfolge des 14. Dalai Lama appellierten sie an die chinesische Regierung, „sicherzustellen, dass tibetische Buddhisten ihre Religion, Traditionen und Kulturen frei und ohne Einmischung praktizieren können“. Die Religionsfreiheit schließe das Recht der tibetischen Buddhisten ein, „ihren Klerus und ihre religiösen Führer in Übereinstimmung mit ihren eigenen religiösen Traditionen und Praktiken zu bestimmen“.

Die UN-Experten hatten in ihrer Erklärung auf anerkannte Menschenrechtsprinzipien verwiesen, die Religionsgemeinschaften das Recht geben, ihre Führungspositionen frei von staatlicher Einmischung zu besetzen. Die chinesische Regierung, ohne auf die Rechtsauffassung der UN-Experten einzugehen, behauptet indes fälschlicherweise, dass der „religiöse Status und die Titel“ von Dalai Lama und Panchen Lama von der „Zentralregierung“ festgelegt worden seien, und diffamiert die Bedenken der UN-Experten pauschal als „Einmischung von außen“.

Dazu erklärte ICT-Geschäftsführer Kai Müller: „Die Antwort der chinesischen Regierung unterstreicht sehr anschaulich die Kritik von 50 unabhängigen UN-Menschenrechtsexperten vom Juni 2020. Darin hatten diese beklagt, dass Peking Kritik regelmäßig pauschal zurückweise. Die jüngste Reaktion der chinesischen Regierung belegt dies noch einmal ganz deutlich. Auch das sollte die internationale Gemeinschaft darin bestärken, die Forderung der Experten nach einem unabhängigen UN-Mechanismus in Bezug auf die Menschenrechtssituation in der Volksrepublik China zu unterstützen“, so Kai Müller.

Der ICT-Geschäftsführer weiter: „Anstatt die an dieser Stelle angeführten rechtlichen Bedenken der UN-Experten ernst zu nehmen, behauptet die chinesische Regierung fälschlicherweise, es sei eine ‚Zentralregierung‘ gewesen, die das Reinkarnationssystem eingerichtet habe. Das tibetisch-buddhistische Reinkarnationssystem stammt aber bereits aus dem 13. Jahrhundert. Damals gab es keine wie auch immer geartete ‚Zentralregierung‘ oder entsprechenden Einfluss Chinas auf den tibetischen Buddhismus. Zu behaupten, die sich selbst als atheistisch definierende KPCh wäre die Hüterin des tibetisch-buddhistischen Glaubens, ist völlig absurd“, so Müller.

Pressekontakt:

Kai Müller
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10435 Berlin
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Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit 30 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien.

 

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