Berlin, 19. Juli 2019. Fünf Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen verlangen von der chinesischen Regierung Auskunft über eine Gruppe von neun Tibetern, die zu langen Haftstrafen verurteilt  wurden, weil sie vor vier Jahren den 80. Geburtstag des Dalai Lama feierten. In einem gemeinsam verfassten Schreiben äußern die Menschenrechtsexperten ihre Besorgnis über Chinas Missachtung der Regeln für faire Gerichtsverfahren, die Kriminalisierung der tibetischen Kultur und die Verletzung der Grundrechte der Tibeter durch die Verwendung des „Separatismus“-Vorwurfs.

In dem Schreiben der UN-Sonderberichterstatter heißt es: „Wir bedauern zutiefst, wie die chinesische Regierung auf eine kulturelle und religiöse Äußerung von neun Angehörigen der tibetischen Minderheit reagiert hat, ( ) und wir sind besorgt über die Berichten zufolge häufige Anwendung von Artikel 103 Absatz 2 des chinesischen Strafgesetzbuchs über die ‚Anstiftung zum Separatismus‘.“ Damit werde zum einen „die Meinungs-, Religions-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die kulturellen Rechte der tibetischen Minderheit“ unterdrückt, und zum anderen „jeder menschenrechtliche Einsatz für den Schutz und die Förderung dieser Rechte“ unterbunden.

Das Schreiben ist unterzeichnet von Karima Bennoune, Sonderberichterstatterin über kulturelle Rechte, David Kaye, Sonderberichterstatter zur Meinungsfreiheit, Michel Forst, Sonderberichterstatter zur Lage von Menschenrechtsverteidigern, Fernand de Varennes, Sonderberichterstatter zu Minderheitenangelegenheiten, und Ahmed Shaheed, Sonderberichterstatter über Religions- und Glaubensfreiheit.

Die neun Tibeter Drugdra, Lobsang Khedrub, Lobsang Gephel, Lodro, Ta’re Kyi, Bonkho Kyi, Trotsik Tsultrim, Tsulte und Akyakya wurden am 6. Dezember 2016 von einem Gericht im osttibetischen Ngaba verurteilt. Die Urteile reichten von fünf Jahren bis zu 14 Jahren Gefängnishaft. Allesamt wurden sie Ende 2015 festgenommen und seither durchschnittlich ein Jahr an unbekanntem Ort in Incommunicado-Haft festgehalten. Angehörige oder Freunde wussten weder, in welcher Haftanstalt sie sich befanden, noch ob sie überhaupt am Leben waren. Keinem von ihnen wurde vor Gericht die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand gestattet. Bei den Verurteilten handelt es sich sowohl um – teils hochrangige – Mönche, als auch um buddhistische Laien.

Aus Sicht der International Campaign for Tibet (ICT) haben sich die Neun nichts zuschulden kommen lassen, das auch nur ansatzweise strafwürdig wäre. Sie hatten lediglich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und freie Ausübung der Religion in Anspruch genommen, als sie 2015 den 80. Geburtstag ihres religiösen Oberhaupts angemessen begehen wollten. Die Urteile sind eindeutig politisch motiviert und dienen allein dem Zweck, eine Warnung für alle Tibeterinnen und Tibeter darzustellen, die loyal zum Dalai Lama stehen. Sie sind eindeutig menschenrechtswidrig und Ausdruck der systematischen Repression in Tibet, so ICT.

Pressekontakt:

Kai Müller
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Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit 30 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien.

 

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