Pressemitteilung: Anklage gegen Chinas Ex-Staatschef Hu Jintao in Spanien zugelassen / Verdacht auf „Völkermord in Tibet“ / Festnahme Hus bei Auslandsreisen möglich
Berlin, 11. Oktober 2013. Die spanische Justiz hat wegen des Verdachts auf „Völkermord in Tibet“ eine Anklage gegen den früheren chinesischen Staats- und Parteichef Hu Jintao zugelassen. Die „Audiencia Nacional“, das höchste Strafgericht Spaniens, erlaubte in einer am 9. Oktober bekannt gemachten Entscheidung die Aufnahme von Ermittlungen gegen den noch vor wenigen Monaten mächtigsten Politiker der Volksrepublik. Hu Jintao hatte vor mehr als 20 Jahren auch an der Spitze der KP der Autonomen Region Tibet (TAR) gestanden und dort im Jahre 1989 das Kriegsrecht verhängt. Knapp zwei Wochen, bevor am 22. Oktober beim UN-Menschenrechtsrat die Überprüfung der menschenrechtlichen Bilanz des Landes im Rahmen der Universal Periodic Review (UPR) ansteht, könnte dies dazu führen, dass Hu bei Auslandsreisen festgenommen wird, um zu den Anklagepunkten befragt zu werden. Im Ausland befindliche Bankkonten Hus könnten vorsorglich eingefroren werden. Die Anklage erfolgt nach den Worten der Richter zu einem Zeitpunkt, „da seine diplomatische Immunität ausläuft“.
Der Gerichtsbeschluss erging auf Grundlage der auch als „Weltrechtsprinzip“ bekannten universellen Rechtsprechung. Danach ist die Strafverfolgung auch in Fällen möglich, in denen kein direkter Bezug zu dem eigenen Staat existiert, wenn also zum Beispiel der Tatort im Ausland liegt und sowohl Täter als auch Opfer eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen. Allerdings muss die dem Verfahren zugrunde liegende Straftat von erheblicher Schwere sein. In Frage kommen hier vor allem Delikte wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder schwere Kriegsverbrechen. Noch im Sommer hatte das Gericht es abgelehnt, das von der spanischen Organisation Comite de Apoyo al Tibet (CAT) betriebene Verfahren auf Hu Jintao auszuweiten. Der Beschluss vom Mittwoch macht nun die Anklage Hus möglich. Insbesondere umfasst die Anklage die Jahre von 1988 bis 1992, in denen Hu als KP-Chef den mächtigsten Posten innerhalb der Autonomen Region Tibet (TAR) bekleidete, sowie die Zeit seit 2003, als Hu Jintao als Staatspräsident und Vorsitzender der Kommunistischen Partei Chinas die Verantwortung für die Politik der chinesischen Führung trug.
Der Klägeranwalt José Elías Esteve Moltó und Alan Cantos vom Comite de Apoyo al Tibet sagten zu der Gerichtsentscheidung, dass Hu Jintao nun nicht nur in Spanien, sondern auch in zahlreichen europäischen Staaten sowie allen Ländern, mit denen Spanien Auslieferungsabkommen unterhalte, verhaftet werden könne. Guthaben auf ausländischen Banken könnten von Gerichten solange eingefroren werden, bis er persönlich vor Gericht erscheine oder an ihn gerichtete Fragen bezüglich der ihm vorgeworfenen Verbrechen beantworte. Die beiden hoben außerdem hervor, dass das Gericht in seinem Beschluss von Tibet als einem „Land“ und einer „Nation“ spreche. In einem Bericht der International Campaign for Tibet (ICT), der dem Madrider Gericht im Dezember 2012 vorgelegt wurde, wird im Detail ausgeführt, wie die Verhängung des Kriegsrechts Folter und ein Klima des Terrors zur Folge hatte und die systematisch betriebene so genannte „patriotische Erziehung“ nach sich zog, die von den Tibetern verlangte, den Dalai Lama zu verunglimpfen. Des Weiteren erklärt ICT darin wie Chinas KP den Kurs der staatlichen Verwaltung bestimmt und nennt die Namen konkreter Verantwortlicher, unter denen sich auch Hu Jintao befindet.
China hatte direkt bei der spanischen Regierung interveniert, um das Verfahren niederschlagen zu lassen. Auch die spanische Staatsanwaltschaft hatte dafür plädiert, den Fall zu schließen, weil dafür chinesische Gerichte zuständig seien. Die Audiencia Nacional hingegen verwarf dieses Argument und erklärte, es existierten keinerlei Anzeichen dafür, „dass die chinesischen Behörden damit begonnen hätten, die dem Gerichtsverfahren zugrunde liegenden Fakten zu untersuchen“. CAT zitiert aus dem Gerichtsbeschluss, es gebe Belege für ein koordiniertes Vorgehen der chinesischen Behörden, das darauf abziele, mittels der Verhängung des Kriegsrechts den spezifischen Charakter und die Existenz des Landes Tibet auszulöschen. Unter anderem habe man dafür zu Mitteln wie „Zwangsumsiedlungen und Massensterilisationen“ und der Folter von Dissidenten gegriffen. Im Verlauf des Verfahrens hatte die chinesische Botschaft in Spanien die Vorwürfe als falsch zurückgewiesen und der spanischen Regierung Konsequenzen angedroht, sollten die Fälle behandelt werden. Im Zuge dessen wurde die rechtliche Grundlage für Verfahren nach dem „Weltrechtsprinzip“ geändert.
Die Staatsanwaltschaft hatte außerdem betont, das Verfahren gegen Hu Jintao beinhalte keine Verbindung zu Spanien, daher müsse dieser Fall eingestellt werden. Die Audiencia Nacional erklärte dieses Argument unter Verweis auf die spanische Staatsangehörigkeit eines der Opfer, des Nebenklägers Thubten Wangchen, dem Direktor der Stiftung Casa del Tibet in Barcelona, für nicht stichhaltig.
Die International Campaign for Tibet begrüßt den Beschluss des Madrider Gerichts. ICT-Geschäftsführer Kai Müller sagte dazu: „Der Beschluss sendet wichtige Signale an die chinesische Führung, die realisieren muss, dass sie nicht über international anerkanntem Menschen- und Völkerrecht stehen kann.“   
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Kai Müller
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Berlin, 16. März 2011. Der 21 Jahre alte tibetische Mönch Phuntsog aus dem Kloster Kirti in Ngaba (chin.: Aba) in der chinesischen Provinz Sichuan hat sich heute Morgen öffentlich angezündet und ist anschließend seinen Verletzungen erlegen. Augenzeugen in Kontakt mit tibetischen Exil-Quellen zufolge soll die Polizei die Flammen gelöscht und auf Phuntsog eingeschlagen haben. Kurz danach sei der Mönch gestorben. Die Selbstverbrennung Phuntsogs fiel zusammen mit dem dritten Jahrestag der blutigen Niederschlagung des friedlichen Protests im Kloster Kirti im Jahre 2008. Dabei waren mindestens zehn Tibeter von chinesischen Sicherheitskräften erschossen worden.

Der Tod Phuntsogs führte anschließend zu einer großen Demonstration, an der sich mehrere Hundert Mönche und weitere Tibeter beteiligten, wie dieselben Quellen berichten. Diesen Protestzug habe die Polizei gewaltsam gestoppt und dabei eine unbekannte Anzahl von Mönchen verhaftet sowie protestierende Tibeter geschlagen. Der Leichnam Phuntsogs wurde unterdessen ins Kloster Kirti zurückgebracht. Wie ein tibetischer Mönch im nordindischen Dharamsala sagte, seien die Mönche in Kirti „eher bereit zu sterben, als Phuntsogs Leiche den chinesischen Behörden zu übergeben“. Inzwischen soll das Kloster von chinesischem Militär umstellt sein, offenbar seien auch einige Telefonverbindungen unterbrochen worden.

Die Selbstverbrennung Phuntsogs ist bereits die zweite im Kloster Kirti seit dem Frühjahr 2008. Im Februar 2009 hatte sich der Mönch Tapey ebenfalls in Brand gesetzt, nachdem eine Gebetszeremonie innerhalb des Klosters von den chinesischen Behörden untersagt worden war. Tapey überlebte, wurde allerdings anschließend inhaftiert. Wo er derzeit festgehalten wird, ist unbekannt. Nach Einschätzung der International Campaign for Tibet (ICT) ist der aktuelle Vorfall in hohem Maße erschütternd. Phuntsogs Selbstverbrennung zeige auf drastische Art die Verzweiflung der Tibeter über die kompromisslose Linie Pekings in ihrer Heimat.

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