Religionsfreiheit: Bundestagsdebatte begrüßenswert / Sorge um buddhistisches Institut Larung Gar / ICT: Chinesischen Tibet-Narrativ nicht annehmen
Berlin, 23.9.2016. Die International Campaign for Tibet (ICT) begrüßt die heutige Bundestagsdebatte zum Stand der Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit wie auch den Bericht der Bundesregierung zum Thema. ICT-Geschäftsführer Kai Müller:  „Religionsfreiheit ist im autoritär regierten China für Praktizierende des tibetischen Buddhismus von zentraler Bedeutung. Die chinesischen Behörden verletzen die freie Religionsausübung systematisch. So werden verfassungsrechtliche und internationale Garantien in der Rechtspraxis missachtet: Die umfassenden patriotischen Erziehungsmaßnahmen, die Polizeipräsenz, die Kontrolle und Überwachung in den Klöstern, die Einschränkung und Verwässerung buddhistischer Lehre, die absurde Einführung einer staatlichen Genehmigungspflicht buddhistischer Geistlicher bis hin zur Verfolgung einzelner tibetischer Geistlicher, die unter ungeklärten Umständen in chinesischer Haft zu Tode kommen, all dies zeigt, wie weit entfernt Peking davon ist, internationale Menschenrechtsstandards insbesondere in Tibet einzuhalten."
Die internationale Gemeinschaft darf sich vor diesem Hintergrund nicht vom Narrativ der chinesischen Regierung blenden lassen, der auf bunte Fassaden buddhistischer Klöster in Tibet verweist. Stattdessen müssen konkrete Beispiele massiver Einschränkungen klar und deutlich angesprochen werden, wie etwa im Fall des buddhistischen Instituts von Larung Gar in Osttibet, das derzeit Vertreibung und Abrissarbeiten erleben muss. „Larung Gar ist ein Ort von weltweiter Bedeutung, da an ihm Menschen unterschiedlicher Herkunft – Tibeter wie Chinesen – zusammenkommen, um authentische buddhistische Lehre zu erfahren und weiterzugeben. Es ist daher umso unverständlicher, dass die chinesischen Behörden in dieser Weise gegen das Institut vorgehen. Wir rufen die Bundesregierung und die Öffentlichkeit in Deutschland dazu auf, Larung Gar zu schützen und für seinen Erhalt einzutreten, so ICT-Geschäftsführer Müller. So müsse das Schicksal des Instituts beim nächsten deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialog thematisiert werden, so Müller weiter.
Der Bericht der Bundesregierung zum Stand der Religionsfreiheit überzeugt, wenn er von konkreten politischen Initiativen der Bundesregierung begleitet wird. Entscheidend für die Glaubwürdigkeit dieser Politik wird sein, ob die Frage der Religionsfreiheit etwa von tibetischen Buddhisten mit Nachdruck auch gegenüber einer autoritär agierenden Führung wie in Peking vertreten wird, gleichgültig, ob wirtschaftliche oder politische Interessen vorliegen oder nicht, so die International Campaign for Tibet.
Pressekontakt:
Kai Müller
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 30 27879086
Mobil: +49 162 1364917
E-Mail: presse(at)savetibet.de
Twitter: @savetibet
International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
D-10435 Berlin
www.savetibet.de
Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit mehr als 20 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien.

Berlin, 24. Februar 2016. Zwei Wochen vor dem Jahrestag des tibetischen Volksaufstands vom 10. März 1959 haben die chinesischen Behörden die so genannte Autonome Region Tibet (TAR) für Ausländer geschlossen. Wie aus einem Eintrag auf dem Reiseblog "Tripadvisor" hervorgeht, sind ausländische Touristen aufgefordert, diesen Teil Tibets spätestens bis morgen (25. Februar 2016) zu verlassen. Die Maßnahme sei bereits im Januar von der Regierung der TAR bekanntgemacht worden. Es wird vermutet, dass die Sperrung bis Ende März aufrechterhalten bleibt. Der Webseite "exploretibet.com" zufolge solle die Schließung bereits zum 20. Februar wirksam geworden sein. Die Seite beruft sich auf das offizielle "Tibet Tourism Bureau" und weist darauf hin, dass es seit den massiven Protesten in Tibet im Frühjahr 2008 üblich geworden sei, Reisen ausländischer Touristen in die Autonome Region Tibet im Monat März zu unterbinden. Für die nord- und osttibetischen Regionen, die verwaltungsmäßig zu den chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan gerechnet werden, sind keine derartigen Reiserestriktionen bekannt.

ICT-Geschäftsführer Kai Müller sagte dazu: „Die Meldung von der erneuten Abriegelung Lhasas und anderer tibetischer Regionen auf dem Gebiet der Autonomen Region Tibet kommt leider nicht überraschend. Es hat sich mittlerweile zu einer schlechten Tradition entwickelt, in den Wochen rund um den Jahrestag des tibetischen Volksaufstands möglichst wenig Ausländer in Tibet wissen zu wollen. Ganz offensichtlich wünscht Peking keine ausländischen Augenzeugen vom massiven Sicherheitsaufgebot in Tibet oder im Fall von tibetischen Protesten“, so der ICT-Geschäftsführer.

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