Chinas neues Anti-Terror-Gesetz: Gefahren für Tibeter und Uiguren / Neuer Bericht der International Campaign for Tibet und FIDH
Berlin, 15. November 2016. Die Gefahren, die von Chinas neuem Anti-Terror-Gesetz für Tibeter und Uiguren ausgehen, beleuchtet ein neuer Bericht, den die International Campaign for Tibet (ICT) heute gemeinsam mit dem Menschenrechtsdachverband FIDH im renommierten „Foreign Correspondents’ Club“ in der japanischen Hauptstadt Tokio veröffentlicht hat. „China’s new counter-terrorism law: Implications and Dangers for Tibetans and Uyghurs” beschreibt die mit dem neuen Gesetz verbundenen Risiken für die Menschenrechtslage in Tibet und in der Uigurenregion Xinjiang (Ost-Turkestan) wie auch dessen kontraproduktiven Grundansatz. Der Bericht stützt sich auf frühere Analysen von ICT und FIDH zu Pekings Anti-Terror-Strategie bzw. -Gesetzgebung sowie die Ergebnisse einer internationalen Konferenz zu diesem Thema, die im Juni 2016 im niederländischen Den Haag stattgefunden hat. Chinas Unterdrückungsmaßnahmen sollen durch entsprechende Gesetze einen Legitimationsrahmen erhalten, der es der Kommunistischen Partei ermöglicht, ihre Kontrolle über Tibet und Xinjiang zu verstärken und Proteste zu unterdrücken.
Vincent Metten, Leiter des ICT-Büros in Brüssel, sagte in Tokio: „Die weitreichenden Möglichkeiten, die das neue Anti-Terror-Gesetz den chinesischen Behörden bietet, zielen nicht in erster Linie darauf ab, Terror zu verhindern und Chinas Bürger zu schützen. Sie sind vielmehr dazu geeignet, abweichende Meinungen zu unterdrücken und Willfährigkeit gegenüber der Politik der Kommunistischen Partei zu erzwingen.“ Dies aber werde die Spannungen eher erhöhen und lasse das Gewaltrisiko steigen, so Metten.
Indem die chinesische Regierung beinahe jeglichen Ausdruck einer besonderen religiösen oder ethnischen Identität mit dem Etikett „separatistisch“ belege und den Unterschied zwischen friedlichem Protest und Gewaltakten bewusst verwische, missbrauche sie den Begriff „Anti-Terror“ als Rechtfertigung, um selbst gegen zurückhaltende Formen des Ausdrucks von religiöser und kultureller Identität durch Tibeter und Uiguren hart vorzugehen, so der Bericht. Marceau Sivieude von FIDH fügte hinzu, dass Chinas neues Anti-Terror-Gesetz schwerwiegende Auswirkungen auf die ohnehin schon stark bedrängte Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit haben werde. Die internationale Gemeinschaft solle angesichts dessen von Peking verlangen, das Gesetz im Speziellen wie auch die Anti-Terror-Strategie im Besonderen zu überdenken und zu korrigieren.
Sie können den Bericht "China’s new counter-terrorism law: Implications and Dangers for Tibetans and Uyghurs" hier in voller Länge als pdf-Datei herunterladen.
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Kai Müller
Geschäftsführer
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Mobil: +49 162 1364917
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Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit mehr als 20 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien.

Berlin, 24. Februar 2016. Zwei Wochen vor dem Jahrestag des tibetischen Volksaufstands vom 10. März 1959 haben die chinesischen Behörden die so genannte Autonome Region Tibet (TAR) für Ausländer geschlossen. Wie aus einem Eintrag auf dem Reiseblog "Tripadvisor" hervorgeht, sind ausländische Touristen aufgefordert, diesen Teil Tibets spätestens bis morgen (25. Februar 2016) zu verlassen. Die Maßnahme sei bereits im Januar von der Regierung der TAR bekanntgemacht worden. Es wird vermutet, dass die Sperrung bis Ende März aufrechterhalten bleibt. Der Webseite "exploretibet.com" zufolge solle die Schließung bereits zum 20. Februar wirksam geworden sein. Die Seite beruft sich auf das offizielle "Tibet Tourism Bureau" und weist darauf hin, dass es seit den massiven Protesten in Tibet im Frühjahr 2008 üblich geworden sei, Reisen ausländischer Touristen in die Autonome Region Tibet im Monat März zu unterbinden. Für die nord- und osttibetischen Regionen, die verwaltungsmäßig zu den chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan gerechnet werden, sind keine derartigen Reiserestriktionen bekannt.

ICT-Geschäftsführer Kai Müller sagte dazu: „Die Meldung von der erneuten Abriegelung Lhasas und anderer tibetischer Regionen auf dem Gebiet der Autonomen Region Tibet kommt leider nicht überraschend. Es hat sich mittlerweile zu einer schlechten Tradition entwickelt, in den Wochen rund um den Jahrestag des tibetischen Volksaufstands möglichst wenig Ausländer in Tibet wissen zu wollen. Ganz offensichtlich wünscht Peking keine ausländischen Augenzeugen vom massiven Sicherheitsaufgebot in Tibet oder im Fall von tibetischen Protesten“, so der ICT-Geschäftsführer.

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