Bundesregierung muss schlechte Menschenrechtslage und Religionsfreiheit in Tibet ansprechen / ICT: Jüngste Äußerungen Außenminister Steinmeiers „inakzeptabel“
Berlin, 10 Juni 2016. Die Bundesregierung müsse in Peking die prekäre Menschenrechtslage und insbesondere die massiven Einschränkungen der Religionsfreiheit in Tibet ansprechen, forderte heute die International Campaign for Tibet (ICT) aus Anlass der bevorstehenden deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen. ICT-Geschäftsführer Kai Müller wies darauf hin, dass sich die Bundesregierung angesichts der schlechten Menschenrechtslage in Tibet und China nicht vor der chinesischen Regierung wegducken dürfe und zeigte sich mit Blick auf jüngste Äußerungen Außenminister Steinmeiers im Deutschen Bundestag besorgt über die Glaubwürdigkeit deutscher Menschenrechtspolitik. Steinmeier hatte am vergangenen Mittwoch die Frage der Religionsfreiheit in Tibet auf Person und Status des Dalai Lama reduziert und indes finanzielle Unterstützung für den „Bau von Gebetshäusern“ als Beleg für eine „nicht ganz widerspruchsfreie Entwicklung“ in Tibet genommen. China, so heißt es weiter, „kümmert sich intensiv um Religion in Tibet."[1]

ICT-Geschäftsführer Kai Müller: „Wenn der Außenminister Religionsfreiheit mit bunten Fassaden verwechselt und zugleich das umfassend dokumentierte Ausmaß der Kontrolle, Indoktrination und Überwachung des tibetischen Buddhismus ignoriert, dann hat er entweder den Kern freier Religionsausübung nicht verstanden oder will sich den Konsequenzen einer realistischen Einschätzung chinesischer Politik verweigern. Beides untergräbt die Position der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages sowie zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich nicht nur mit Tibet, sondern auch mit der Menschenrechtslage in China insgesamt befassen. Die Bundesregierung muss diesen Eindruck schnellstens korrigieren, am besten bei den deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen. Will man überdies China zu einem regelkonformen Verhalten bewegen, so muss zunächst die eigene Haltung klar und konsistent sein, in Bezug auf das Südchinesische Meer wie auch auf Tibet und die Menschenrechte insgesamt. Das gilt umso mehr nach der verweigerten Einreise des Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses nach China.“

Die umfassenden patriotischen Erziehungsmaßnahmen, die Polizeipräsenz, die Kontrolle und Überwachung in den Klöstern, die Einschränkung und Verwässerung buddhistischer Lehre, die absurde Einführung einer staatlichen Genehmigungspflicht buddhistischer Geistlicher bis hin zur Verfolgung einzelner tibetischer Geistlicher, die unter ungeklärten Umständen in chinesischer Haft zu Tode kommen: All dies müsse auch dem Außenminister bekannt sein. Es sei inakzeptabel, angesichts einer derart eindeutigen Lage eine „nicht ganz widerspruchsfreie Entwicklung“ erkennen zu wollen, so Müller.

„Die Äußerungen Außenminister Steinmeiers sind ein Eigentor für die deutsche Menschenrechtspolitik. Grundlage jeder glaubwürdigen Menschenrechtspolitik ist das Anerkennen der Realität von Menschenrechtsverstößen, woraus Konsequenzen für das politische Handeln gezogen werden müssen. Das muss auch für Tibet gelten“, so Müller abschließend.

[1] Befragung der Bundesregierung am 8. Juni 2016, Dok. 18/175, S. 17253, http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18175.pdf
[2] https://www.savetibet.org/the-crackdown-in-tibet-under-xi-the-march-anniversaries-and-tibetan-new-year-as-xi-jinping-marks-a-year-in-power/

Pressekontakt:

Kai Müller
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International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
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Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit mehr als 20 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien.

Berlin, 24. Februar 2016. Zwei Wochen vor dem Jahrestag des tibetischen Volksaufstands vom 10. März 1959 haben die chinesischen Behörden die so genannte Autonome Region Tibet (TAR) für Ausländer geschlossen. Wie aus einem Eintrag auf dem Reiseblog "Tripadvisor" hervorgeht, sind ausländische Touristen aufgefordert, diesen Teil Tibets spätestens bis morgen (25. Februar 2016) zu verlassen. Die Maßnahme sei bereits im Januar von der Regierung der TAR bekanntgemacht worden. Es wird vermutet, dass die Sperrung bis Ende März aufrechterhalten bleibt. Der Webseite "exploretibet.com" zufolge solle die Schließung bereits zum 20. Februar wirksam geworden sein. Die Seite beruft sich auf das offizielle "Tibet Tourism Bureau" und weist darauf hin, dass es seit den massiven Protesten in Tibet im Frühjahr 2008 üblich geworden sei, Reisen ausländischer Touristen in die Autonome Region Tibet im Monat März zu unterbinden. Für die nord- und osttibetischen Regionen, die verwaltungsmäßig zu den chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan gerechnet werden, sind keine derartigen Reiserestriktionen bekannt.

ICT-Geschäftsführer Kai Müller sagte dazu: „Die Meldung von der erneuten Abriegelung Lhasas und anderer tibetischer Regionen auf dem Gebiet der Autonomen Region Tibet kommt leider nicht überraschend. Es hat sich mittlerweile zu einer schlechten Tradition entwickelt, in den Wochen rund um den Jahrestag des tibetischen Volksaufstands möglichst wenig Ausländer in Tibet wissen zu wollen. Ganz offensichtlich wünscht Peking keine ausländischen Augenzeugen vom massiven Sicherheitsaufgebot in Tibet oder im Fall von tibetischen Protesten“, so der ICT-Geschäftsführer.

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