Tibeter auch
nach Haftentlassung
nicht wirklich frei

 

Quelle: Tibetische Exilmedien*

Der junge tibetische Mönch Trinley Gyatso (auch als Lobsang Thinley bekannt) sitzt nicht mehr in einem chinesischen Gefängnis. Im November 2025 wurde er nach mehr als vier Jahren aus chinesischer Haft entlassen. Doch wirklich frei ist Trinley Gyatso deswegen noch lange nicht.

Denn wie ICT von tibetischen Quellen erfahren hat, haben ihn die chinesischen Behörden unter Hausarrest gestellt; er soll streng und intensiv überwacht werden. Offenbar darf der Mönch auch nicht mehr in sein Kloster zurückkehren. Derzeit ist es nicht möglich, Aussagen über Trinley Gyatsos Gesundheitszustand zu machen.

Frei und doch nicht frei: Der tibetische Mönch Trinley Gyatso. (Quelle: Kyisar Lhudup/RFA)

„Non-Release Release“

Wie zuvor schon in den Fällen des tibetischen Sängers A-Sang und des tibetischen Umweltverteidigers Anya Sengdra, zeigt sich auch bei Trinley Gyatso ein betrübliches Muster. Experten bezeichnen die hier vorliegende Form der Entlassung als „Non-Release Release“; gemeint ist damit eine Praxis, bei der Personen zwar physisch aus der Haft entlassen werden, jedoch unter Bedingungen leben müssen, die ihre Freiheit massiv einschränken.

Trinley Gyatso wurde am 1. Juli 2021 verhaftet und galt zunächst mehrere Monate als „verschwunden“. Sein „Verbrechen“ hatte darin bestanden, Texte des Dalai Lama mit buddhistischen Unterweisungen verbreitet zu haben.

Willkürliche Haftverlängerung

Noch länger in chinesischer Haft war Anya Sengdra (Foto: oben). Der prominente tibetische Umweltverteidiger und Anti-Korruptionsaktivist wurde am 7. Februar 2026 aus dem Gefängnis von Mianyang entlassen. Mehr als sieben Jahre musste Sengdra damit zu Unrecht in chinesischer Haft verbringen. Seine Haftstrafe hätte eigentlich bereits im letzten Jahr enden müssen, doch die chinesischen Behörden verlängerten sie willkürlich um ein Jahr.

Nach seiner Haftentlassung ist Anya Sengdra offenbar zunächst in sein Elternhaus im osttibetischen Landkreis Gade zurückgekehrt. Ersten Berichten zufolge litt er während seiner Haft unter schweren gesundheitlichen Komplikationen; die Rede ist von Einschränkungen seines Sehvermögens, einer Nierenerkrankung und Blutdruckproblemen. Genauere Informationen liegen derzeit nicht vor.

Offenbar hindern die chinesischen Behörden Sengdra und seine Familie daran, über seinen Fall zu sprechen. Ihnen sei untersagt worden, Fotos oder Videos von ihm in den sozialen Medien zu teilen. Angeblich darf er auch nicht reisen, um sich medizinisch behandeln zu lassen.

Haftgrund: Ein Lied zu Ehren des Dalai Lama

Im Januar wurde bekannt, dass der tibetische Sänger A-Sang aus chinesischer Haft entlassen wurde, allerdings auch unter Umständen, die nicht für eine wirkliche Freilassung sprechen. Im vergangenen Jahr war A-Sang zweimal inhaftiert worden, weil er ein Lied zu Ehren des Dalai Lama gesungen hatte.

Der tibetische Sänger A-Sang ist aus chinesischer Haft entlassen worden – und doch ist er nicht frei. Rechts im Bild seine Frau Lhamo. (Quelle: phayul.com)

A-Sangs Entlassung erfüllt ebenfalls die Kriterien einer „Non-Release Release“. Anscheinend steht er weiterhin unter ständiger Überwachung. Die chinesischen Machthaber haben es A-Sang strengstens untersagt, öffentlich über seine Inhaftierung zu sprechen. Auch darf er keine entsprechenden Informationen in sozialen Medien veröffentlichen.

Vor seiner Festnahme hatte A-Sang zahlreiche Lieder veröffentlicht, die sich mit der tibetischen Sache befassten, darunter Lieder über die Einheit Tibets und den Schutz und Erhalt der tibetischen Sprache und Schrift.

* Das oben verwendete Bild kursiert in zahlreichen tibetischen Exilmedien. Im Original sind darauf neben Anya Sengdra noch eine Reihe weiterer Tibeter zu sehen. Aufgrund der sensiblen Natur derartiger Aufnahmen haben wir uns entschieden, nur einen Ausschnitt des Originalbildes zu zeigen.

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