Ausstrahlung bis nach Tibet

Als Anfang Januar im indischen Bodhgaya bis zu 200.000 Buddhisten zu einer religiösen Veranstaltung unter Leitung des Dalai Lama zusammenkamen, war dies den meisten Medien keine große Schlagzeile wert. Tatsächlich aber hatte sich das Kalachakra schon Wochen vor Beginn zu einem Politikum mit enormer Bedeutung entwickelt. Denn die chinesische Regierung versuchte mit allen Mitteln die Tibeter davon abzuhalten, nach Bodhgaya zu reisen, jenen Ort, an dem Buddha der Überlieferung zufolge seine Erleuchtung erlebt hat. So gingen in vielen Regionen Tibets Behördenvertreter von Haus zu Haus, um Reisepässe zu konfiszieren. Tibeter, die sich bereits in Nepal oder Indien befanden und geplant hatten, zum Kalachakra nach Bodhgaya zu reisen, wurden aufgefordert, ihre Reise abzubrechen und nach Hause zurückzukehren. Um dem Nachdruck zu verleihen, wurde Druck auf Familienangehörige in Tibet ausgeübt. Sollten die Pilger der Anordnung nicht Folge leisten und das Kalachakra besuchen, könnte dies negative Konsequenzen für ihre Familien haben, so die Drohung der Behörden (weitere Details in einem ICT-Bericht). Für die hiervon Betroffenen, die sich bereits in Indien aufhielten gab der Dalai Lama Sonderaudienzen. Dabei forderte er die Tibeter auf, an den Haupttagen des Kalachakra „inbrünstig“ zu beten. Auf diese Weise würden sie, obgleich weit weg vom Ort des Geschehens, dennoch Stärkung durch das religiöse Ritual erfahren, so das Versprechen des Dalai Lama.
Die chinesischen Behörden reagierten darauf, indem sie in einigen Teilen Tibets religiöse Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Kalachakra unter Strafandrohung stellten. Dennoch kamen die Menschen in Tibet zusammen, um beispielsweise in ihren Privathäusern gemeinsam Mantras zu rezitieren und zu beten. Ein beeindruckendes Zeichen der Verbundenheit mit dem Kalachakra wurde aus Lhasa bekannt. So versammelten sich an einem gewöhnlichen Abend während des Kalachakra außergewöhnlich viele Tibeter vor dem Jokhang-Tempel zum Gebet. Ein Unterstützung bekamen sie über das Internet. Denn die Botschaft des Dalai Lama gelangte mithilfe moderner Technik auch nach Tibet und China. So organisierte die tibetische Exilregierung ein Live-Streaming vom Kalachakra in Bodhgaya“>Video der tibetischen Exilregierung. Einen guten Eindruck vom Kalachakra selbst können Sie sich übrigens auf der Webseite des Dalai Lama verschaffen, wo zahlreiche Bildergalerien eingestellt wurden.

Unerwünschte Publizität

Weil er sich in einem Interview mit der „New York Times“ kritisch über die chinesische Kultur- und Bildungspolitik in Tibet geäußert hatte, droht dem 31-jährigen Tibeter Tashi Wangchuk nach Angaben seines Anwalts die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens, das zu einer langen Haftstrafe führen könnte. Wangchuk, der bis zu seiner Verhaftung am 27. Januar 2016 ein Ladengeschäft in der tibetischen Stadt Jyekundo in der Tibetisch Autonomen Präfektur Yushu in der Provinz Qinghai betrieb, war von der „New York Times“ im November 2015 interviewt und umfassend porträtiert worden. Einem auf der Webseite der Zeitung veröffentlichten Video zufolge hatte er unter anderem versucht, die örtlichen Behörden per Gerichtsklage auf tibetischsprachigen Unterricht in den Schulen zu verpflichten. Tashi Wangchuk wird vorgeworfen, zu „Separatismus“ angestiftet zu haben, obwohl keinerlei entsprechende Aktivitäten Wangchuks bekannt sind. Tatsächlich hatte er sich für eine größere regionale Autonomie Tibets insbesondere hinsichtlich der Sprachpolitik innerhalb der Volksrepublik China ausgesprochen. Wie Wangchuks chinesischer Anwalt Liang Xiaojun betonte, gehe es seinem Mandanten „alleine um den Erhalt der tibetischen Kultur“. Eine offizielle Anklageschrift gegen Wangchuk wurde von den Behörden dem Vernehmen nach bis jetzt nicht öffentlich gemacht.

ICT fordert die sofortige Freilassung Tashi Wangchuks, der gegenwärtig in einem Gefängnis in Jyekundo festgehalten wird. Tashi Wangchuk ist nichts vorzuwerfen, was eine Inhaftierung oder gar Anklage wegen „Separatismus“ rechtfertige. Er muss daher umgehend freigelassen werden. Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Aspekt. So ist der Fall von Tashi Wangchuk auch ein Anschlag auf die Pressefreiheit. Denn er sitzt heute nicht zuletzt deswegen im Gefängnis, weil er einer renommierten westlichen Zeitung ein Interview gegeben hat. So soll eine unabhängige Berichterstattung aus Tibet um jeden Preis unterbunden werden. Damit einher geht auch eine unmissverständliche Drohung an die tibetische Bevölkerung: Wer offen mit westlichen Medien spricht, riskiert es, seine Existenz zu verlieren und für lange Jahre im Gefängnis zu verschwinden. Nach Einschätzung der ICT soll an Tashi Wangchuk ein Exempel statuiert werden. Weitere Informationen finden Sie in einer

Forcierte Zerstörung

Das neue Jahr brachte nur eine kurze Atempause. Nachdem die Abrissarbeiten und Vertreibungen aus dem buddhistischen Studienzentrum Larung Gar im Januar kurz unterbrochen waren, sollten sie schon im Februar „mit voller Kraft“ wiederaufgenommen werden. Wie es in einem Bericht von „Radio Free Asia“ (RFA) hieß, soll die Zerstörung von Unterkünften in Larung Gar bereits Ende März abgeschlossen sein. So konnten also auch die winterlichen Wetterbedingungen die chinesischen Behörden nicht von ihren Plänen für Larung Gar abbringen. Offizielles Ziel ist es, die Zahl der Einwohner des Studienzentrums bis zum Herbst 2017 auf 5.000 zu begrenzen. Auf diesem Weg sind die Behörden offenbar schon weit vorangekommen. Auch wenn die Informationslage nach wie vor schwierig ist, dürften bereits mehrere tausend Mönche, Nonnen und buddhistische Laien zum Verlassen des Zentrums im Osten von Tibet gezwungen worden sein. „Radio Free Asia“ gab ihre Zahl Anfang Dezember 2016 mit 9.000 an. Die Zerstörung von Unterkünften und die Vertreibung von Bewohnern Larung Gars hatte am 20. Juli 2016 begonnen. Unklar ist, nach welchen Kriterien die Menschen ausgesucht werden, die über den kommenden Herbst hinaus in Larung Gar verbleiben dürfen.
ICT betrachtet das Vorgehen der chinesischen Behörden als eklatante Verletzung des Rechts auf freie Religionsausübung. Nach wie vor fordern wir daher dazu auf, unsere Larung Gar-Petition an die Adresse der Vereinten Nationen zu unterschreiben. Herzlichen Dank all denjenigen, die schon unterzeichnet haben. Sollten Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis Unterschriften sammeln wollen, schicken wir Ihnen auch gerne kostenlos Aktions-Postkarten zu. Eine E-Mail an

Bloß keine lästigen Zeugen?

Tibet wird für Ausländer geschlossen. Zumindest der Zugang zur sogenannten Autonomen Region Tibet (TAR) wird vom 25. Februar an für ausländische Touristen verboten sein, wie es in einem neuen Bericht von ICT und dem Menschenrechtsdachverband FIDH heißt. Ob die anderen Landesteile, die von den chinesischen Behörden den Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan zugeschlagen wurden, gleichfalls betroffen sind, bleibt zur Stunde unklar. Hintergrund ist der Jahrestag des tibetischen Volksaufstands von 1959 am 10. März, der von Tibetern häufig zum Anlass für Proteste genommen wird. Insbesondere im März 2008 waren die chinesischen Behörden von einer Protestwelle überrascht worden, die fast ganz Tibet erfasst hatte. Seither wurden Überwachung und Unterdrückung in allen Teilen des Landes massiv ausgeweitet. Wie bereits in den vergangenen Jahren sollen offenbar keine auswärtigen Zeugen zugegen sein, falls es in Tibet erneut zu Protesten gegen die chinesische Herrschaft kommen sollte. Wie es heißt, soll der Tibet-Bann für westliche Besucher bis zum 1. April gelten. Die „jährliche Schließung“ der TAR hatten chinesische Reiseveranstalter auf ihren Webseiten angekündigt. Ausländische Reisende sollten demnach bis zum 24. Februar die Region verlassen.

Die Botschaft steckt im Bild

Seit dem vergangenen Jahr nutzt die International Campaign for Tibet mit Instagram ein weiteres Medium, um die Öffentlichkeit über die Lage in Tibet zu informieren. Wie schon bislang mit Facebook und Twitter versuchen wir nun auch auf diesem Weg unser Publikum zu erreichen. Schließlich wandelt sich die Welt der sozialen Medien mit hoher Geschwindigkeit“>Instagram registriert sind, sollten Sie uns am besten noch heute abonnieren. Herzlichen Dank dafür!
Falls Sie bislang noch nicht bei Instagram sind, laden wir Sie ein, sich einmal unsere

Irmtraut Wäger: Amala – Mein Leben für Tibet

Unsere Arbeit

Tibetische politische Gefangene brauchen unsere Unterstützung!

Seit den landesweiten Protesten im letzten Jahr befinden sich immer noch mehr als 1.200 Tibeter in Haft oder sind „verschwunden“ – und müssen mit großer Wahrscheinlichkeit Folter und Misshandlungen hinnehmen. Der Grund: viele haben auf friedliche Weise gegen die Verhältnisse in Tibet und die Politik Pekings auf dem Hochland protestiert. Grundlegende Rechte werden ihnen damit systematisch vorenthalten.
Die Situation in Tibet ist eine Menschenrechtskrise, die uns alle angeht. Helfen auch Sie wie Schauspieler Hannes Jaenicke bei unserer Kampagne für tibetische Gefangene auf www.missingvoices.net oder sehen Sie ein Statement von Hannes Jaenicke auf unserer Webseite, laden Sie ein eigenes Videostatement hoch oder nehmen Sie an unserer Appellaktion an Staatspräsident Hu Jintao teil!

So können Sie helfen!

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende bei unserem Einsatz für die Wahrung der Menschenrechte und die Selbstbestimmung des tibetischen Volkes.
ONLINE SPENDEN

So können Sie helfen!

Mit 5 € können Malstifte und Zeichenblöcke gekauft werden.
Mit 50 € können 5 warme Decken gegen die Kälte bezahlt werden.
Mit 250 € könnten fünf zusätzliche Betten angeschafft werden.
Internationaler Vorsitzender ist der bekannte Schauspieler Richard Gere (Foto). Er setzt sich bereits seit vielen Jahren aktiv für die Freiheit und die Selbstbestimmung Tibets ein.

ICT – News April 2009 Chinesisches Gericht verhängt Todesstrafe gegen Tibeter

Am 8. April hat das Mittlere Volksgericht in Lhasa zwei Tibeter zum Tode verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, Geschäfte von Han-Chinesen in Brand gesetzt zu haben und dadurch den Tod mehrerer Menschen verursacht zu haben. Es handelt sich dabei um die ersten Todesurteile im Zusammenhang mit den Unruhen in Lhasa vom März 2008. Insgesamt wurden vor dem Mittleren Volksgericht in Lhasa drei Fälle von Brandstiftung verhandelt, die sich einem Bericht der amtlichen chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua zufolge alle am 14. März 2008 ereignet haben sollen. Dabei hätten sieben Menschen den Tod gefunden. Zwei Angeklagte, deren Namen von Xinhua mit Losang Gyaltse und Loyar angegeben wurden, erhielten die Todesstrafe, zwei weitere Todesstrafen ergingen mit zweijährigem Aufschub, ein Angeklagter erhielt lebenslänglich. Todesstrafen mit Aufschub können in China bei guter Führung in lebenslange Haft umgewandelt werden. 
Der Meldung zufolge seien zwar alle fünf Angeklagten von Rechtsanwälten vertreten worden. Aus früheren Fällen ist jedoch bekannt, dass eine freie Wahl des Anwalts häufig unmöglich ist. So wurden im vergangenen Jahr 18 engagierte Bürgerrechtsanwälte massiv bedroht, sollten sie ihre Dienste Angeklagten in politisch sensiblen Verfahren anbieten. Generell muss davon ausgegangen werden, dass in solchen Fällen internationale Mindeststandards nicht eingehalten werden. Folter und Einschüchterung der Angeklagten sind an der Tagesordnung, die Gerichte stehen unter hohem Druck, ihre Urteile entsprechend den Erwartungen der politischen Führung zu fällen. ICT fordert die chinesischen Behörden auf, alle Urteile, die gegen Teilnehmer an den Protesten in Tibet vom März 2008 ergangen sind, unter der Teilnahme unabhängiger Beobachter zu überprüfen und in jedem Fall von der Anwendung der Todesstrafe abzusehen. Die Härte der ergangenen Urteile dürfte in keiner Weise geeignet sein zu einer Beruhigung der Lage beizutragen. Die Spannungen in Tibet dürften dadurch im Gegenteil nur noch erhöht werden.
Wenn Sie mehr über unseren weltweiten Einsatz für das tibetische Volk erfahren möchten, sehen Sie das
ICT-Video „20 Years ICT“.

„Tag der Befreiung der Leibeigenen“ provoziert Widerspruch

Mit großem Aufwand inszenierte die chinesische Staatsführung am 28. März in Lhasa die Feierlichkeiten zum „Tag der Befreiung der Leibeigenen“ in Tibet. Tatsächlich aber markiert das Datum den 50. Jahrestag der Niederschlagung des tibetischen Volksaufstands. Damit begann die Phase der direkten Herrschaft Pekings über Tibet. Am 28. März verkündete der chinesische Ministerpräsident Zhou Enlai die Auflösung der tibetischen Regionalregierung. Dies bedeutete das vorläufige Ende des tibetischen Volksaufstands, der am 10. März begonnen hatte. In seinem Verlauf verloren mehrere zehntausend Tibeter ihr Leben, der Dalai Lama musste – begleitet von zahlreichen Flüchtlingen – seine Heimat verlassen und lebt seither im indischen Exil. Der neue Feiertag muss als Reaktion auf die massiven Proteste im März 2008 gesehen werden. Diese machten aller Welt deutlich, dass die chinesische Herrschaft von den Tibetern keineswegs als Befreiung empfunden wird. Mit massiver Propaganda soll nun der große Fortschritt gewürdigt werden, den China angeblich nach Tibet gebracht hat. Vor allem der chinesischen Öffentlichkeit gegenüber wird deshalb betont, wie unsagbar rückständig die gesellschaftlichen Verhältnisse in Tibet gewesen seien. Dabei wird vom Dalai Lama keineswegs bestritten, dass Tibet vor 1959 eine äußerst arme Gesellschaft war und dass es große Ungerechtigkeiten gab. Klar ist, dass der Dalai Lama längst schon Reformen eingeleitet hatte und Tibet auch ohne chinesische Herrschaft seinen eigenen Weg der Modernisierung gegangen wäre. Insofern ist der „Tag der Befreiung der Leibeigenen“ eine Provokation für die tibetische Bevölkerung und ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die an einer Entspannung der Lage interessiert sind.

Missing Voices – prominente Unterstützer jetzt online

Neue prominente Unterstützer auf der neuen ICT-Webseite für politische Gefangene: Burkhardt Müller-Sönksen (FDP), Obmann im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Thomas Mann (CDU), Präsident der Tibet-Intergroup im Europäischen Parlament, jetzt mit Statements auf www.missingvoices.net. Machen Sie mit: auch Sie können uns Ihr Video zuschicken und damit den vielen inhaftierten Tibetern symbolisch eine Stimme verleihen! Vielen Dank!

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

JETZT FOLGEN

   

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

 

JETZT FOLGEN