Tsongon Tsering
verweigert es, sich
schuldig zu bekennen
Quelle: WeChat/RFA
Die chinesischen Behörden haben die Haftstrafe eines tibetischen Umweltaktivisten von acht auf 16 Monate verdoppelt, wie „Radio Free Asia“ (RFA) unter Berufung auf zwei Quellen aus Tibet berichtet. Bemerkenswert ist die Begründung für die Strafverschärfung. Demnach habe Tsongon Tsering es verweigert, sich gegenüber dem chinesischen Gericht der „Störung der öffentlichen Ordnung“ schuldig zu bekennen.
„Störung der öffentlichen Ordnung“
Bei Licht betrachtet hatte der 29-jährige Tibeter jedoch das genaue Gegenteil davon getan: Auf der Social-Media-Plattform WeChat hatte er im vergangenen Oktober auf massive Umweltschäden in seiner osttibetischen Heimatstadt Tsaruma aufmerksam gemacht. In seinem Video-Statement führte Tsongon Tsering diese tatsächliche „Störung der öffentlichen Ordnung“ auf den illegalen Rohstoffabbau durch ein chinesisches Unternehmen zurück.
„Der großflächige und wahllose Abbau von Sand aus dem Fluss hat zu ernsthafter Bodenerosion in der Umgebung geführt und bedroht die Fundamente der Häuser der Anwohner“, sagte er in dem Video, in dem er seinen Personalausweis in die Kamera hält. Nach dessen Veröffentlichung wurde Tsongon Tsering verhaftet. Wenige Wochen später wurde der Umweltverteidiger von einem chinesischen Gericht zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Angehörige unter Druck
Tsongon Tserings Eltern unterliegen offenbar einer strengen Überwachung und sollen praktisch unter Hausarrest stehen, so die Quellen. Insbesondere die Gesundheit seiner Mutter sei aufgrund von Angst und Sorgen um ihren Sohn beeinträchtigt.
Als Erstes hatte das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie (TCHRD) im nordindischen Dharamsala über die Verdoppelung der Gefängnisstrafe berichtet. TCHRD zufolge haben die chinesischen Behörden Tserings Familie verboten, während des kommenden tibetischen Neujahrsfests Losar an den üblichen religiösen Aktivitäten teilzunehmen. Auch habe man Tserings Verwandte davor gewarnt, sich zu seinem Fall zu äußern.