Selbst im Grasland
werden tibetische
Nomaden indoktriniert

 

Quelle: xzxw.com*

In einem demokratischen Rechtsstaat spielt die Justiz eine zentrale und unverzichtbare Rolle. Im Rahmen der Gewaltenteilung sorgt sie dafür, dass staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden bleibt. Die Justiz ist unabhängig, sie kontrolliert die Macht, schützt die Bürger vor staatlicher Willkür und garantiert auf diese Weise die Freiheit.

Wie wenig die Justiz der Volksrepublik China diesen Ansprüchen genügen kann, zeigt sich nicht nur in Tibet jeden Tag aufs Neue. So haben die Pekinger KP-Machthaber vor einigen Jahren den Begriff der „sozialistischen Rechtsstaatlichkeit chinesischer Prägung“ eingeführt. Diese aber zeichnet sich durch einen völligen Mangel an tatsächlicher Rechtsstaatlichkeit aus.

An die Stelle von „Rule of Law“ – der englischen Übersetzung von Rechtsstaatlichkeit – tritt in der KP-Diktatur das Konzept von „Rule by Law“. Das Recht wird umfunktioniert zu einem Instrument der unumschränkten Herrschaft der Kommunistischen Partei; das Justizsystem ist nicht unabhängig, es dient allein als Machtinstrument des KP-Regimes.

Arbeitsbericht der Obersten Staatsanwaltschaft

Auf anschauliche Weise ließ sich dies kürzlich an einem Artikel der chinesischen Propagandamedien ablesen. Darin ging es um den Arbeitsbericht der Obersten Volksstaatsanwaltschaft der sogenannten Autonomen Region Tibet (TAR) für die „Zwei Sitzungen“. Die TAR mit der Hauptstadt Lhasa umfasst ungefähr die Hälfte Tibets. Ihre Schaffung im Jahr 1965 folgte auf die Invasion und völkerrechtswidrige Besetzung Tibets durch die Volksrepublik China.

Die „Zwei Sitzungen“ wiederum beziehen sich auf das in der Regel Anfang April tagende chinesische Scheinparlament, den „Nationalen Volkskongress“ (NVK). Weil parallel dazu jeweils auch die sogenannte „Politische Konsultativkonferenz des chinesischen Volkes“ (PKKCV) tagt, hat sich der Doppelbegriff der „Zwei Sitzungen“ etabliert. Die nach Peking entsandten und vorwiegend traditionell gekleideten tibetischen Delegierten sollen dabei ein Bild scheinbarer „ethnischer Einheit“ abgeben.

Diagramm aus dem Arbeitsbericht der Staatsanwaltschaft. Die große Mehrzahl der bearbeiteten Fälle habe in den vergangenen fünf Jahren demnach Strafverfahren (Spalte 1) betroffen, auf Platz 2 folgen sogenannte Öffentliche-Interessen-Klagen (Spalte 4). In beiden Kategorien dürften sich auch gegen Tibeter gerichtete Fälle politischer Justiz finden. (Quelle: xzxw.com*)

Umsetzung der „Gedanken Xi Jinpings zur Rechtsstaatlichkeit“

Der Begriff der „ethnischen Einheit“ findet sich auch im Arbeitsbericht der Staatsanwaltschaft. Bereits in den einleitenden Passagen wird deutlich, dass deren Tätigkeit eindeutig politisch geprägt ist. So heißt es darin beispielsweise, man habe „die Gedanken Xi Jinpings zur Rechtsstaatlichkeit“ ebenso umgesetzt wie dessen „wichtige Anweisungen (…) zur Arbeit in Tibet“. Die Staatsanwaltschaft habe sich stets „an die Gedanken Xi Jinpings zum Sozialismus chinesischer Prägung für eine neue Ära“ gehalten.

Allein im ersten Absatz findet sich dreimal der Name des obersten chinesischen KP-Führers. Noch häufiger Erwähnung finden diverse Gliederungen der Kommunistischen Partei; wenn etwa von der „richtigen Führung des Parteikomitees der Autonomen Region“ die Rede ist. Keine Spur von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, die Justiz in Tibet steht fest im Dienst der KP-Herrschaft.

Gegen Tibeter gerichtete Fälle politischer Justiz

Der Arbeitsbericht der Staatsanwaltschaft ist gespickt mit statistischen Angaben zur Tätigkeit der chinesischen Justizbehörden in Tibet im vergangenen Jahr. Die große Mehrzahl der bearbeiteten Fälle habe demnach Strafverfahren betroffen, auf Platz 2 folgen sogenannte Öffentliche-Interessen-Klagen. In beiden Kategorien dürften sich auch gegen Tibeter gerichtete Fälle politischer Justiz finden. Dies zu verschleiern ist eine zentrale Aufgabe der chinesischen Propaganda.

Dieses Bild aus dem Arbeitsbericht der Staatsanwaltschaft soll offenbar Beamte zeigen, die sich um Umweltbelange kümmern. Tatsächlich aber setzen die chinesischen Machthaber nicht selten ihre eigenen Interessen unter dem vorgeschobenen Hinweis auf angeblichen Umwelt- oder Denkmalschutz durch. (Quelle: xzxw.com*)

So gelten im Herrschaftsbereich der chinesischen KP weder Meinungs-, Versammlungs- oder Religionsfreiheit. Wer diese grundlegenden Menschenrechte für sich in Anspruch nimmt, steht schon mit einem Bein im Gefängnis, da Peking dies strafrechtlich verfolgt.

Der KP-Staat verfolgt rücksichtslos eigene Interessen

Unter die Kategorie der Öffentliche-Interessen-Klagen wiederum können Konflikte um Landnutzung oder religiöse Bauten fallen. Auch hier verfolgt der KP-Staat häufig rücksichtslos eigene Interessen, nicht selten unter dem vorgeschobenen Hinweis auf angeblichen Umwelt- oder Denkmalschutz; Protest oder gar Widerstand werden mit „Verschwindenlassen“, Inhaftierung oder Folter geahndet.

Der Bericht enthält auch zwei Fotografien, deren propagandistische Absicht unmittelbar ins Auge springt. Eine davon zeigt eine Gruppe Tibeter, im Hochland vor malerischer Kulisse drapiert. Im Hintergrund grasende Yaks vor schneebedeckten Bergen vervollständigen das Tibet-Klischee. Scheinbar selbstverständlich hängt hier mitten im Grasland an einem Pfahl auch eine kommunistische Nationalflagge.

Chinas „Graswurzelarbeit“: Indoktrination und Umerziehung

Laut Bildunterschrift sollen auf dem Foto Staatsanwälte zu sehen sein, die im südtibetischen Landkreis Kyirong „Aufklärungskampagnen zum Thema Recht in Grenzgemeinden“ durchgeführt hätten. Passendere Begriffe wären indes Indoktrination und Umerziehung. Das Muster ist bekannt, so kamen vor eineinhalb Jahren selbst tibetische Pilzsucher auf ähnliche Weise ins Visier des Parteistaats.

Hier sollen chinesische Staatsanwälte zu sehen sein, die im südtibetischen Landkreis Kyirong „Aufklärungskampagnen zum Thema Recht in Grenzgemeinden“ durchführen. (Quelle: xzxw.com*)

Dieser treibt für die sogenannte „Graswurzelarbeit“ einen enormen Aufwand. Im vergangenen Jahr meldete die Staatspropaganda, man habe mehr als 22.000 Parteikader in Tibets Dörfern und Klöstern stationiert. Damit soll die umfassende Kontrolle der tibetischen Bevölkerung sichergestellt werden. Auch das chinesische Justizsystem muss hier offenbar seinen Beitrag leisten.

KP greift auf Konzepte aus der Mao-Zeit zurück

Der Bericht der Staatsanwaltschaft enthält auch eine Passage, in der von der „Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Fengqiao-Erfahrung“ die Rede ist. Dieser Begriff aus der Mao-Zeit hat unter Xi Jinping eine erstaunliche Karriere gemacht. Im vergangenen Jahr tauchte er etwa in einer Pressekonferenz der chinesischen Justizbehörden in Nordosttibet auf.

Die „Fengqiao-Erfahrung“ setzt auf die Mobilisierung der Bevölkerung, um sogenannte „konterrevolutionäre Elemente“ zu identifizieren, zu überwachen und zu „reformieren“. Dabei kamen ursprünglich häufig Mittel wie „Kampfsitzungen“ und „Umerziehung“ zum Einsatz.

Behörden richten Denunziations-Hotline ein

Die heutige Version der „Fengqiao-Erfahrung“ setzt laut dem Bericht der Staatsanwaltschaft auf andere Mittel. So habe man eine Telefon-Hotline „für ethnische Einheit und Fortschritt“ eingerichtet, statt Strafverfolgung strebe man „Prävention an der Quelle” an. Erreicht werden solle dies beispielsweise mit sogenannten „Rechtsberatungen“ und „Outreach-Besuchen“.

Vermutlich muss man sich das Ganze also folgendermaßen vorstellen: Die Behörden richten eine Denunziations-Hotline ein, bei der verdächtiges Verhalten gemeldet werden soll. Anschließend erfolgt die Vorladung aufs Revier oder die Polizei kommt zum Hausbesuch und führt ein „Aufklärungsgespräch“ mit offenen oder versteckten Drohungen durch.

Der Kern des Konzepts hat sich also seit der Mao-Zeit nicht geändert. Nach wie vor steht die „Fengqiao-Erfahrung“ für die Legitimierung von Überwachung und Repression. Ihr Ziel ist soziale Kontrolle durch Einschüchterung.

Orwellscher „Neusprech“ aus Peking

Eine weitere Passage im Bericht der Obersten Volksstaatsanwaltschaft ist mit „Stärkung des Schutzes der Menschenrechte in der Strafverfolgung“ überschrieben. Und insgesamt taucht in dem Bericht zehnmal der Begriff Rechtsstaat auf. Diese zynisch erscheinende Wortwahl erfolgt indes keineswegs zufällig, sie steht beispielhaft für den typischen „Neusprech“ aus Peking.

In George Orwells Roman 1984 bezeichnet „Neusprech“ eine bewusst geschaffene Sprache, mit deren Hilfe ein totalitäres Regime das Denken der Menschen zu kontrollieren versucht. Nicht nur im vorliegenden Beispiel kapern die chinesischen Machthaber den Begriff Rechtsstaat und verwenden ihn für dessen exaktes Gegenteil. Denn statt der Herrschaft des Rechts existiert im KP-Staat China nur die Herrschaft der Partei mithilfe des von ihr selbst geschaffenen (Un-)Rechtssystems.

* Die verwendeten Bilder stammen aus einem Propagandabericht vom Februar 2026 über den Arbeitsbericht der Obersten Volksstaatsanwaltschaft der Autonomen Region Tibet an die „Zwei Sitzungen“.

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