Tibetischer Aktivist war
mehr als sieben Jahre
zu Unrecht inhaftiert

 

Quelle: Tibetische Exilmedien*

Anya Sengdra, ein prominenter tibetischer Umweltverteidiger und Anti-Korruptionsaktivist wurde am 7. Februar 2026 aus dem Gefängnis von Mianyang entlassen. Mehr als sieben Jahre musste Sengdra damit zu Unrecht in chinesischer Haft verbringen. Seine Haftstrafe hätte eigentlich bereits im letzten Jahr enden müssen, doch die chinesischen Behörden verlängerten sie willkürlich um ein Jahr.

Nach seiner Haftentlassung ist Anya Sengdra offenbar zunächst in sein Elternhaus in der Gemeinde Kyangche (chinesisch: Jiangqian) im osttibetischen Landkreis Gade zurückgekehrt. Ersten Berichten zufolge litt er während seiner Haft unter schweren gesundheitlichen Komplikationen; die Rede ist von Einschränkungen seines Sehvermögens, einer Nierenerkrankung und Blutdruckproblemen. Genauere Informationen liegen derzeit nicht vor.

„Non-Release Release“

Offenbar hindern die chinesischen Behörden Sengdra und seine Familie daran, über seinen Fall zu sprechen. Ihnen sei untersagt worden, Fotos oder Videos von ihm in den sozialen Medien zu teilen. Angeblich darf er auch nicht reisen, um sich medizinisch behandeln zu lassen.

Wie zuletzt im Fall des tibetischen Sängers A-Sang kann daher auch bei Anya Sengdra von einer Freilassung im Wortsinn keine Rede sein. Die hier vorliegende Form der Entlassung wird auch als „Non-Release Release“ bezeichnet – eine Praxis, bei der Personen zwar physisch aus der Haft entlassen werden, jedoch unter Bedingungen leben müssen, die ihre Freiheit massiv einschränken.

Einsatz für die Umwelt und gegen Korruption

Im Jahr 2014 gründete Anya Sengdra gemeinsam mit anderen Nomaden eine Freiwilligenorganisation namens Mangdon Ling, zu Deutsch etwa „Forum für öffentliche Angelegenheiten”. Die Organisation setzte sich gegen illegale Bergbauaktivitäten, die Wilderei gefährdeter Arten und die Veruntreuung öffentlicher Gelder durch lokale Beamte ein.

Sengdras Arbeit richtete sich insbesondere gegen die Misswirtschaft bei der sogenannten Armutsbekämpfung und den Wohnbauförderungen für zwangsangesiedelte Nomaden. In einem Fall stellte er die missbräuchliche Verwendung von 18 Millionen Yuan in Frage, welche für Wohnbauten vorgesehen waren, die offenbar nie gebaut wurden.

Anya Sengdra vor seiner Verhaftung. (Quelle: RFA)

Dieser Aktivismus blieb nicht ohne Folgen; er zwang die Behörden dazu, mit der Zahlung der versprochenen Subventionen und Beihilfen zu beginnen. Zugleich aber auch brachte er Anya Sengdra in Schwierigkeiten.

Verhaftung und Gerichtsverfahren

Im Jahr 2014 verhafteten die chinesischen Behörden Sengdra wegen angeblicher illegaler Aktivitäten und verurteilten ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Am 18. Oktober 2016 wurde er aus dem Dongchuan-Gefängnis in Xining entlassen.

Weniger als zwei Jahre später, am 4. September 2018, verhafteten die chinesischen Behörden Sengdra erneut unter dem Vorwurf der „Anstiftung zu Unruhen“. Derartige Anklagen verwenden die chinesischen Behörden regelmäßig, um Aktivisten, die Kritik am Staat üben, zum Schweigen zu bringen. Während der ersten 48 Tage seiner Haft wurde Anya Sengdra geschlagen, auch wurde ihm der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert.

Am 6. Dezember 2019 verurteilte ihn das Bezirksgericht Gade zu sieben Jahren Haft. Während seiner gesamten Haftzeit wurde in Berichten immer wieder auf die Verschlechterung von Sengdras Gesundheitszustand hingewiesen. Familienangehörige, denen im August 2025 – nach Jahren der Zugangsverweigerung – endlich ein kurzer Besuch gestattet wurde, beschrieben seinen geschwächten Zustand. Er litt Berichten zufolge unter Bluthochdruck und erhielt während seiner Haft keine angemessene medizinische Versorgung.

Willkürliche Verlängerung der Haftstrafe

Sengdra sollte ursprünglich am 3. September 2025 freigelassen werden. Die chinesischen Behörden ließen ihn jedoch an diesem Tag nicht frei, sondern verlängerten seine Haftstrafe bis zum 7. Februar 2026. Offenbar zufolge erfolgte die Verlängerung aufgrund angeblicher „Verstöße gegen die Gefängnisregeln“.

Mehrfach setzten sich sowohl internationale Menschenrechtsexperten als auch Staaten und Staatenbünde für Anya Sengdra ein. So wies etwa die EU im Frühjahr 2024 in einer schriftlichen Erklärung vor dem UN-Menschenrechtsrat auf den Fall des zu Unrecht von den chinesischen Behörden inhaftierten Tibeters hin. Und im Jahr 2023 verlangten mehrere UN-Menschenrechtsexperten von Peking Auskunft über neun tibetische Umweltverteidiger in chinesischer Haft, zu denen auch Anya Sengdra zählte.

Zuvor hatten bereits vier UN-Menschenrechtsexperten und die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen die chinesische Regierung aufgefordert, die Vorwürfe gegen Anya Sengdra fallen zu lassen.

* Das oben verwendete Bild kursiert in zahlreichen tibetischen Exilmedien. Im Original sind darauf neben Anya Sengdra noch eine Reihe weiterer Tibeter zu sehen. Aufgrund der sensiblen Natur derartiger Aufnahmen haben wir uns entschieden, nur einen Ausschnitt des Originalbildes zu zeigen.

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