Pekings Verbrechen in
Tibet anzuprangern,
gilt als kriminell

 

Foto: SFT HQ-CC-BY-2.0

In vielen Ländern der Welt häufen sich in jüngster Zeit Berichte über Chinas transnationale Repression. Dabei geht es meist um Einschüchterung, Überwachung und Bedrohung durch Agenten des KP-Regimes. Für großes Aufsehen sorgten etwa Medienberichte über geheime chinesische Polizeistationen in Deutschland und zahlreichen weiteren Staaten auf allen Kontinenten.

Und erst im vergangenen Jahr veröffentlichte der Schweizer Bundesrat einen offiziellen Bericht zu Chinas „transnationaler Repression gegen Personen tibetischer und uigurischer Ethnie“. Diese würden „von Akteuren der Volksrepublik China mutmasslich unter Druck gesetzt und zum Teil in der Ausübung ihrer Grundrechte behindert“, so die Schweizer Regierung.

Ein neues chinesisches Gesetz, das zum 1. Juli in Kraft treten soll, hat nun das Potenzial, der chinesischen Repression zu globaler Ausweitung zu verhelfen. Chinas sogenanntes Gesetz über „ethnische Einheit“ ermöglicht dem Regime ganz offen den Export seiner Unterdrückungspolitik in alle Welt.

Überall auf der Welt im Visier von Chinas Strafverfolgungsbehörden

Waren die Opfer bislang in vielen Fällen Tibeter, Uiguren oder Hongkonger, und nicht selten auch im Ausland lebende Chinesen, so kann künftig jeder ins Visier von Chinas Strafverfolgungsbehörden geraten – und zwar überall auf der Welt. Dazu reicht es bereits aus, an einem beliebigen Ort Pekings Verbrechen beim Namen zu nennen.

In dem Gesetz ist nämlich explizit die Strafbarkeit für Handlungen vorgesehen, die außerhalb des chinesischen Staatsgebiets stattfinden. Damit verschärft das Gesetz potenziell das bereits hinlänglich dokumentierte Muster transnationaler Repression, unter dem beispielsweise Exiltibeter seit Jahren leiden.

In Menschenrechtskreisen gilt China schon lange als Problemfall

Internationalen Institutionen ist das Problem längst bekannt. Das Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) hat transnationale Repression inzwischen als eigenständiges menschenrechtliches Problemfeld institutionalisiert.

Im Juni 2025 veröffentlichte das OHCHR erstmals eine eigene thematische Ressourcenseite mit Dokumentation, Fallbeispielen und Berichtsmechanismen zu transnationaler Repression, in der China explizit zu den zentral genannten Akteuren zählt.

Der letzte „Reprisals“ Report des UN-Generalsekretärs dokumentiert Fälle chinesischer Einschüchterung, Überwachung und Bedrohung von Tibetern, Uiguren und Hongkongern im Ausland.

Und im November 2025 veröffentlichten UN-Sonderberichterstatter und Arbeitsgruppen eine gemeinsame Kommunikation, in der sie einen „surge in transnational repression“ durch China und verbundene Staaten feststellten.

Pekings „umgekehrter Universalismus“

Mit dem im letzten März vom chinesischen Volkskongress verabschiedeten Gesetz über „ethnische Einheit“ erhält diese Praxis nun eine umfassende und gesetzförmige Grundlage.

Das Gesetz ist Teil einer übergeordneten Strategie, die man als eine Art „umgekehrten Universalismus“ bezeichnen kann. Demnach sollen nicht mehr Verstöße gegen international kodifizierte Menschenrechte geahndet werden. Stattdessen wollen autoritäre Staaten durchsetzen, dass diejenigen, die Kritik an ihnen üben, strafrechtlich und extraterritorial verfolgt werden.

Nicht internationales Menschenrecht, sondern die Interessen autoritärer Staaten erhalten damit per Gesetz universelle Gültigkeit. Transnationale Repression dient somit als ein Element zur Durchsetzung einer anderen Weltordnung. „Make the world safe for autocracy“.

„Ethnische Einheit“ im Sinne der KP

Pekings sogenanntes Gesetz über „ethnische Einheit“ wurde am 12. März 2026 von Chinas Scheinparlament, dem Nationalen Volkskongress, verabschiedet. Es kodifiziert ausdrücklich das von Xi Jinping propagierte Leitprinzip des „Schmiedens eines gemeinsamen Bewusstseins der chinesischen Nation“.

Zentral ist dabei der Anspruch, alle ethnischen, kulturellen und religiösen Identitäten einer einheitlichen nationalen Identität im Sinne der chinesischen KP unterzuordnen – überwacht, durchgesetzt und sanktioniert durch den KP-Staat.

Laut dem Gesetz hat dieser beispielsweise die Aufgabe, der Bevölkerung die korrekte Sichtweise auf Nation, Geschichte, Ethnizität, Kultur und Religion beizubringen. „Korrekt“ ist in diesem Zusammenhang selbstverständlich nur die Sichtweise der KP-Machthaber. Das Beharren auf historischen Fakten, die dem KP-Narrativ widersprechen, wird so schnell zu einer strafbaren Handlung.

Die transnationale Dimension des Gesetzes über „ethnische Einheit“

Besonders brisant ist die implizite extraterritoriale Logik des Gesetzes. Zwar zielt es zunächst vor allem nach innen, doch geraten in Artikel 63 auch Organisationen und Einzelpersonen außerhalb des Festlandgebiets der VR China ins Visier. Sollten sie Handlungen begehen, die Chinas vorgebliche „ethnische Einheit und den Fortschritt“ untergraben oder ethnische Spaltungen hervorrufen, können sie rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Dies schafft die rechtliche Argumentationsbasis, um beispielsweise

• exiltibetische, uigurische oder mongolische Aktivisten im Ausland zu kriminalisieren,

• Wissenschaft, Journalismus und Menschenrechtsarbeit außerhalb Chinas als „schädigend“ zu verfolgen,

• Familienangehörige in China, Tibet und Ostturkestan unter Druck zu setzen, um Stimmen im Ausland zum Schweigen zu bringen, oder

• im Ausland lebende Tibeter und Uiguren einzuschüchtern, die mit anderer Staatsangehörigkeit nach Tibet oder Ost-Turkestan einreisen wollen, um Verwandte zu besuchen.

Bewusst schwammig gehaltene Formulierungen

Was es genau braucht, um als Verstoß gegen das Gesetz über „ethnische Einheit“ gewertet zu werden, ist nicht ohne Weiteres klar. So fehlt etwa eine klare rechtliche Definition der Begriffe „Untergraben der ethnischen Einheit“ oder „Förderung ethnischer Spaltung“.

Jedoch ist davon auszugehen, dass das Einfordern von Rechten, wie sie z.B. im Sozialpakt garantiert sind, als Verstoß gewertet wird. Gleiches dürfte für Kritik an der Verletzung dieser Rechte, etwa vor UN-Gremien und -Mechanismen, gelten.

Nicht anders verhält es sich mit Kritik an der offiziellen Geschichtserzählung der chinesischen KP. Wer sagt, dass Tibet nie Teil Chinas war, dürfte sich damit potenziell strafbar machen.

Wie Deutschland reagieren sollte

Es ist begrüßenswert, dass sich der Religionsbeauftragte der Bundesregierung auf X kritisch zum Gesetz geäußert hat. Allerdings ist er dabei nicht auf das Problem der transnationalen Repression eingegangen.

Wünschenswert wäre eine Stellungnahme der Bundesregierung, ebenso eine klare Positionierung der Koalitionsfraktionen und der demokratischen Opposition im Deutschen Bundestag. Nur aktives Zurückweisen auf nationaler und internationaler Ebene bietet den potenziell Betroffenen Schutz.

Und nicht zuletzt müssen der chinesischen Regierung durch derartige Gesetze Kosten entstehen, sowohl auf diplomatischer Ebene wie hinsichtlich der internationalen Reputation.

 

Autor: Kai Müller, Geschäftsführer der International Campaign for Tibet

 

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